Entzug der fahrerlaubnis nach schlaganfall - trotz genehsung

nach erlittenem schlaganfall fahrerlaubnis entzoge.
dagegen wurde klage lerhoben, bin der auffassung, dass es verfassungswidrig ist, den betroffenen die kosten für geforderte gutachten aufzubürden. zudem beantragt, über neue prüfung meines gesichtfeld-umfangs die verbesserte situation darzustellen mit der folge, den entzug der fahrerlaubnis aufzuheben.
habe keine körperlichen folgen des schlaganfalles erlitten, bin nach weitestgehender genehsung vor 3 jahren wieder problemlos gefahren.
wer hat ideen zur hilfe ?
wer kann anwalt benennen, der in derartiger situation behilflich sein dürfte ?

Hallo!

Klage erhoben, aber was ist denn daraus geworden ?
Abgewiesen und wenn ja mit welcher Begründung ?
Und wogegen klagte man, gegen den Entzug selbst oder gegen Kosten und Auflagen bei der erwünschten Neuerteilung des Führerscheins ?

MfG
duck313

Hallo,

nach erlittenem schlaganfall fahrerlaubnis entzoge.

Ist ja erstmal ok. Sollte meiner Meinung nach öfter und bei mehr Krankheiten/Gebrechen erfolgen.

dagegen wurde klage lerhoben, bin der auffassung, dass es verfassungswidrig ist, den betroffenen die kosten für geforderte gutachten aufzubürden.

Gegen den Entzug oder gegen die Kosten? Grundsätzlich wird so eine Fahrerlaubnis ja mit einer großen Portion Vertrauen und auf Lebenszeit herausgegeben. Ist das erstmal hin, dann wäre es natürlich an Dir, dieses wiederherzustellen.
Und wenn man gleich mit der Verfassung kommt, würde ich mich vor einer Klage nicht auf meine subjektive Meinung verlassen. Mit ein wenig bösen Willen könnte dies bereits gegen eine „weitgehende“ Genesung sprechen.

zudem beantragt, über neue prüfung meines gesichtfeld-umfangs die verbesserte situation darzustellen mit der folge, den entzug der fahrerlaubnis aufzuheben.

Ist sie nur besser als unmittelbar nach dem Schlaganfall oder entspricht sie den Mindestanforderungen? Ist das Gesichtsfeld das einzige Kriterium? Ein bißchen Gesichtsfeldverlust, ein bißchen mehr Reaktionszeit und ein bißchen Behäbigkeit in den Knochen können für sich eventuell unproblematisch sein, in der Gesamtschau dann aber wieder nicht.

habe keine körperlichen folgen des schlaganfalles erlitten, bin nach weitestgehender genehsung

Wie ist denn weitestgehende Genesung definiert?

vor 3 jahren wieder problemlos gefahren.

Was freilich auch nur Deiner subjektiven Wahrnehmung entspricht. Nicht persönlich nehmen, aber wer mit offenen Augen auf unseren Straßen untwerwegs ist, der wird sich des öfteren wundern, welche im Grunde unerklärlichen Fehler Fahrer so machen. Und diese Fahrer behaupten auch von sich, dass sie keine Probleme haben oder bereiten.
Und man ist trotz entzogener Fahrerlaubnis gefahren? Das macht sich bestimmt nicht gut, wenn man ausgerechnet damit argumentierte.

wer hat ideen zur hilfe ?

Was sagt den der behandelnde Arzt des Vertrauens erstmal dazu?

wer kann anwalt benennen, der in derartiger situation behilflich sein dürfte ?

Hier weiß ja keiner wo das passiert ist. Es wird sich ein Anwalt empfehlen, der auf Verkehrsrecht spezialisiert ist und auch weiß, wie die lokalen Behörden und Gerichte da so ticken.

Grüße

um so einiges zu verdeutlichen …
ich bin erst wieder auto gefahren, nachdem die Folgen des Schlaganfalles weitestgehend nicht mehr beim autofahren bemerkbar waren.
und erst lange Zeit danach würde mir die Fahrerlaubnis entzogen - ohne dass dies noch 20.000 km neuer Fahrprakziss noch begründet werden konnte.
Es gaht also mehr darum, dass nach Genehsung die Situation aufzuheben sein sollte durch weniger kostenintensive prüfung. prüfung, wie sie vor dem Entzug zum Entzug heran gezogen wurden.
und es geht letztendlich darum, dass m.E. der Gesetzgeber bei Fällen, die Anordnungen nach Krankheit verursachen, auch Vorgaben zu erstellen hat für die Kostenübernahme durch die Gesellschaft oder die Krankenkassen, wenn die Ursachen für eine Vorgabe entfallen sind.

Die Klage ist noch anhängig - zunächst noch ohne Rechtsanwalt.
Sie wird geführt gegen den Entzug der Fahrerlaubnis unter den geforderten Bedingungen, die nach erstelltem Gutachten m.E. unnötig erweitert wurden. Dabei erkenne ich allerdings an, dass eine Fahrprobe durch die Dekra durchaus erfolgen kann.
Schliesslich kommt es mehr auf die Fahrtüchtigkeit an als auf auf eher nicht die Fahrtauglichkeit betreffende Begutachtung durch immer neue Ärzte, sobald der erste Gutachter diesbezüglich keine effektiven Beanstandungen erkennen konnte.

Hallo,

erst einmal mein tief empfundenes Mitgefühl.

Nach erlittenem Schlaganfall wurde die Fahrerlaubnis entzogen.

Das ist auch gut so.

Dagegen wurde Klage erhoben.

Warum auch nicht.

Bin der Auffassung, dass es verfassungswidrig ist, den Betroffenen die Kosten für geforderte Gutachten aufzubürden.

Warum?

Wer sollte denn deiner Meinung nach für die Kosten aufkommen?

Zudem wurde beantragt, über eine neue Prüfung meines Gesichtfeld-Umfangs die verbesserte Situation darzustellen,mit der Folge, den Entzug der Fahrerlaubnis aufzuheben

Wer hat denn nun was beauftragt und wer sollte dies deiner Meinung nach bezahlen?

Habe keine körperlichen Folgen des Schlaganfalles erlitten, bin nach weitestgehender Genesung vor 3 Jahren wieder problemlos gefahren.

Entschuldige bitte,lese deine Anfrage und versuche einmal alle Fehler,die ich versucht habe weitestgehend zu verbessern,zu finden.

Wer hat Ideen zur Hilfe ?

Wenn so wie im Posting,Fragen (Recht-und Kleinschreibung,Ausdruck und
Gramatik) bei der Zulassungsbehörde beantwortet werden,braucht sich der Antragsteller
nicht zu wundern,wenn eine Zustimmung zum weiteren Führen eines KFZ verweigert wird.

Wer kann einen Anwalt benennen, der in einer derartigen Situation behilflich sein dürfte?

Ein Fachanwalt für Scheidungsrecht in diesem Fall wohl eher nicht.

LG Bollfried

PS:Stelle Dir einfach die Frage,wie würdest Du urteilen,wenn es einen Fremden
betreffen würde?
Eine körperliche Eignung zum Führen eines KFZ setzt immer zu erst eine geistige
Eignung voraus und ein Schlaganfall ist nun einmal nicht mit einer Erkältung gleich zu setzen.

Wenn so wie im Posting,Fragen (Recht-und
Kleinschreibung,Ausdruck und
Gramatik) bei der Zulassungsbehörde beantwortet werden,braucht
sich der Antragsteller
nicht zu wundern,wenn eine Zustimmung zum weiteren Führen
eines KFZ verweigert wird.

es ist eine zumutung, derartigen mist in einem expertenforum zu lesen. kommt als nächstes eine gesinnungsprüfung? nasenkontrolle?

hast du auch fachliche argumente oder wird das in diesem thread auch wieder nichts?

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Wenn so wie im Posting,Fragen (Recht-und
Kleinschreibung,Ausdruck und
Gramatik) bei der Zulassungsbehörde beantwortet werden,braucht
sich der Antragsteller
nicht zu wundern,wenn eine Zustimmung zum weiteren Führen
eines KFZ verweigert wird.

Bevor Du mit dem Finger auf andere zeigst, solltest Du erstmal Deinen eigenen Rechtschreibmüll in Ordnung bringen.

Gruß S

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Führerscheinentzug nach medizinischer Indikation?
Ist es tatsächlich der normale Ablauf, daß ein Arzt, der zu einem Apoplex gerufen wird, nach den ersten Behandlungsschritten Meldung an die Führerscheinstelle erstatten muß - und diese daraufhin ohne weitere Prüfung und ohne aktenkundiges Fehlverhalten des Patienten die Fahrerlaubnis entzieht?
Da der Arzt nicht weiß, ob der Patient einen Führerschein hat, und falls ja, welche Führerscheinstelle zuständig ist, liefe das auf ein Zentralregister hinaus, an das der Arzt alle Diagnosen bei Erwachsenen melden muß, die irgendwie die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigen können. Das wären dann natürlich die Leberwerte, sowie Risikofaktoren für Schlaganfall und Infarkt, mithin Blutdruck und Cholesterin usw.

Hallo,

Ist es tatsächlich der normale Ablauf, daß ein Arzt, der zu einem Apoplex gerufen wird, nach den ersten Behandlungsschritten Meldung an die Führerscheinstelle erstatten muß

Nö. Auch wenn Schnaps verkauft oder ein die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigendes Medikament verordnet wird, erfolgt keine Meldung. Da steht erstmal der Führerscheininhaber in der Pflicht. Und der bekommt sicher schon im Krankenhaus gesagt, dass er nicht mehr fahrtüchtig ist.
Wenn die Behörde erstmal von sich aus aktiv wird, ist das schonmal bestenfalls die zweitbeste Lösung. Ansonsten ist der Ablauf hier ganz gut beschrieben: http://www.alter-nativ.net/wDeutsch/pdf/Fahreignung.pdf
Grüße

Hallo,

um so einiges zu verdeutlichen …
ich bin erst wieder auto gefahren, nachdem die Folgen des Schlaganfalles weitestgehend nicht mehr beim autofahren bemerkbar waren.

Was heißt denn weitestgehend nicht mehr bemerkbar? Klingt ein bißchen wie ein bißchen schwanger. Ansonsten ist das eben eine absolut subjektive Einschätzung. Ich denke wir sind uns einig, dass sowas im Interesse aller Vehrkehrsteilnehmer weitestgehend objektiv begutachtet wird.

und erst lange Zeit danach würde mir die Fahrerlaubnis entzogen - ohne dass dies noch 20.000 km neuer Fahrprakziss noch begründet werden konnte.

Was war dann der Grund? Ansonsten eben einfach Glück gehabt. bei einem Unfall hätten zivil- (Versicherungsschutz) und strafrechtliche Konsequenzen gedroht. Dann hinterher nachzuweisen, dass man trotz Schlaganfall fahrtüchtig war, dürfte schwierig werden.

Es gaht also mehr darum, dass nach Genehsung die Situation aufzuheben sein sollte durch weniger kostenintensive prüfung. prüfung, wie sie vor dem Entzug zum Entzug heran gezogen wurden.

Ein Schlaganfall führt nunmal zu typichen Beeinträchtigungen. Der Nachweis, dass die nicht mehr vorliegen bedarf sicher einer etwas aufwendigeren Untersuchung.

und es geht letztendlich darum, dass m.E. der Gesetzgeber bei Fällen, die Anordnungen nach Krankheit verursachen, auch Vorgaben zu erstellen hat für die Kostenübernahme durch die Gesellschaft oder die Krankenkassen, wenn die Ursachen für eine Vorgabe entfallen sind.

Warum soll das denn die Allgemeinheit/Solidargemeinschaft bezahlen? Das wäre eher eine Frage das Brett Innenpolitik. Ich werfe mal ein, dass die ggf. schon am am Notarzteinsatz, der Behandlung und der Reha zahlen durfte.
Die Ursache - der schlaganfall - ist ja nicht entfallen. Es geht jetzt darum, zu prüfen, ob noch Beeinträchtigungen vorliegen. Da ist die Behörde weitestgehend frei, was sie da für notwendig erachtet. Da kann auch eine Rolle spielen, ob man sich gleich selbst gemeldet hat oder ob die nach Jahren auf einen aufmerksam geworden sind.

Grüße

…nachdem die Folgen des
Schlaganfalles weitestgehend nicht mehr beim autofahren
bemerkbar waren.
und erst lange Zeit danach würde mir die Fahrerlaubnis
entzogen - ohne dass dies noch 20.000 km neuer Fahrprakziss
noch begründet werden konnte.

na, dann würde uns hier aber ganz dringend mal der grund des entzugs interessieren. wie soll man denn sinnvoll diskutieren, wenn wesentliche tatsachen vorenthalten werden?

Ungefähr so hatte ich mir das vorgestellt. Man läßt eine MPU machen und geht mit dem guten Zeugnis zur Führerscheinstelle. Die schaut sich das Zeugnis an und sagt, du darfst weiterfahren.
Da es nicht nur um die Funktionalität geht, sondern eher um die Wiederholungsgefahr, dürfte die Genehmigungspraxis allerdings bei Infarkten ausgesprochen restriktiv sein. Plötzliches Sterben am Steuer ist eine nicht unbedeutende Unfallursache.

Hallo!

nach erlittenem schlaganfall fahrerlaubnis entzoge.

Im Normalfall bekommen Behörden von Erkrankungen eines Führerscheininhabers nichts mit, kann deshalb keine Fahrerlaubnis eingezogen werden. Irgendein wichtiges Detail fehlt in der Darstellung.

Gruß
Wolfgang

tja - ich hatte veranlasst, mich betreuen zu lassen. und diese betreuerin teilte den sachverhalt der führerscheinstelle mit, nachdem sie nicht meine sachen unterschlagen konnte.

es stellte sich nicht die frage nach dem fach eines anwaltes - es stellt sich die frage, welcher anwalt als engagiert bekannt ist.

die führerscheinstelle wurde über das erleiden eines schlaganfalles informiert, muss dann prinzipiell massnahmen ergreifen.
ob dies aber bei einem schlaganfall ohne körperliche folgen und nach einigen jahren trotz problemloser, längeren fahrten und nach verhinderung eines Fahrunfalles (ein überholender begng den überholvorgang trotz gegenverkehr, ein unfall konnte nur durch richtiges reagieren verhindert werden) noch ohne prüfung der tauglichkeit unter der vorgabe aller möglichen begutachtungen nicht überzogen ist, bedarf möglicherweise höchstrichterlicher überprüfung.
ansonsten wäre jeder - auch der geringstfügig betroffene - auf die gleiche stufe gestellt, wie der kaum noch bewegbare betroffene.

insgesamt bringen mir also scheinbar die kommentare hier im forum garnichts.
vielleicht muss man erst einmal als fachmann selbst betroffen sein, um argumentieren zu können. dies betieht sich sicher auch auf den gesetzgeber.
und darstellungen wie „unwissenheit schützt vor strafe nicht“ sind völlig fehl am platze - zeigen eigentlich nur die unwissenheit des kommentators, auch wenn dies der Un- kenntnis der allgemeinheit entspricht.

insgesamt bringen mir also scheinbar die kommentare hier im
forum garnichts.

kann ja auch nicht. du bist ja nicht willens, die gestellten rückfragen zu beantworten.

Hallo,

tja - ich hatte veranlasst, mich betreuen zu lassen. und diese betreuerin teilte den sachverhalt der führerscheinstelle mit, nachdem sie nicht meine sachen unterschlagen konnte.

Ja, wenn man nicht wie angedacht selber aktiv wird, können es auch andere tun, die verlassene Frau/Freundin, ein mißgünstiger Nachbar/Arbeitskollege etc. pp.
Das ist dann wie schon gesagt nurnoch bestenfalls der zweitbeste Verlauf. Eine Betreuung hat ja nichts mit Pflege zu tun, was der Behörde sicher auch bekannt ist. Dort hat man nun so richtig heftige Zweifel an der grundsätzlichen Eignung. Und diese müssen nun, da nicht schon vor drei Jahren erfolgt, mittels eines ordentlichen Gutachtens aus der Welt geräumt werden. Eigenen Beteuerungen wird man da nicht glauben. Macht irgendwie auch Sinn.
Das ist wirklich doof gelaufen. Und dafür zahlt zu recht auch nur einer.

Grüße