Servus,
Deine Frage wäre leichter lesbar und verständlicher, wenn Du auf selbst erfundene Begriffe und Abkürzungen verzichten wolltest.
SKL ist die Süddeutsche Klassenlotterie, und ich habe eine ganze Weile gebraucht, bis ich verstanden habe, was denn die „70-Tage-Regelung“ sein soll, alldieweil Du ja von Lohnsteuer und nicht von Sozialversicherungsbeiträgen sprichst. Wenn man „kurzfristige Beschäftigung gem. § 8 Abs. 1 Nr. 2 SGB IV“ sagt oder schreibt, weiss jeder sofort, wovon die Rede ist.
Und das hier:
vergisst Du am besten ganz schnell wieder: Man kann nicht willkürlich „umstellen“, ob man SV-pflichtig beschäftigt ist oder nicht. Entweder die Grenze für geringfügige Beschäftigung wird eingehalten oder nicht, mehr ist nicht dahinter.
Die Lohnsteuerklasse I muss der Arbeitgeber anwenden, dem Du (bitte, bitte nicht am 27. des Monats - jeder, der schon mal Lohnabrechnungen gemacht hat, weiß, dass diese nicht „in Echtzeit“ funktionieren) gesagt hast, dass Dein Arbeitsverhältnis bei ihm Dein Hauptarbeitsverhältnis ist, bitte diesen Begriff wörtlich verwenden, dann wissen die Leute, was sie zu tun haben. Und den anderen Arbeitgebern sagst Du bitte - ebenfalls rechtzeitig - dass Deine Arbeitsverhältnisse mit ihnen Nebenarbeitsverhältnisse sind.
Und dort, wo Du den höchsten lohnsteuerpflichtigen Lohn erhältst, ist sinnvollerweise Dein Hauptarbeitsverhältnis. Das zieht sich zwar mit der Veranlagung zur Einkommensteuer so oder so wieder glatt, aber auf diese Weise musst Du weniger lange auf Dein Geld warten. Das ist übrigens der einzige Unterschied, es gibt keinen Einfluss von Lohnsteuerklassen auf die Höhe der Einkommensteuer.
Schöne Grüße
MM