Entlassung von Staatsbediensteten wie in Griechenl

Moin.
In Griechenland werden nun auch Staatsbedienstete entlassen.

Erste Frage: sind das Beamte oder „nur“ Angestellte?

Zweite Frage: Wer weiss schon, was in 20 Jahren hier bei uns los ist. Wer würde in Deutschland entlassen werden? Nur Bundesbedienstete oder auch Landesbedienstet?

Paul

Hallo,

In Griechenland werden nun auch Staatsbedienstete entlassen.

Erste Frage: sind das Beamte oder „nur“ Angestellte?

„Beamte“ sind ein deutsches Konstrukt, so daß es offensichtlich keine Beamten sein können. Bei 83% der knapp 800.000 Bediensteten des Staates ist deren Kündigung angeblich ausgeschlossen.

Zweite Frage: Wer weiss schon, was in 20 Jahren hier bei uns
los ist

In 20 Jahren? Da spricht wohl ein Optimist.

Wer würde in Deutschland entlassen werden? Nur
Bundesbedienstete oder auch Landesbedienstet?

Diejenigen, deren Arbeitgeber sie nicht mehr bezahlen kann oder will.

Gruß
Christian

Hallo,

Wer würde in Deutschland entlassen werden? Nur
Bundesbedienstete oder auch Landesbedienstet?

Diejenigen, deren Arbeitgeber sie nicht mehr bezahlen kann
oder will.

Dann könnte man ja bei den Pensionären anfangen, die aus dem laufenden Haushalten bezahlt werden.
Fakt ist, daß der Bund die Länder oder Kommunen nicht zwingen kann, das müssen die schon von sich aus machen.

Cu Rene

Hallo exc

Bei 83% der knapp 800.000 Bediensteten des Staates ist deren Kündigung angeblich ausgeschlossen.

Beamte sind keine Arbeitnehmer und haben auch keinen Arbeitsvertrag nach BGB. Sie stehen in einem Dienst- und Treueverhältnis zu ihrem Dienstherren (Kommune, Land, Bund, usw.). D.h. sie „opfern“ ihre Arbeitskraft für Vater Staat und werden von ihm angemessen versorgt.
Die Ernennung einer Person zum Beamten auf Widerruf, Probe, Zeit oder Lebenszeit ist ein Verwaltungsakt. Sofern keine Gründe vorliegen die im Verhalten der ernannten Person liegen (das klauen der berühmten goldenen Löffel) oder er das selbst beantragt kann der Verwaltungsakt nicht widerrufen werden. Der Ernannte hat insoweit Bestandschutz.

Wer würde in Deutschland entlassen werden? Nur Bundesbedienstete oder auch Landesbedienstet?

Keiner der bereits Beamter auf Lebenszeit ist. Hart würde es dann z.B. für Beamte auf Widerruf werden: Die haben dann drei Jahre Ausbildung hinter sich und werden dann nicht übernommen. Mit ihrem Abschluss können sie dann ne Schwalbe bauen.

Zweite Frage: Wer weiss schon, was in 20 Jahren hier bei uns los ist

Ja, wenn ich das schon wüsste…

Fakt ist nur eins ohne Beamte wird das staatliche Angebot für den Bürger ordentlich eingeschränkt.

Hoffe die Antwort hilft Dir etwas weiter.

Charlie80

Vielen Dank Euch!

Hallo,

sollte die Antwort an Paul gehen? Irgendwie paßt sie nämlich nicht so recht zu meinem Artikel.

Gruß
C.

Hallo,

Hart würde es
dann z.B. für Beamte auf Widerruf werden: Die haben dann drei
Jahre Ausbildung hinter sich und werden dann nicht übernommen.
Mit ihrem Abschluss können sie dann ne Schwalbe bauen.

Typisch deutsches Schmalspurdenken. Heutzutage arbeitet schon lange nicht mehr jeder in genau dem Fachgebiet, in dem er einen Abschluss hat.

Gruß

Anwar

Hallo,
nur als Anmerkung:
Im neuen Haushalt des Saarlandes für 2012 ist geplant 300 Polizistenstellen in den nächsten Jahren wegfallen zu lassen.
Das geschieht jedoch so, dass man die Leute in die Rente gehen lässt
und weniger Junge ausbildet…

Gruß

Hallo Charlie,

Bei 83% der knapp 800.000 Bediensteten des Staates ist deren Kündigung ::angeblich ausgeschlossen.

Beamte sind keine Arbeitnehmer und haben auch keinen
Arbeitsvertrag nach BGB. Sie stehen in einem Dienst- und
Treueverhältnis zu ihrem Dienstherren (Kommune, Land, Bund,
usw.). D.h. sie „opfern“ ihre Arbeitskraft für Vater Staat und
werden von ihm angemessen versorgt.
Die Ernennung einer Person zum Beamten auf Widerruf, Probe,
Zeit oder Lebenszeit ist ein Verwaltungsakt. Sofern keine
Gründe vorliegen die im Verhalten der ernannten Person liegen
(das klauen der berühmten goldenen Löffel) oder er das selbst
beantragt kann der Verwaltungsakt nicht widerrufen werden. Der
Ernannte hat insoweit Bestandschutz.

willst du damit sagen, dass das auch genauso auf die griechischen Staatsbediensteten zutrifft?

Wer würde in Deutschland entlassen werden? Nur Bundesbedienstete oder auch Landesbedienstet?

Keiner der bereits Beamter auf Lebenszeit ist.

Es wurde schon so viel im Beamtenrecht geändert, warum nicht auch das?
Vielleicht bitten aber auch viele Beamte um ihre Entlassung, wenn die Dienstherrn ihre Bezüge auf Hartz IV-Niveau absenken, denn auch einem Beamten auf Lebenszeit wird nicht eine bestimmte Besoldungshöhe auf Lebenszeit garantiert. So gibt es bereits jetzt diverse Kürzungsfaktoren.

Hart würde es dann z.B. für Beamte auf Widerruf werden: Die haben dann drei
Jahre Ausbildung hinter sich und werden dann nicht übernommen.

Ich kenne auch welche mit nur einjähriger Vorbereitungszeit.

Gruß
Pontius

Hallo Pontius

willst du damit sagen, dass das auch genauso auf die
griechischen Staatsbediensteten zutrifft?

Nö. Die ursprüngliche Farge bezog sich aber auf das Beamtentum in Deutschland.

Es wurde schon so viel im Beamtenrecht geändert, warum nicht
auch das?

Unwahrscheinlich. Wie ich bereits geschrieben habe, existiert hier ein „Bestandsschutz“. Ich wüsste nicht wie der Gesetzgeber den gerichtsfest aushebeln könnte.

Vielleicht bitten aber auch viele Beamte um ihre Entlassung,
wenn die Dienstherrn ihre Bezüge auf Hartz IV-Niveau absenken,
denn auch einem Beamten auf Lebenszeit wird nicht eine
bestimmte Besoldungshöhe auf Lebenszeit garantiert. So gibt es
bereits jetzt diverse Kürzungsfaktoren.

Richtig. Es ist nur von einer angemessenden Alimentierung die Rede. Das könnten dann auch Lebensmittelgutscheine sein.

Da aber der berühmte Fachkräftemangel in den nächsten Jahren immer schlimmer werden wird, glaube ich nicht, dass der Gesetzgeber das wagen wird.
Es wird künftig so schon schwer genug werden genügend geeignete Kräfte zu finden.

Hart würde es dann z.B. für Beamte auf Widerruf werden: Die haben dann drei
Jahre Ausbildung hinter sich und werden dann nicht übernommen.

Ich kenne auch welche mit nur einjähriger Vorbereitungszeit.

War ja nur ein Beispiel.

Bis denne,

Charlie80

willst du damit sagen, dass das auch genauso auf die
griechischen Staatsbediensteten zutrifft?

Nö. Die ursprüngliche Farge bezog sich aber auf das Beamtentum
in Deutschland.

Du hattest aber auf eine Aussage von Christian geantwortet, die die griechischen Staatsbediensteten betraf.
Außerdem bezog sich eine der ursprünglichen Fragen sehr wohl auf das „griechische Beamtentum“.