Liebe ExpertInnen,
eine Pflegebedürftige verwendet den Entlastungsbetrag für eine Haushaltshilfe, keine Schwarzarbeit, sondern ganz offiziell über eine GmbH, die derartige Dienstleistungen anbietet. Die Pflegekasse lehnt jedoch die Erstattung ab mit der schriftlichen Begründung, der Leistungserbringer sei nicht zugelassen, zusätzlich ein Verweis auf die zugelassenen Firmen. Auf mündliche Nachfrage heißt es, die Haushaltshilfe müsse pflegerisch ausgebildet sein.
Nun frage ich mich natürlich, ob eine Reinigungskraft Pflegekenntnisse benötigt und umgekehrt, ob eine Pflegekraft sich als Haushaltshilfe einsetzen ließe. Da es auf Logik vermutlich eh nicht ankommt, würde ich gern wissen, ob die Kasse diese Dienstleister vorschreiben darf. Zuckerl obendrauf: Die nehmen den doppelten Stundensatz, aber das stört wohl wieder nur mich.
Wer weiß was?
Dank & Gruß
Ralf