Hallo,
wie ich eben gelesen habe, wollte die Linkspartei den
Verteidigungsminister heute per Antrag durch den Bundestag
entlassen.
http://www.tagesschau.de/inland/eurohawk152.html
Nach meinem Wissen gibt es nur eine Möglichkeit einen Minister
zu „entfernen“ und zwar ist das durch ein konstruktives
Misstrauensvotum nach Artikel 67 Grundgesetz gegen den
Bundeskanzler, wodurch dann auch die Minister entlassen
würden.
Korrekt, allerdings: „Ein konstruktives Misstrauensvotum des Bundestages gegen einzelne Minister ist nicht möglich.“ (http://staatsrecht.honikel.de/de/bundesregierung.htm)
Außerdem (Antrag der Linken): "Der Bundestag wolle beschließen:
Der Deutsche Bundestag missbilligt die Amtsführung des Bundesministers für Verteidigung
Dr. Thomas de Maizière.
Der Deutsche Bundestag fordert die Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel auf, gemäß Artikel 64 Absatz
1 des Grundgesetzes dem Bundespräsidenten vorzuschlagen, den Bundesminister Dr. Thomas
de Maizière zu entlassen."
(http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/138/1713899.pdf)
Das Wort FORDERT, erklärt in dem Zusammenhang alles. Die Kanzlerin ist also die Entscheidungsinstanz.
Wollten die Linken hier nur Stimmung machen oder hätten die
(theoretisch) wirklich etwas bezwecken können?
Stimmung machen trifft es ganz gut. Allerdings muss man sagen, dass das Parlament die demokratische Instanz ist. Hätte also das Parlament die Kanzlerin aufgefordert den Minister zu entlassen, hätte sie sich dieser Entscheidung, rein opportunistisch, gebeugt (reine Spekulation)
Ist dies nicht ganz allein die Sache der Bundeskanzlerin?
Abgesehen von einem konstruktiven Misstrauensvotum (erfolgreich), JA.
Kann der Bundestag wirklich eine Entlassung eines
Ministerpräsidenten durch die Bundeskanzlerin „anordnen“?
Ein Ministerpräsident muss genau wie der Kanzler, durch ein kontruktives Misstrauensvotum im Landtag abgewählt werden. Ich gehe aber davon aus, dass du auch hier eine Bundesminister meinst. Dazu: Nein das kann der Bundestag nicht.