Entzifferung Symbole auf FI-Schalter

Hallo,

seit längerem bin ich schon am Rätseln, ob in unserer Wohnungs-UV der RCD ausreichend dimensioniert ist. Allerdings stehen da einige Daten drauf, mit denen ich nicht anzufangen weiß: Klar sind:
„In 25 A“, „I delta n 30 mA“, „Un 115 - 230 V ~“ und das Teil ist zweipolig, also einphasig

Wo ich allerdings nicht ganz sicher bin, sind folgende Angaben:

„Im 800 A“, ein Schaltzeichen einer Sicherung - daneben „63 A“, ein Rechteck - darin „10 000“, ein Sechseck, auf dessen Ecken jeweils ein Pfeil von außen zeigt - darin „-25“

Heißt das, dass man generell höchstens mit 63 A vorm FI absichern darf? Gehe ich dennoch in der Annahme recht, dass das nur zulässig ist, wenn alle am FI angeschlossenen Stromkreise mit ihren Überstromschutzorganen zusammen nicht über 25 Nennstrom zulassen? Dann erschließen sich mir aber immer noch nicht die 10 000, ist das der maximal ausschaltbare Strom, wie bei einem Leitungsschutzschalter? Und was ist mit dem „Im 800 A“? Das Sechseck würde ich als Symbolik für den Sachverhalt halten, dass man insgesamt hinterm FI nicht über 25 A Nennstrom zulassen darf, korrekt?

Danke schonmal für Aufklärung hierzu!

Nun zur eigentlichen Frage. Aktuell hängen hinter dem FI drei Stromkreise, jeweils mit B16 abgesichert (Bad, Waschmaschine und Balkon). Das ergibt ja schon mal 48 A und damit fast das doppelte von 25! Nun müsste nach meinem Kenntnisstand vorm FI, sprich als Vorzählersicherung eine 25 A-Sicherung sitzen. Leider kann ich dies nicht prüfen, da der Kasten davor verplombt ist und auch nicht durchsichtig, im Gegensatz zum Vorderhaus. Dort konnte ich 35 A-NH-Sicherungen feststellen. Allerdings sind dort, so glaube ich zumindest, durchweg Dreiraumwohnungen. Hier hinten gibt es ein Gemisch aus Zwei-, Drei- und x-Raumwohnungen (Wie es oben beim Vermieter aussieht, entzieht sich nämlich meiner Kenntnis). Wären hier also auch 35 A drin, gäbe das eine saftige FI-Überlastungsmöglichkeit, wenn mal Waschmaschine, Wäschetrockner, Haartrocker und Staubsauger zeitgleich liefen.
Gibt es irgendeine Elektriker-Standard-Daumenregel, von der aus man auf die Größe der Vorzählersicherung schließen könnte? Die Elektrik dürfte etwa aus dem Jahre 1995 … 2002 sein. Warmwasser läuft, abgesehen von der Küche (5 l-Kleinspeicher), wie auch Heizung zentral über Erdgasbrenner.

MfG,
Marius

Hallo!

Ich versuche es mal.

Im 800 A ? das ist ungewöhnlich als Aufdruck, vorgeschrieben ist das nicht.
Stoßstromfestigkeit ? Fällt eher unter "muss man nicht wissen für den Betrieb ".

63 A- ist die max. zulässige Vorsicherung gegen Kurzschluss.
Die Zahl 10.000 im Rechteck ist der Kurzschlussstrom in A, also 10 kA, den der Schalter(Kontakte) verträgt, aber in Verbindung mit der genannten Vorsicherung.

das Sechseck bedeutet, FI ist im Bereich von +40°C bis -25°C einsetzbar, er schaltet dabei stets zuverlässig ab. Der Auslösestrom stimmt. Denn Kälte/Hitze verändert den Auslösewert sonst schon.

63 A Vorsicherung max. heißt aber, nimmt man die, dann muss nach dem FI der Strom nochmals durch LS begrenzt werden auf 25 A. Also üblich 16 A, da meist ein nur Stromkreis angeschlossen.
Aber man kann durchaus 2 x 13 A oder auch 1 x 10 und 1 x16 A absichern ohne den 25 A FI zu überlasten. Mehr aber nicht ! Die sonst übliche Minderung durch Gleichzeitigkeitsfaktor soll man ja hier nicht ansetzen. Deshalb wären 3 abgehende Stromkreis mit 16 A zu viel.

Zur aktuellen Situation kann ich wenig sagen. Aber wenn da nur 35 A NH sind, dann ist da Richtung Zähler und Verteilung nichts mehr dazwischen. Denn sie Staffelung 35 A,25 A und dann in Whg. max. 16 A ist das absolute Minimum an Selektivität und nicht immer wirksam.

Mir ist immer schleierhaft warum man 2-pol FI nimmt, außer bei Platzmangel, die kaum preiswerter sind als 4- polige. Das typische für 2-pol FI ist die Nachrüstung FI für Bad.

Und die gute und sehr sichere Aufteilung mit FI/LS für jeden Stromkreis. Dann kann man nämlich auch N-PE Schlüsse sicher auf einen Kreis begrenzen, alles andere bleibt in Betrieb.

MfG
duck313

Aber man kann durchaus 2 x 13 A oder auch 1 x 10 und 1 x16 A
absichern ohne den 25 A FI zu überlasten. Mehr aber nicht !
Die sonst übliche Minderung durch Gleichzeitigkeitsfaktor soll
man ja hier nicht ansetzen. Deshalb wären 3 abgehende
Stromkreis mit 16 A zu viel.

Also lag ich richtig. Entweder haben wir nur eine 25 A-Vorzählersicherung und alles stimmt oder eine 35er und es wurde geschlampt…

Zur aktuellen Situation kann ich wenig sagen. Aber wenn da nur
35 A NH sind, dann ist da Richtung Zähler und Verteilung
nichts mehr dazwischen.

Ja, das steht fest, da ist sonst nichts weiter im Zähler-Kasten und in der UV auch nicht.

Mir ist immer schleierhaft warum man 2-pol FI nimmt, außer bei
Platzmangel, die kaum preiswerter sind als 4- polige. Das
typische für 2-pol FI ist die Nachrüstung FI für Bad.

Ich denke aber, hier war es von Anfang an so. Der FI ist nämlich offenbar vom gleichen Hersteller und auch der gleichen Generation wie alle Leitungsschutzschalter. Ich hätte ja auch eher einen vierpoligen genommen und die drei Kreise, die nach damaliger Norm FI-Schutz erforderten, schön auf drei Phasen aufgeteilt. Dann hätten 25 A gelangt.

Gruß,
Marius

hallo Marius

Wo ich allerdings nicht ganz sicher bin, sind folgende
Angaben:

„Im 800 A“, ein Schaltzeichen einer Sicherung - daneben „63
A“, ein Rechteck - darin „10 000“, ein Sechseck, auf dessen
Ecken jeweils ein Pfeil von außen zeigt - darin „-25“

Das Bemessungsschaltvermögen Im der Geräte entsprechend der
gültigen Gerätebestimmung (DIN EN 61008-1/VDE 0664-10)
beträgt überwiegend 800 A und bezeichnet das Abschaltvermögen der Schaltstücke.
Die Angaben der maximal zulässigen Kurzschlussvorsicherung beziehen sich auf eine
Kurzschlussfestigkeit von 10 kA

Heißt das, dass man generell höchstens mit 63 A vorm FI
absichern darf?

Mit dem auf dem Typenschild angegebenen Wert der Vorsicherung
(63 A) wird ausschließlich der Kurzschlussschutz
des FI-Schutzschalters sichergestellt, nicht der thermische Schutz bei Überlastung.

Gehe ich dennoch in der Annahme recht, dass
das nur zulässig ist, wenn alle am FI angeschlossenen
Stromkreise mit ihren Überstromschutzorganen zusammen nicht
über 25 Nennstrom zulassen?

Der Bemessungsstrom des FI-Schutzschalters gilt als maximal
zulässiger Dauerbetriebsstrom und darf auf Dauer nicht
überschritten werden.

Das gilt als sichergestellt, wenn
ENTWEDER
die Vorsicherung max. dem Nennwert des FI entspricht
ODER
der höchste zu erwartende Betriebsstrom der Stromkreise den Nennstrom des FI nicht überschreitet.

Dabei darf laut DIN VDE 0100-530 eine Abschätzung Gleichzeitigkeitsfaktoren für die angeschlossenen Stromkreise herangezogen werden

zB Beleuchtung 0,95
Küche 0,5…0,85
Steckdosen 0,1…0,25

Die Vorsicherung des FI-Schalters I nenn 25A zB mit SLS-Schalter oder NH-Sicherung 35A ist also durchaus normengängig und vertretbar

Gruß Georg