Ich habe ein Haus BJ.1979 gekauft. 1993 Wurde es am die Kanalisation angeschlossen. In der Entwässerungszeichnung zum Bau eines Kanalanschlusses (1993) stehen diverse Abkürzungen, ohne Legende dazu. Was bedeuten F.R. und A.H. und K.S. und G.O. und S.K. ?
Kann mir da jemand von euch helfen? Wäre supi. Vielen Dank.
Kann man diese Zeichnung mal im Bild sehen ?
Schon das es Kürzel sein sollen mit Punkt dazwischen ist seltsam.
Man muss schon sehen wo diese Kürzel stehen, dann wird es womöglich klarer.
MfG
duck313
Hallo!
im Schnittplan:
KS = Kanalsohle
AH = Anstauhöhe
GO = Geländeoberkante
DO Deckeloberkante (vom Schacht)
FR ? da muss ich im Moment passen. An der einen Hausecke würde ich ja bei „FR“ ein Regenfallrohr erwarten. (und „R“ als reinigungsöffnung ?)
SK ? ebenso, Es handelt sich aber von der Lage her um einen Bodeneinlauf (Waschküche) und offenbar um eine Entwässerungsrinne quer vor der Garageneinfahrt.
In den Räumen mit den FR Kennzeichnungen muss man doch erkennen, was da dran ist.
MfG
duck313
Nachtrag, auf das einfachste kommt nicht gleich
FR = Fallrohr
Soweit ich feststellen kann weicht die Entwässerungszeichnung von der Realität an mehreren Stellen ab und mir geht es darum zu klären was damals geplant war. Es steht in Kürze eine Kanaldichtheitsprüfung an bei der vermutlich auch diese Unstimmigkeiten auffallen werden. Ich möchte mich darauf vorbereiten was alles an Kosten und Veränderungen auf mich zukommt.
Ich interpretiere
AH = Anschluss Höhe
RST = Rück STau Ebene
SK = Sink Kasten = Bodeneinlauf
FR = Fall Rohr
DO Domschacht Oberkante
GO Gelände Oberkante
Soweit ich feststellen kann weicht die Entwässerungszeichnung von der Realität an mehreren Stellen ab und mir geht es darum zu klären was damals geplant war. Es steht in Kürze eine Kanaldichtheitsprüfung an bei der vermutlich auch diese Unstimmigkeiten auffallen werden. Ich möchte mich darauf vorbereiten was alles an Kosten und Veränderungen auf mich zukommt. Ich gehe mal davon aus, dass es Konsequenzen haben wird, wenn beim Bau von der Planung abgewichen wird und dies bei der Kanaldichtheitsprüfung auffällt. Für mich wäre interessant zu wissen, ob ein Bußgeld entstehen kann und welche Fristen ich bis zur Umsetzung der geforderten Auflagen bekomme. Es scheint dass die DIN1986 Abschnitt 7 und die Aufforderung " Ablaufstellen die unter der Rückstauebene liegen sind gegen Rückstau zu sichern" sowie die eingezeichnete Fäkalienhebeanlage nicht umgesetzt worden sind. Ich gehe davon aus, dass ich im Falle eines Rückstaus in der Kanalisation absaufen werde und möchte daher die Situation ändern. Hinzu kommt dass das Grundstück sich im Wasserschutzgebiet 3B befindet. Weiß jemand ob ich mit Bußgeldern zu rechnen habe da ich die Anlage ja nicht selbst in Betrieb genommen habe?
Abweichungen in der Rohrführung sind unkritisch.
Allerdings ist die Absicherung der Anschlüsse unterhab der Rückstauebene so eine Sache wenn auf die geplante Hebeanlage verzichtet wurde
Ob dies aber bei der Dichtigkeitsprüfung überhaupt eine Relevanz hat?
Es wird dann einmal vom Kanal bis zum Domschacht und dann vom Domschacht bis ins Haus geprüft.
Gibt es innerhalb des Gebäudes einen Revisionsschacht, wo ALLE anfallenden Abwässer durch müssen? Das wäre evtl da, wo „eigentlich“ die Hebeanlage geplant war.
Das wäre dann der „Endpunkt“ für die Dichtigkeitsprüfung.
Der Rest der Anlage liegt in eigener Verantwortung.
@odo01 Zitat: Gibt es innerhalb des Gebäudes einen Revisionsschacht, wo ALLE anfallenden Abwässer durch müssen?
Ich bin noch in der Kaufabwicklung. Ich habe im Keller einen Deckel im Boden gefunden, hinter dem wohl der Revisionsschacht liegt. Er lies sich nicht öffnen. Ich muss ihn öffnen sobald mir das Haus ganz gehört. Eigentlich bräuchte ich zur Bestandsaufnahme mal einen KANAL HOBBYFILMER. Es ist umgebaut worden von Klärgrube zu Kanalanschluss. Ich habe aber kaum Infos was wo lang führt. Die Klärgrube ist wohl gereinigt worden und wird für Regenwasser genutzt. Auch da fehlen mir Infos.
Die Hebeanlage wäre die Rückstausicherung und zwar die hochwertigste, die man bekommen kann.
Ersatz bieten Rückstauklappen, die bei Rückstau mechanisch/ selten elektrisch schließen. Die müssten in der Hauptleitung und/oder vor den Einleitstellen im Keller angebracht werden, auch am Bdeneinlauf und der Rinne vor der Garage.
Nachteil der Klappen, man darf dann selbst im Haus nur noch ganz wenig bis gar nicht mehr spülen/einleiten.
Es staut sich hinter der Klappe auf und tritt aus tiefgelegenen Stellen (Bodeneinlauf, Duschwanne, WC) aus.
Das ist dann nicht das rückgestaute Kanalwasser sondern das Hausabwasser was nicht mehr weg kann !
Rückstauklappen müssen regelmäßig( mind. 1 x jährlich) gewartet und gereinigt werden (nach Einweisung kann man das selbst machen).
Hebeanlagen sind weitgehend wartungsfrei.
Tipp:
Man könnte überlegen ob man die Hebeanlage in dem Übergabeschacht im Vorgarten einbauen lässt, wenn man im Haus kein Möglichkeit hat, weil die Anschlüsse von der Höhe her nicht passen.
Der in der Bauzeichnung(Schnitt) eingezeichnete „Hebebogen über Rückstauebene“ von der pumpe senkrecht im Keller hoch muss dann im Schacht angelegt werden. Höhe kommt fast hin, evtl. müsste man den Schacht minimal erhöhen, 10-20 cm.
Wenn die Überprüfung der Grundleitungen (Druckprobe) negativ ausfällt, dann wird man die Auflage bekommen, das zu reparieren oder zu erneuern.
Üblich gibt’s da durchaus großzügige Fristen von mehreren Monaten, die im Einzelfall auch nochmals verlängert werden können.
Bußgeld gibt es (noch) nicht, erst wenn man sich auf Aufforderung nicht rührt.
Das die Leitungen anders verlegt worden sind als im Plan wird man jetzt m.E. nicht mehr rügen. evtl. müsste man einen aktuellen Plan nachreichen.
Hauptsache die Abweichung ist selbst genehmigungsfähig gewesen, denn sonst würde man auch das zur Auflage machen, es abzuändern
MfG
duck313