Hallo Reinhard,
„DirectX-DLLs“ ? du überforderst mich ja wie Alex 
Ich habe mal wieder Unfug geschrieben ich meine ActiveX.DLLs
ActiveX-DLLs überfordern mich auch etwas, ich habe noch nicht versucht, damit umzugehen.
Watt weiß ich was das schon wieder ist, ich weiß nur als
kleiner Excel-Vba Amateur vom Mitlesen her daß der Codeschutz
in Excel miserabel ist und Profis daher den Code in DLLs
auslagern.
Vermutlich in DLLs mit Einsprungspunkt, die dann zu verwenden sind wie die anderen API-Aufrufe auch. GetAsyncKeyStae aus der user32.dll und Sleep aus der kernel32.dll verwendest Du ja auch. Mit C++ kann man so etwas selbst schreiben, wenn man kann.
Und du hast mir gesgt, mein Vb5 kann keine Dll erstellen aber
Vb6.
Nö. ich habe gesagt, mit VB6 kannst Du eigene Steuerelemente bauen, die enden auf .ocx
Jetzt hänge ich da, erstens weiß ich gar nicht wie man
Vba-Code in dlls reinstellt, noch weiß ich den Unterchied
zwischen ActiveX-DLLs und normalen DLLs.
ActiveX DLLs haben keinen Einsprungspunkt, die werden anders angesprochen und auch anders deklariert. Ab hier halte ich mich mal an Nuhr, bevor ich Unsinn schreibe.
Hier das Tutorial dazu:
http://www.activevb.de/tutorials/tut_activexdll/acti…
Um da mal testen zu können bin ich natürlich an allen
Programmen interessiert mit denen ich meinen Vba-Code in eine
DLL einbinden kann.
Das kannst Du mit sehr vielem tun. Wenn Du eine Funktion hast, die immer gleich ist, die Du nicht mehr ändern willst, kannst Du die auch in eine DLL packen, kompilieren (lassen) einen Verweis darauf setzen und dann einfach nur noch verwenden. Der Code ist dann in Deinem Projekt nicht sichtbar.
Beim Testen verwende ich oft eine Prozedur: ‚Warte 10‘ um eine Pause von 10 Sekunden zu bekommen in denen ich mir die Veränderung ansehen kann oder auch das Programm beenden. Das ließe sich auch auslagern, aber ich bin dann zu faul zum einbinden, tippen geht schneller. 
Also könnte mir den jemand legal zuschicken wenn er ihn noch hat?
Können schon, aber dürfen nicht.
Wieso das?
Denn, ich hätte ihn ja „damals“ auch legal von MS o.ä.
runterzuladen.
Dann hättest Du beim runterladen die Lizenzbedingung
akzeptiert …
Sicher, ich bestätige das mit Ok, mit dem Durchlesen habe ich
es nicht so*gg*
Völlig egal was da drin steht,Papier ist geduldig, angenommen
MS bietet jetzt den kostenlosen Download von Office 2012 an.
Ich lade mir das herunter.
5 Jahre später fragst du an wer noch den Download davon hat,
ich geb dir den Download, was ist daran illegal?
Daß der ‚Vertrag‘, den Du abgesegnet hast, es Dir verbietet. Der Download wurde Dir nur unter der Bedingung gestattet, daß Du das akzeptierst.
… Nein. Selbst wenn noch Jemand die Install-Datei
hat, weitergeben untersagt MS in solchen Fällen fast immer.
Was MS untersgt und was es laut Gerichten untersagen darf ist
ein Unterschied.
Stimmt! Die sind sich aber nur uneins, wenn Du ein produkt kaufst und nach dem Kauf von der Bedingung erfährst. Beim Download akzeptierst Du die Bedingung vor dem laden und bezahlt hast Du auch nichts. Das ist ein völlig anderes Thema, darüber würde ich mich nur ungern mit einem Richter unterhalten müssen.
Ich wundere mich schon immer, daß der MS-GifAnimator immer
noch legal kostenlos geladen werden kann.
Meine Lesezeichenordner sind groß, reichlich gefüllt mit allem
Möglichen was ich wohl nie brauche, aber wer weiß, hast du
einen Link dazu? Dann speicher ich den auch ab *seufz*
http://www.freewarepage.de/download/187.shtml
Wenn Du da Fragen hast … Damit habe ich schon ein wenig herumgespielt.
Nicht, daß Du eine Diashow baust und Dich wunderst, daß die Animation so groß wird.
Gruß Rainer