Entzug der fahrerlaubnis nach schlaganfall - trotz genehsung

Hallo Grußloser,

wenn dies Dein einzig sinnvoller Beitrag zum UP ist,habe ich auch nichts weiter
hinzu zu fügen.

Gruß Bollfried

PS:Von solch einem längjährigen Mitglied(wie du es bist) dieses Forums habe ich zumindest etwas mehr Höflichkeit erwartet und wenn der Fragesteller sich wie im UP nur noch so verständigen kann,sind aus meiner Sicht die Folgen des Schlaganfalls noch nicht behoben.

Hallo Grußloser,

Es ist eine zumutung, derartigen mist in einem expertenforum zu lesen.

Dann lass es doch einfach bleiben.

kommt als nächstes eine gesinnungsprüfung? nasenkontrolle?

Keine Ahnung.Frag einfach mal beim Amt nach.

…hast du auch fachliche argumente…

Ja,Du auch? Habe Keine gelesen.

… oder wird das in diesem thread auch wieder nichts?

Einem so „langjährigem“ Mitglied dieses Forums wie Du es bist,gestehe ich selbst-
verständlich solch eine Kritik zu.

Ebenso Grußlos
Bollfried

wenn dies Dein einzig sinnvoller Beitrag zum UP ist, …

Ich habe nirgends geschrieben, daß es einer sein sollte.

PS:Von solch einem längjährigen Mitglied(wie du es bist)
dieses Forums habe ich zumindest etwas mehr Höflichkeit
erwartet.

Mein Beitrag war lediglich eine nüchterne Feststellung zu einem sehr unfreundlichen Teil Deines Beitrages.

und wenn der Fragesteller sich wie im UP nur noch so
verständigen kann,sind aus meiner Sicht die Folgen des
Schlaganfalls noch nicht behoben.

Und das ist wirklich der Gipfel der Unverschämtheit.

Gruß S

PS: Nach einem Satzzeichen pflegt man einmal auf die Leertaste zu drücken. Erhöht die Lesbarkeit eines Textes ungemein.

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