Hallo zusammen;
in einem Text aus dem Jahr 1901, in dem der Verfasser die Lebensumstände und Gepflogenheiten in einer württembergischen Gemeinde beschreibt, findet sich im Kapitel „Beim Handwerk“ der folgende Satz, aus dem ich partout nicht schlau werde:
„Das Brennrecht der Mühle hörte anno 48 auf. Die Hellerzinsen an den Heiligen, die auch die Mühle seit undenklichen Zeiten als ewig unablösbar zu entrichten hatte, wurden aufgehoben.“
Zu „Hellerzins“ steht im Dt. Wörterbuch von Jacob u. Wilhelm Grimm:
„Zins, der von Krämern, Läden, Brotbänken u. s. w. als Standgeld gegeben wird.“
Im „Frühneuhochdeutschen Wörterbuch“ heißt es zu „Hellerzins“ sehr knapp:
„Abgabe in Hellern (meist als Bodenzins)“
Fragen:
Geht es bei den hier erwähnten „Hellerzinsen“ um Steuerabgaben, die von der Mühle speziell für das Schnapsbrennen zu entrichten waren?
Waren „Hellerzinsen“ üblicherweise auch für den eigentlichen Betrieb einer Mühle, also das Kornmahlen, fällig?
Irritierend ist für mich insbesondere, dass diese Abgaben an „den Heiligen“ gingen:
Ist mit diesem ganz bestimmten Heiligen, den der Autor 1901 offenbar noch als selbstverständlich bekannt ansieht, der hl. Nikolaus von Myra gemeint?
(Der hl. Nikolaus war ja u. a. Schutzpatron der Schnapsbrenner wie auch Schutzpatron der Müller.)
Bedeutet diese Steuerentrichtung „an den (oder irgendeinen) Heiligen“, dass die Gelder an die (kathol.) Kirche gingen?
Vielen Dank für Eure Mühe - ich bin sehr gespannt auf Eure Antworten!
Es grüßt
Renardo