Entmündigung?

Hallo Leute,

ich bin mir nicht sicher in welches Board meine heutige Frage passt, deswegen stelle ich sie einfach mal hier rein.

Eine Bekannte hat mir von einem Problem erzählt und ich hab ihr verschiedene Vorschläge gemacht. Für einen davon brauch ich aber ein wenig Unterstützung und weil ich nicht genau weiss was da möglich ist habe ich ihr angeboten ein wenig zu recherchieren… das will ich hiermit tun - auch Meinungen sind gerne gesehen…

Also - zum Problem.

Es handelt sich um eine insgesamt neunköpfige Familie.
Vater, Mutter, 4 Töchter, 3 Söhne.
Der Vater war Selbstständig und die Mutter hat die Buchhaltung für diesen kleinen Betrieb übernommen.
Nach Angaben dieser Bekannten (einer Tochter) hätte der Vater eigentlich nicht so viele Kinder wollen und nur die Mutter hätte das so gedreht damit sie das Kindergeld einstreichen kann.
Das ist aber noch nicht das Problem…
Auch die Konten der Kinder hat die Mutter wohl irgendwann geplündert um ihren Kaufzwang zu befriedigen. Sie ist also mehr oder weniger psychisch krank - obwohl das natürlich (noch) nicht attestiert ist…
Auch das Unternehmen des Vaters wurde durch sie in den Ruin getrieben und nur die Tatsache dass die meisten der Kinder bereits aus dem Haus sind hat wohl dazu beigetragen dass die Familie das so lange durchgehalten hat…
Nichtsdestotrotz wird die Mutter der Familie immer mehr zum Parasiten und der Vater will sich von der Mutter auch trennen, befürchtet aber deren Rache da sie ja kein eigenes Einkommen hat und somit quasi der Hahn zu wäre.
Nun hatte ich die Idee sie entmündigen zu lassen, damit sie nicht das ganze Geld der Familie ausgeben kann, aber dafür sind wohl auch atteste notwendig, oder? Ist es generell möglich sie zu entmündigen oder wäre es klüger die Scheidung zu vollziehen und sie gegebenenfalls wegen stalkings einbuchten zu lassen…?

Was würdet ihr in so einer Situation raten? Besonders wo doch eigentlich keine Liebe zur Mutter mehr da zu sein scheint…

Danke
Munich

Hi,

Was würdet ihr in so einer Situation raten?

einen Besuch bei einem Rechtsanwalt durch den Vater.

Gruß,

Malte

Hallo Munich,

Malte sagt schon alles. Ab zum Anwalt.

Wie sollen wir z.B. solche Aussagen werten und beantworten:

quote

… die Mutter hat das mit den Kinder so gedreht…

unquote

Nach meinem letzten Wissenstand, bitte korrigiert mich ggf., sind am Kinderkriegen immer noch zwei beteiligt und mit „Drehen“ hatte das gar nix zu tun?!

Gruß
Nita

naja…

Pille „vergessen“ Condom perforiert…
ich wollte da nicht näher nachfragen und ich würde meinen Vater auch nicht fragen wollen denke ich :wink:

Hallo,

eine Entmündigung gibt es im dt. Recht schon eine Weile nicht mehr. Was aber machbar ist, ist die Einrichtung einer Betreuung, wobei diese für verschiedene Aufgabenkreise möglich ist, und nur insoweit ausgesprochen wird, wie sie nötig ist um Schaden vom Betroffenen abzuwenden.

Hier käme z.B. eine Betreuung wg. Krankheit/Sucht für den Bereich der finanziellen Sorge in Betracht. Außerdem könnte man an den Bereich der Gesundheitsvorsorge denken und auch bzgl. der ggf. gebenenen Kaufsucht an einen Zustimmungsvorbehalt für Rechtsgeschäfte und eine Genehmigung zur Postöffnung (um Herr der Geschäfte zu werden) denken.

Dies sind momentan aber noch rein theoretische Geschichten. Um konkret etwas raten zu können, müsste man den Fall detailliert kennen. Ich selbst mache viel Betreuungsrecht in der Kanzlei und kann nur sagen, dass es ein schwieriges (aber auch oft schönes) Geschäft ist.

Ich würde daher mal dringend zum Gang zu einem entsprechend spezialisierten Anwaltskollegen raten und mit ihm die Sache auseinander nehmen. Dabei wird dann auch die familienrechtliche Komponente eine Rolle spielen.

Sollte es dann tatsächlich zu einer Betreuungsanregung an das zuständige Vormundschaftsgericht kommen, sollten hierzu möglichst umfassende Beweismittel vorbereitet werden. Das Gericht wird dann zudem eine Begutachtung beauftragen und dann zu einer entsprechenden Entscheidung kommen.

Gruß vom Wiz

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

naja…

Pille „vergessen“ Condom perforiert…
ich wollte da nicht näher nachfragen und ich würde meinen
Vater auch nicht fragen wollen denke ich :wink:

Naja, (um diesen Anfang mal aufzugreifen)

Kann ja alles sein und ich wollte auch keine definitive Klärung vom Vater haben :smile: Aber; ohne jetzt eine off-topic-Diskussion entfachen zu wollen, auch da ist der liebe Papa ja beteiligt gewesen. Aber es wird schon eine ganz böse, intrigante… sein, ganz bestimmt.

Bitte nicht so ernst nehmen, wird schon alles stimmen.
Gruß
Nita

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Hallo Freak!

Was ich dir sicher sagen kann ist, daß ein Mensch zu entmündigen ganz bestimmt nicht leicht ist und bedarf nicht nur 1 lausiges Attest von irgendeinem Arzt, sondern felsenfeste Tasachen, Bescheinigungen u.v.m. Und am Schluß, natürlich, das Urteil eines Richters. Und das ist sehr gut so!

Das gesagt, meiner Meinung nach, ist das was Du (bzw diese Bekannte von Dir) sagst, nur eine (im medizinischen Sinne) Laienmeinung. Und das reicht bei weitem nicht, um eine Entmündigung zu erwirken.

Aber bitte: Ich sage NICHT, daß das was du sagst nicht stimmt oder erfunden wäre, sondern schlicht und einfach, daß entweder kommen harte Beweise auf den Tisch oder Ihr könnt dieser Unterfangen schlicht vergessen.

Ausserdem sagst du an keiner Stelle (wenn ich nicht etwas überlesen habe), daß sie krank wäre (ausser diese gelegentliche Kaufrausche); unter Behandlung stünde oder eine Gefahr für sich oder ihre Umwelt darstellt. Wenn ich mich richtig erinnere, muß mindestens eines davon zutreffen, um sie entmündigen zu können. Und wie gesagt, es ist schlußendlich die Entscheidung eines Richters ein Mensch zu entmündigen oder nicht.

Auf den anderen Seite fände ich persönlich höchst beunruhigend, ja gefährlich, daß man ein Mensch entmündigen könnte, weil sie manchmal/oft im Kaufrausch fällt oder gar um den Ehemann, die ihr zustehender Unterhaltszahlungen zu entziehen. Zum Glück sind diese Zuständen längst Vergangenheit und ich bin sehr froh darüber!

Kopfschüttelnde Grüße aus Nürnberg!
Helena
PS. Ich hätte diese frage evtl unter „Recht“ gestellt oder sonst unter „Medizin“. Aber auch dort wäre so meine Meinung. Und sorry, soll mein wortwahl sich hart anhören (Ich habe selbst mehrmals miterlebt, daß Familienangehörige jemand entmündigen wollte, deshalb habe ich Dir auch eine Antwort gegeben)

Servus Munich,

bist leider zu spät mit deinem posting, bis zum 31.12.04 wäre es kein Problem gewesen die Mutter zu beseitigen, denn da war ja jeder ALHI-Empfänger noch „Auftragskiller“, doch jetzt im ALGII-Antrag ist diese Klausel nicht mehr enthalten.
Pech gehabt - Zug verpaßt.

Gruß Richy