Hallo,
angenommen einem nach einem Gebäudeleitungswasserschaden muss der Fußboden erneuert werden und dazu muss die Heizung abgebaut werden (Heizung raus, neuer Fußboden rein, Heizung wieder rein).
Angenommen diese Tätigkeit dauert 2-3 Tage und das Haus ist logischerweise für diesen Zeitraum nicht beheizt und hat kein Warmwasser. Hätte der Versicherungsnehmer einen Anspruch auf einen Ausgleich/Entschädigung für diesen Zeitraum? Weil er bspw. mit Heizlüftern heizt oder Wasser aufkochen muss?
Vielen Dank vorab.
Schöne Grüße
Pitufino