Entschädigung bei Leistungswasserschaden

Hallo,
angenommen einem nach einem Gebäudeleitungswasserschaden muss der Fußboden erneuert werden und dazu muss die Heizung abgebaut werden (Heizung raus, neuer Fußboden rein, Heizung wieder rein).
Angenommen diese Tätigkeit dauert 2-3 Tage und das Haus ist logischerweise für diesen Zeitraum nicht beheizt und hat kein Warmwasser. Hätte der Versicherungsnehmer einen Anspruch auf einen Ausgleich/Entschädigung für diesen Zeitraum? Weil er bspw. mit Heizlüftern heizt oder Wasser aufkochen muss?

Vielen Dank vorab.
Schöne Grüße
Pitufino

warum so ein Aufstand, ist doch nur der Heizkörper ab. Wird abgestellt und Heizung läuft weiter.

Dazu müsste man mehr Infos haben, da kann man schwer antworten. Wie kam es zu dem Schaden? Welche Art von Versicherung reguliert den Schaden? Was steht in den Versicherungsbedingungen? Deine Frage hat viele Wörter aber wenig Information. Auf alle Fälle die Hausversicherung verständigen, die können das sicher mehr darüber sagen

Hallo!

Könnte man das nicht einfach mal in seien Versicherungsbedingungen nachlesen ?

Ob da etwas steht zu Folgenkosten/Nebenkosten im Schadensfall ?

Natürlich werden z.B. auch Trocknungskosten zur Beseitigung des Wassers übernommen, also die sehr hohen Stromkosten der über Wochen laufenden Entfeuchter. Das ist so ein Folgeschaden.
Ebenso die spätere Renovierung der Räume.

Aber ein Schadenersatz für nicht nutzbare Räume oder Schwierigkeiten bei der Nutzung , wie kein Warmwasser (warum eigentlich nicht ?) oder Lärm und Staub sicher nicht.
Das wäre das was ein Mieter z.B. als Mietminderung gegenüber dem Vermieter fordern kann. Ein Hausbesitzer sicher nicht gegenüber seiner Versicherung.

mfG
duck313

Vielen Dank für die Antwort.
Ich sehe das ähnlich. Trocknungskosten und Stromkosten für Entlüfter wird in der Regel von der Gebäudeversicherung übernommen.
Das wäre ähnlich, wenn ich die eigene Sauna durch einen Brandschaden nicht mehr nutzen könnte und ich von der Versicherung mir 'ne 10er Karte fürs saunieren bezahlen lassen möchte.
Viele Grüße
Pitufino