Hallo,
eine kognitiv retartierte Frau steht unter gesetzlicher Betreuung durch eine Rechtsanwältin. Sie hat ihr Elternhaus geerbt und lebt dort eigenständig.
Das Haus hat eine Wohnfläche von unter 80 m2, damit ist die Frau nicht gezwungen es zu verkaufen und kann trotzdem Sozialleistungen beziehen. (Ob man es politisch gut findet, dass Personen mit Immobilieneigentum Sozialleistungen beziehen ist eine andere Debatte die nicht hier geführt werden soll, Fakt ist jedenfalls, dass dies gesetzlich so geregelt ist). Eine normal begabte Person würde die Immobilie behalten und aufgrund ihrer Arbeitsunfähigkeit weiterhin Sozialleistungen beziehen.
Die Frau steht jedoch unter Betreuung der RA. Diese möchte, dass die Dame das Haus verkauft und in eine Mietwohnung zieht, wo sie ebenso eigenständig lebt wie bisher.
Folge ist, dass die Frau mit dem Verkauf ihrer Immobilie Vermögen besitzt welches weit über der Schonvermögensgrenze liegt. Damit hat sie kein Recht auf Sozialleistungen mehr. Die Dame ist rund 45 Jahre alt, es ist also absehbar, dass die Erlöse aus dem Immobilienverkauf nicht für den Lebensunterhalt für den Rest ihres Lebens ausreichen werden und sie irgendwann wieder auf Sozialleistungen angewiesen sein wird. Damit stellt sich natürlich die Frage, ob der aktuelle Sozialstaat in einigen Jahrzehnten noch in der jetztigen Form existiert oder die Dame dann einfach auf der Straße landet wenn das Geld aus dem Immobilienverkauf aufgebraucht ist.
Würde die Damen einfach weiterhin im Elternhaus leben und Sozialleistungen beziehen, könnte sie ihr Elternhaus auch in einigen Jahrzehnten verkaufen, wenn es z. B. keine oder viel weniger Sozialleistungen gibt und sie das Geld benötigt. Dazu kommt der psychosoziale Aspekt der gewohnten Umgebung mit Nachbarn zu denen sie ein gutes Verhältnis hat.
Über die Verkaufsintention der RA kann nur spekuliert werden. Fakt ist, dass die RA bei mittellosen Betreuten weniger abrechnen darf als bei nicht mittellosen, also verdient die RA nach dem Immobilienverkauf mehr Geld für die gleiche Leistung. Eine Mietwohnung würde natürlich auch weniger Verwaltungsaufwand bedeuten da man bei Problemen meist nicht selbst Handwerker beauftragen muss sondern dem Vermieter Bescheid gibt.
Wieso sind Entscheidungen eine Betreuers die sich offensichtlich gegen die Interessen des Betreuten richten in Deutschland erlaubt?
Gruß
Desperado