Entlohnung wenn der Arbeitgeber in der Innung organisiert ist Sanitär- und Heizungstechnik

Ich würde gerne wissen, ob ein Arbeitgeber (Sanitär- und Heizungstechnik), der Mitglied in der Innung ist, Tariflohn bezahlen muss, oder ob er das nur muß, wenn der Arbeitnehmer gewerkschaftlich organisiert ist und ihm dieses gegenüber auch explizit erklärt hat?
Gibt es dazu Urteile von Arbeitsgerichten?
Vielen Dank an alle die darüber nachdenken?
Gruß Ingo

Hilft dir das weiter?
https://www.handwerksblatt.de/recht-steuern/31-recht/11558-keine-innungs-mitgliedschaft-ohne-tarifbindung.html

Gruß
Christa

Kleiner Zusatz von mir:

Kann es sich irgendein Handwerksbetrieb tatsächlich noch leisten, guten Arbeitern nur den Tariflohn zu zahlen?

Oder anders gefragt:
Gibt es überhaupt noch ein Handwerk, bei dem ein Überschuss guter Facharbeiter besteht?

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Moin,

es kommt darauf an, ob der Tarifvertrag für allgemein verbindlich erklärt wurde. Dann muss jeder AG, der Mitglied in der Arbeitgebervertretung ist, den Tarifvertrag anwenden.
Beispiel aus der Gastronomie. Die DEHOGA, Interessenverband der Gastronomie und Hotelerie hat z.B. den Tarifvertrag mit der Gewerkschaft Nahrung und Genuss abgeschlossen und für allgemein verbindlich erklärt. In 2015 wurde die Allgemeinverbindlichkeit seitens der DEHOGA aufgekündigt, sodass wieder jeder AG zahlen kann, was er möchte.

Data

Hallo,

nicht schlecht, zwei grundsätzliche Fehler in zwei Sätzen:

Ein einzelner Tarifpartner kann keinen TV für „allgemeinverbindlich“ erklären.
Dafür raucht es gem. § 5 Abs. 1 TVG eine Erklärung des zuständigen Bundeministeriums (BMAS) bzw. gem. § 5 Abs. 6 desjeweilig zuständigen Landesministeriums.
In beiden Fällen ist ein gemeinsamer Antrag beider Tarifpartner notwendig.

Auch falsch. Eine AV-Erklärung kann auch nur vom jeweils zuständigen Ministerium widerrufen werden gem. § 5 Abs. 5 Satz 1 TVG. Ansonsten endet die AV mit Ablauf des TV (§ 5 Abs. 5 Satz 2 TVG). Im vorliegenden Fall hat wohl die DEHOGA als AG-Verband bei Neuabschluß kein Interesse mehr an einer AV-Erklärung gehabt.
http://www.gesetze-im-internet.de/tvg/__5.html

Liebe MrsData, ich schätze deine Beiträge in vielen Fällen sehr, aber Du solltest zur Kenntnis nehmen, daß Arbeitsrecht nicht Dein Ding ist und Du da ziemlich dilettierst.

&Tschüß
Wolfgang

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Moin,

vielen Dank für die Richtigstellung. Und ich dachte, ich hätte die Allgemeinverbindlichkeit verstanden :- (
Ich werde in mich gehen und lernen.

Data