Entlohnung unter dem Mindestlohn

Hallo Community. Ich bin Angestellter in einer österreichischen Firma. Ich selbst komme auch aus Österreich. Nun zum Problem: Nach langer Recherche bin ich darauf gestoßen, dass ich warscheinlich unter dem Kollektivvertraglichen Mindestgehalt entlohnt werde. Es gilt der Kollektivvertrag: Eisen-Metallerzeugende und Verarbeitende Industrie. Ich habe blöderweise bei meiner Einstellung einen Gehaltsvorschlag unterschrieben der unter dem Kolleltiv gelegen hat. Nun zur Frage: ist das von unternehmerischer Seite aus gesehn rechtlich in Ordnung wenn ich unter dem Mindestgehalt verdiene ? Wenn nein, kann ich mein Gehalt welches ich eigentlich verdienen sollte rückwirkend einfordern ?
Vielen dank schon mal für die Antworten !
Lg.
Pete

Na klar, und der Job ist weg :sob:

Völlig verkehrte Rubrik und falsche Fragestellung.
Dazu mit österreichichem Recht in einem deutschlandlastigen Portal.

Mein Tipp: Konsultiere einen Spezialisten für österreichiches Arbeitsrecht.

Hallo Pete1992,

als Österreicher in Österreich arbeitend ist für dich die AK Ansprechpartner.
Du kannst hier Artikel nachlesen:
Arbeiterkammer




und natürlich auch bei der AK deines Bundeslandes https://www.arbeiterkammer.at/index.html anrufen und einen Gesprächstermin vereinbaren.

Für den Fall, dass du bei deiner Einstellung einen Gehaltsvorschlag unterschrieben hast, der unter dem Kollektivvertrag gelegen ist, kannst du dich auf jeden Fall beraten lassen.
Solltest du im Recht sein, wird dir sicher Hilfestellung geboten.

Viel Erfolg bei deinen - für dich positiven - Recherchen!

dafy

Hallo odo01,

es gibt auch - wie ich - Deutschsprachige, die NICHT aus Deutschland kommen und hier Fragen stellen.
Nein, nicht böse gemeint, sondern als gemeinsame (Gesprächs)Basis!
Die Rubrik „Arbeitsrechts“ passt übrigens ganz sicher nach österreichischem Verständnis, auch eine Fragestellungen können eigentlich nie verkehrt sein, Antworten schon.
Deutschlandlastikkeit bei www mag vordergründig stimmen, Hilfestellung ist sicher für alle angesagt, eine Aussage, die du sicher mittragen kannst, meine ich.

Nichts für ungut!

dafy

1 Like

Natürlich. Bei standortneutralen Fragen ist das auch gar kein Ding.
Abgesehen davon, dass sich der Fragesteller in die verkehrte Rubrik verirrt hat, ist die Chance auf eine qualifizierte Antwort hier doch eher gering und ggf. auch zu fallspezifisch um diese hier überhaupt befriedigend und abschliessend beantworten zu können oder auch zu dürfen.
Ob das österreichische Rechtsberatungsgesetz da grosszügiger ist, weiss ich nicht.
Da dieses Portal in Deutschland betrieben wird, gilt diese Einschränkung evtl. auch für Juristen, die nicht in D praktizieren.

Danke @Dafy für die Antwort. Habe mich schon neulich mit der Arbeiterkammer in einem direkten Gespräch über dieses Thema unterhalten. Leider konnte mir da nicht weitergeholfen werden. Vielleicht war dies auch beraterabhängig ( Berater machte keinen besonders motivierten Eindruck).
Werde es morgen noch mal bei der AK versuchen und euch bei Interesse in Kenntnis setzten!
Lg. Pete

Moin,

vlt. fasst Du Deine Fragen mal schriftlich zusammen und gibst sie der AK mit der Bitte um einen Termin. Der Berater hat dann Zeit sich etwas in Deinen Fall einzuarbeiten, ich habe jedenfalls so meist gute Ergenisse erzielt.

Der Hinweis ist wirklich länderunabhängig.

Viel Erfolg!

Gruß Volker