Entlohnung eines Arbeitnehmers in der Gastronomie

Sehr geehrte Experten,

wir nehmen folgenden fiktiven Fall an:

Ein Arbeitnehmer ist in der Gastronomie angestellt. Im Arbeitsvertrag ist eine Regelarbeitszeit von 39 Stunden wöchentlich vereinbart.

Im AV ist folgendes festgelegt:

"Der AN erhält eine mon. Vergütung auf Basis einer:

  1. Umsatzbeteiligung von 12% des Bruttoumsatzes,
    die bis zum 10. Arbeitstag des Folgemonats unbar ausbezahlt wird.
    Dies entspricht 9% des Kellnerumsatzes.
    Die Grundlage zur Berechnung ist der Bruttoumsatz pro Monat und Mitarbeiter, welcher um Umsatzsteuer und kalkulatorischen Bedienungsgeld bereinigt ist.
  1. Der Arbeitnehmer erhält ein mon. Garantielohn von 1700€

Der fiktive Lohnzettel würde aber dieses ausspucken:

Umsatzprovision 12% = 900€
Aufstockung Garantielohn = 800€

Ist es also so korrekt? Der AN nimmt an das dieser im Vertrag festgehaltene Garantielohn bezahlt würde + die 12% Umsatzbeteiligung.
Das würde im Umkehrschluss bedeuten das immer erst mindestens ein so hoher Umsatz erwirtschaftet werden muss das dieser „aufgestockte Lohn“ weg fällt um dann erst ein Mehrbetrag zu erwirtschaften? Wie verhält sich das dann bei einem Austritt aus dem Unternehmen?

Ich bin auf eure Meinungen gespannt.

der Z

Hallo,

richtig erkannt. Der AN muss einen Umsatz von etwas mehr als 14 T€/M erwirtschaften, eher er mehr als den Garantielohn ausbezahlt bekommt.

Was soll da anders sein? Spätestens am 10. Arbeitstages des Folgemonats des letzten Arbeitsmonats bekommt der AN seine Abrechnung und das Geld für den letzten Arbeitsmonat.


Ich möchte Dich darauf hinweisen, dass dieses Forum nur dazu dienen kann, einen ersten Eindruck der Rechtslage zu vermitteln. Die Leistungen im Rahmen einer persönlichen anwaltlichen Beratung und/oder Vertretung können und sollen an dieser Stelle nicht ersetzt werden.

Vielen Dank für die schnelle Antwort!

Wie müsste die Formulierung im AV denn geschrieben sein um Garantielohn + Umsatz zu bekommen?

Stimmt, der Lohn wird ja für die erbrachte Arbeitsleistung also rückwirkend bezahlt

Man würde unter 1.) einen Grundlohn finden und unter 2.) eine zusätzliche Vergütung nach Umsatz.