Entschädigung fordern wg. Flugverspätung um 27 h

Liebe Wissende!
Am Dienstag hatte ich einen Rückflug von Johannesburg nach Frankfurt gebucht, der zwar auch gestartet ist, wegen einer Sicherheitsangelegenheit (falsches Warnsignal) nach ca. 2 h Flugzeit umkehrte und erst am nächsten Abend zurückflog.
Ich hatte dadurch eine verspätete Rückkehr um 27 Stunden, einen Arbeitstag verpasst und weitere Kosten für Fahrten, Parkgebühren, Verpflegung etc. (Ein Hotel habe ich nicht beansprucht, weil gleich gesagt wurde, es gäbe nicht genug Hotelbetten und ich deshalb zurück zu meinem Freund nach Pretoria gefahren bin).

Nun möchte ich gern eine Entschädigung einfordern, die mir laut EU-Verordnung 261/2004 zustehen dürfte.

Ich finde allerdings keine Postadresse des Beschwerdemanagements der Lufthansa auf deren Website.

Auch ist ein Feedbackformular, dass für diesen Zweck ausgefüllt werden soll, nicht abschickbar, da kein „Senden“-Button angezeigt wird auf dieser Seite.

Wie gehe ich das nun an? Soweit ich weiß muss ich die Entschädigung innerhalb von 7 Tagen einfordern.Wer hat das schonmal gemacht oder kann mir auch so einfach weiterhelfen?

Danke und Gruß

Fo

Hi,

auf https://www.lufthansa.com/online/portal/lh/de/help_c… ist rechts sowohl eine Email- als auch eine Postadresse angegeben (bei Post: Einschreiben!). Die werden garantiert sagen dass sie Deine Ansprüche ablehnen weil es nicht ihr Fehler war. Dann gibt es zwei weitere Möglichkeiten (wobei Möglichkeit 1 auch jetzt schon in Anspruch genommen werden kann):

  1. http://www.test.de/Fluggastrechte-Die-neuen-Fluggast…
  2. http://www.spiegel.de/reise/aktuell/schlichtungsstel…

Viel Erfolg!

Gruss
K

Keine Adresse angegeben, Link führt ins Leere
HI Kasi!

auf
https://www.lufthansa.com/online/portal/lh/de/help_c…
ist rechts sowohl eine Email- als auch eine Postadresse
angegeben (bei Post: Einschreiben!).

Auf dieser Seite war ich ja bereits.
Hast du den Link angeklickt ("-> weltweite Adresse")?
Dann gelangst du hierhin.
Eine postfähige, anschreibbare Adresse sehe ich da nirgends.

Die werden garantiert
sagen dass sie Deine Ansprüche ablehnen weil es nicht ihr
Fehler war.

Laut EU-Verordnung dürfte dies in diesem Fall nicht möglich sein, denn ein technischer Mangel berechtigt zu Entschädigungsforderungen (insofern als eine bessere Wartung verhindert hätte, dass ein Sensor falschen Alarm anzeigt, der zur Umkehr nötigte).

Dann gibt es zwei weitere Möglichkeiten (wobei
Möglichkeit 1 auch jetzt schon in Anspruch genommen werden
kann):

http://www.test.de/Fluggastrechte-Die-neuen-Fluggast…
2.
http://www.spiegel.de/reise/aktuell/schlichtungsstel…

Das guck ich mir gleich mal an.

Erstmal schicke ich die Entschädigungsforderung an die Mailadresse ([email protected]), wobei ich bei ner Mail nicht so ein großes Vertrauen habe.

Morgen früh rufe ich dann die Hotline meiner Rechtsschutzversicherung an.

Falls du beim Anklicken des Links die Postadresse sehen kannst: Würdest du sie mir bitte mitteilen?

Danke und Gruß

Fo

Hi,

hast recht. Da geht es auf die normale Homepage. Die wollen es solchen Leuten wie Dir halt so schwer wie möglich machen. Und ja klar wissen die auch dass Du recht hast, aber sie versuchen erstmal Dir das Gegenteil zu erzählen um Dich dann mit einem 100 EUR Gutschein abzuspeisen. Siehe erster Link den ich Dir gegeben habe:

"(…) Selten kommt es vor, dass eine Fluggesell­schaft schon nach dem ersten Schreiben von Antje Hars­dorff zahlt. Die Rechts­anwältin und ehemalige Flug­begleiterin aus Frank­furt am Main hilft Flug­gästen, ihre Rechte durch­zusetzen, wenn deren Flug zum Beispiel ausgefallen oder erst nach Stunden gestartet ist.

„Viele Air­lines bewegen sich erst dann, wenn Klage einge­reicht ist“, sagt die Rechts­anwältin Hars­dorff.

Wo Anwälte nur mit Hartnä­ckig­keit weiterkommen, hat Otto-Normal­flug­gast auf eigene Faust kaum eine Chance. Mit fertigen Text­bausteinen wimmeln viele Flug­linien Forderungen ihrer Kunden ab.

„Die recht­lichen Erläuterungen in den Briefen sind oft haar­sträubend falsch“, sagt Rechts­anwalt Holger Hopperdietzel aus Wiesbaden. Dabei ist die Rechts­lage in vielen Fällen recht klar – und verbraucherfreundlich (…)"

Gruss
K

Danke, dass du das selbst nochmal nachgeguckt hast.

Morgen geht also mein Einschreiben raus an Lufthansa AG, ich rufe die Anwalthotline an und werde das wohl auch an einen Anwalt weiterreichen, wenn die nicht reagieren.

Ich denke, meine Aussichten sind gut, denn ein Sensor, der falschen Alarm gibt und zur Umkehr zwingt ist ja keine höhere Gewalt, sondern eher mangelnde Wartung.

Ich berichte, wie es ausgeht.

Danke nochmal!!!

LG Fo

Hi,

anbei mein feedback: http://www.wer-weiss-was.de/reisen/feedback-flugvers…

mfG,
erdbrink