Unser Badboiler ist 12 Jahre alt. Er ist verkalkt (Aufheizzeit wird immer länger). Eine Entkalkung durch einen Fachmann würde ca. € 700 kosten. Nach Meinung des Vermieters (Liegenschaftsamt) müssen wir die Kosten tragen, da im Mietvertrag festgehalten ist, dass Instandhaltungkosten, und hierbei wird ausdrücklich der Boiler innen und außen genannt, zu Lasten des Mieters gehen. Ist solch eine Klausel korrekt?
Vielen Dank für eine Antwort!
Unser Badboiler ist 12 Jahre alt. Er ist verkalkt (Aufheizzeit
wird immer länger). Eine Entkalkung durch einen Fachmann würde
ca. € 700 kosten. Nach Meinung des Vermieters
(Liegenschaftsamt) müssen wir die Kosten tragen, da im
Mietvertrag festgehalten ist, dass Instandhaltungkosten, und
hierbei wird ausdrücklich der Boiler innen und außen genannt,
hallo Rüdiger,
ich bin nicht der Experte, aber was kostet denn ein neuer Boiler, ich meine, 700 Euro ist ja nicht gerade wenig, gibt es vielleicht auch „gebrauchte“ ???
Ob die Klausel im Mietvertrag korrekt ist, kann ich nicht beurteilen, da würde ich mal beim Mieterschutz oder Verbrauchrzentrale anrufen.
gruß
stern
Hallo, Wartungsarbeiten sind auf die MIeter umzulegen, zu verteilen, bei Reparaturkosten ist das nicht erlaubt. Versucht eine Einigung bzw. auf Jahre aufteilen, ist überhaupt schon eine Entkalkung jemals vorgenommen worden? sonst lieber abwarten bis er kaputt geht? Grüße Michael
wenn das so im Mietvertrag steht, ist das korrekt.
Werter Fragesteller!
Es gibt im Mietrecht das Kapitel Betriebskostenverordnung (BetrKV). Demzufolge gehören nicht in die Betriebskosten der Miete:
§ 1, 2 BetrKV;… alle Kosten, die für den bestimmungsgemäßen Gebrauch der Mietsache aufgewendet werden müssen."
Wiederum sind Betriebskosten im Sinne des § 1
die Kosten für „Reinigung und Wartung von Warmwasseranlagen…“
Der § 2 BetrKV spricht aber nur von „laufenden öffentlichen Lasten“.
Die Entkalkung des Boilers sind keine laufenden Aufwendungen, insoweit er dem Vermieter gehört, ist daher Sache des Vermieters.
Ist der Boiler aber Ihr Eigentum, dann haben Sie als Mieter die Kosten zu tragen.
Mit freundlichen Grüßen, Größer Sucher.
Hallo Rüdiger,dazu kann ich leider nichts sagen.Wende Dich bitte an die NRW-Verbraucher-Zentrale,die kann Dir
kompetente Auskunft geben.Mit freundlichen Grüßen karlhans35
Hallo,
der Passus im Mietvertrag ist ungültig. Instandhaltung ist immer Sache des Vermieters.
MfG
Hallo Rüdiger,
m. E. gehen derartige Instanhaltungskosten zu Lasten des Vermieters. Bis ca. 200,- Euro ist m. W. pro Jahr und Einzelfall zulässig.
Für den Preis bekommt man schließlich fast einen neuen Boiler.
Ich hoffe dir damit geholfen zu haben.
Gruß
Knarf
Hallo!
Grundsätzlich sind Instandsetzungs- und Instandhaltungsarbeiten Sache des Vermieters.
Ob die genannte Vertragsklausel einer gerichtlichen Überprüfung standhalten würde, wage ich zu bezweifeln.
Handelt es sich um eine ‚Individualvereinbarung‘ oder um den Teil eines ‚Formularmietvertrages‘? Von wann ist der Mietvertrag?
Die genannten Kosten (700 €) kommen mir sehr hoch vor zumal ein Neugerät (80l Inhalt) weniger als 300 € kostet.
Hallo,
m.E. ja, wenn dies im Vertrag so festgehalten ist, Stichwort Vertragsfreiheit. Allerdings könnte ich mir vorstellen, daß ein neuer Boiler günstiger wäre, und es sich somit um einen wirtschaftlichen Totalschaden handeln könnte. Ein Austausch wäre möglicherweise keine Instandhaltung.
Als Nebengedanke: wenn ich richtig verstanden habe, ist ein Durchlauferhitzer energetisch deutlich besser als ein Boiler. Wenn es also nicht darum geht, z.B. Wasser für Selbsttränken in Ställen vorrätig zu halten, könnten Sie im Austausch auch darüber nachdenken wollen. Durchlauferhitzer sind in der Anschaffung preiswerter als Ihr Kostenvoranschlag für die Reparatur des Boilers. Leider kann ich bzgl. einer rechtlichen Bewertung Ihres Themas nicht helfen und empfehle hier fachlichen Rat einzuholen.
MfG
Hallo m.rüdiger!
Zuerst mal : Ich bin kein Fachmann , antworte aber doch und dies nur mit meinem Rechtsverständnis. Also "KEIN Experte , klar?
Zu deinem Problem…
Also die im Mietvertrag „Xtra“!! vereinbarte „Klausel“ stinkt gehörig zu, Himmel!!
Es drängt sich jedem gleich auf , dass der Vermieter mit dieser Klausel eines erreichen will…und zwar , das diese - nicht unerheblichen Kosten - einer Entkalkung auf die Mieter abwälzen will!
Ich könnte mir auch vorstellen , das dieserlei Entkalkungen in der Vergangenheit schon mal durchgeführt wurden und daher der Vermieter um die Kosten wusste und diese Klausel dazu gefügt wurde , um weitere Kosten dieser Wartungsarbeiten abzuwenden.
Wenn der Vermieter wusste , das das teuer wird und dich in Unkenntnis gelassen hat,daß diese Arbeiten turnusmäßig gemacht werden müssen , ist die Klausel - wegen absichtlicher Täuschung null und nichtig!So denke ich mal. Um genaueres zu erfahren , solltest du mal nen bekannten Rechtsanwalt (Mietrecht) fragen.
Ich verstehe nicht , warum kein Kalk-Vorfilter eingebaut wurde.
Das ist ein Filzbeutel,der direkt hinter der Wasseruhr eingesetzt werden kann. Die Kosten hierfür sind WESENTLICH billiger , als einen Heiss-Wasser-Boiler zu entkalken. Auch die Mehr-Strom-Kosten fielen so weg,denn dieser Filter kostet kleines Geld und auch der Tausch kann ein Laie selbst vornehmen.
Da du den Boiler ja beim Auszug aus der Wohnung nicht mitnimmst,sind die Funktionswartungskosten Sache des Vermieters. Stell dir mak vor , du ziehst heute oder morgen aus…dann bezahlst du Wartungsarbeiten,die du nicht mehr nutzen kannst!!
Du kannst ja mal mit dem Vermieter sprechen,ob es ne Möglichkeit gibt , einen Vorfilter einzubauen. Wenn er nicht darauf eingeht , frag einen Anwalt , ob du - wegen dieser hohen Rechnung - sogar eine „Mietkürzung“ in Frage kommt , damit du nicht auf dieser Rechnung sitzen kann. Dazu musst du ihm aber eine Frist zur Beseitigung dieser „Mängel“ setzen. Falls da noch andere Mängel sind ( Schimmelbildung,zugige Fenster etc), dann kannst du die Miete kürzen , wenn er nicht an einer Beseitigung der Mängel interessiert ist.(Frist ca.2 Wochen)
Ich hoffe , ich konnte dir dennoch helfen und wünsche dir alles Gute!
Frank B.
ich antworte mal lieber über’s Forum, da dort schon sehr viel Unsinn verzapft wurde
Hallo
Um zur Rechtmäßigkeit „der Klausel“ etwas sagen zu können müsste man die entsprechende mietvertragliche Vereinbarung im exakten Wortlaut kennen. Dabei spielt aber auch die bereits angesprochene Frage eine Rolle > Formularvertrag oder Individualvereinbarung?
Eine „Klausel“, „die zum Himmel stinkt“ habe ich bislang nicht gelesen.
Grundsätzlich ist zunächst einmal zu unterscheiden zwischen
- Wartung/u.A. Betriebskosten > ggf im Rahmen der mietvertraglichen Vereinbarung nach Betriebskostenverordnung als Betriebskosten neben der Miete umlagefähig, und
- Instandhaltung/Instandsetzung > ggf bis zu gewissen Kostenobergrenzen je nach mietvertraglicher Vereinbarung neben der Miete/Betriebskosten zu tragen (ich spreche hier bewusst von „gewissen“ Kostenobergrenzen, da a) sich die Gerichte/Richter hier selbst nicht ganz einig sind und b) entsprechende Urteile meist schon einige Jährchen auf dem Buckel haben)
Um den Fragesteller davor zu bewahren womöglich in einen Rechtstreit zu rennen und für viel teuer Geld ein für ihn negatives Einzelfallurteil zu riskieren, möchte ich folgende Äußerung hier mal aufgreifen:
„Der § 2 BetrKV spricht aber nur von „laufenden öffentlichen Lasten“. Die Entkalkung des Boilers sind keine laufenden Aufwendungen, insoweit er dem Vermieter gehört, ist daher Sache des Vermieters.“
Richtig ist:
Lediglich der § 2 Nr. 1 der BetrKV spricht von „laufenden öffentlichen Lasten“. Es folgen jedoch noch weitere Nrn 2-17 …
Explizit erwähnt die BetrKV unter Nr. 5 c) sogar: „Betriebskosten im Sinne von § 1 sind: … die Kosten … der Reinigung und Wartung von Warmwassergeräten, hierzu gehören die Kosten der Beseitigung von Wasserablagerungen und Verbrennungsrückständen im Innern der Geräte sowie die Kosten der regelmäßigen Prüfung der Betriebsbereitschaft und Betriebssicherheit und der damit zusammenhängenden Einstellung durch eine Fachkraft;“
am besten mal selbst nachlesen - z.B. hier:
http://www.gesetze-im-internet.de/betrkv/index.html
und z.B. auch:
http://www.frag-einen-anwalt.de/Boiler-Wartugs-bzw-R…
„Laufend“ muss hinsichtlich der Betriebskosten übrigens nicht zwingend jährlich sein, sondern eben regelmässig/in bestimmtem Turnus. Alle paar Jahre mal gehört ein (größerer) Warmwasserboiler lt. Herstelleranweisung üblicherweise gewartet (gereinigt, entkalkt, Operanode getauscht). Macht man das nicht, dann wird es halt einige Jahre später richtig teuer > und genau danach klingen mir die genannten 700 Euro.
Nun würde sich die Frage stellen, wer zur regelmässigen Wartung verpflichtet war. M.E. köntte genau hier der Knackpunkt liegen - der Vermieter dürfte zwar ggf die aus der Wartung anfallenden Kosten als Betriebskosten umlegen - den Auftrag hierzu an die Fachfirma erteilen muss aber nach Meinung der Gerichte i.A. der Vermieter …
Andererseits: Davon ausgehend dass eine regelmässige (alle 2-3 Jahre) erfolgende Wartung max. 200 Euro kosten sollte, wären in den letzten 12 Jahren dann also ggf „rechtmässige“ 800-1200 Euro an Wartung=Betriebskosten angefallen …
Was ist nun vernünftiger/kostengünstiger - und für wen ???
Genau hier trennen sich die Richtungen …
Als selbstnutzender Eigentümer des Boilers würde ich vernünftigerweise auf die Wartung verzichten und mir nach einigen Jahren mal wieder einen neuen Boiler leisten - eben weil mir das unter’m Strich weniger Kosten verursacht.
Als ebenso wirtschaftlich und vernünftig denkender Vermieter, der Miete zzgl. Betriebskosten (gem. Betriebskostenverordnung) einnimmt, da „Warm-Mieten“ geltendem Recht widersprechen würden, sollte ich aber besser die regelmässige Wartung beauftragen, damit der einmal gekaufte Boiler auch möglichst lange seine Dienste verrichtet.
Als Mieter brauchen mich Reparaturkosten/Neuanschaffungskosten nicht zu jucken (soweit es sich nicht um wirksam vereinbarte „Kleinreparaturen“ handelt) und wenn mein Vermieter in ein „rechtliches Fettnäpfchen“ getappt ist, dann bleiben mir womöglich auch die Wartungskosten/Betriebskosten zur Hinauszögerung von Reparaturen/Neuanschaffungen erspart.
So unterschiedlich sind halt vernünftige Betrachtungsweisen - that’s life
Auch der Einbau eines Kalkfilters ist grundsätzlich durchaus vernünftig - aber aus den vorstehenden geschilderten Gründen eben NICHT aus Vermietersicht.
Und was nun?
Sollte das Mietverhältnis noch bestehen/weiter bestehen sollen, wäre eine Klärung bzgl. Wartung(sbeauftragung) für den dann wieder funktionsfähig gemachten Boiler für beide Seiten sinnvoll. Womöglich wäre es sogar aus Mietersicht recht günstig sich ganz vernünftig zu einigen anstatt die Sache noch durch Mängelanzeige/Mietkürzung direkt in eine Eskalation zu treiben.
Warum ich auf „Vernunft“ plädiere: ich bin selbst Vermieter aber auch Mieter
Hallo!
Unser Badboiler ist 12 Jahre alt. Er ist verkalkt (Aufheizzeit wird immer länger). Eine Entkalkung durch einen Fachmann würde ca. € 700 kosten.
-> Was kostet denn ein neuer? Wurden in den letzten 12 Jahren keine Wartungen durchgeführt?
Nach Meinung des Vermieters (Liegenschaftsamt) müssen wir die Kosten tragen, da im Mietvertrag festgehalten ist, dass Instandhaltungkosten, und hierbei wird ausdrücklich der Boiler innen und außen genannt, zu Lasten des Mieters gehen. Ist solch eine Klausel korrekt?
-> Ist der Mietvertrag privat = Wohnung oder gewerblich = Büro, Praxis usw. ?
Vielen Dank für eine Antwort!
Gerne.
Ciao Rüdiger,
Details sind selbstverständlich von Mietvertrag zu Mietvertrag unterschiedlich und bedürfen ein sepzifischen Überprüfung.
So der Boiler zur Mietsache gehört, also nicht von Dir/Euch/Eurem Vormierter instaliiert wurde (die genannte Klausel schliesst das aus) ist die Instandsetzung Aufgabe des Vermieters. Dieser kann je nach Mietvertrag die Kosten (teilweise) auf den Mieter umlegen. Stichwort: Kleinreperaturklausel.
Die Reperaturklausel ist ungültig, wenn keine Obergrenze genannt wird (zB 8% der Jahresmiete, oder 150€ pro Schaden)
Auf gar keinen Fall solltet ihr/du dich darauf einlassen die Reperatur zu zahlen und ich würde die Reperatur auch auf keinen Falls beauftragen! Das ist Vermieter Angelegenheit. Er bezahlt den Handwerker und kann die Kosten ggf ganz oder anteilig umlegen.
Ich weiss nicht was ein neuer Beuler kostet, aber es ist anzunehmen, dass eine Reperatur unwirtschaftlich ist. Sollte der Boiler gewechselt werden müssen, handelt es sich nicht um eine Reperatur. Dann trägt der Vermieter die gesammten Kosten.
Solange es sich um eine Beeinträchtigung (lange Aufheitzzeit) handelt, kannst Du wenig Druck machen und solltest ganz auf Verhandlungen setzen. Wenn der Boiler gar nicht mehr oder nicht hinnehmbar tut, dann muss der Vermieter handeln. Sollte er sich weigern: Mangel an der Mietsache schriftlich mit Fristsetzung zur Mangelbehebung melden. Sollte die Frist verstreichen, kannst die Mietzahlung mindern.
Wie immer empfehle ich Diplomatie! Verhandel mit dem Vermieter. Druck führt nicht vorwärts, aber lass dich nicht verarschen! Keine Alleingänge bei der Reperatur und auch nciht zu weit aus dem Fenster lehnen!
Unterschiedliche Ansichten im Mieter-Vermieterverhältniss sind natürlich. Gib dem Vermieter Zeit sich mit dem Sachverhalt auseinander zu setzen. Vermutlich ärgert dich das Problem schon länger, der Vermieter hört davon vielleicht zum ersten mal.
Viel erfolg und Kraft!
cumar