Entzug des Fahrauftrages für Flurförderfahrzeuge

Mir wurde der Fahrauftrag entzogen,wie kann man den Fahrauftrag wieder bekommen? da der Arbeitgeber
dieses wohl ohne von Gründe einfach machen darf??? dadurch habe ich jetzte andere Arbeitszeiten …
nicht das beste Verhältniss zum Vorgesetzen(also das wird wohl der Grund sein),aber es muss doch eine Möglichkeit geben die Fahrerlaubniss wieder zubekommen, bis auch Schwerbehindert (Gleichgestellt)

Albert

Hallo,

könntest du mal den Sachverhalt etwas genauer beschreiben ?
Es ist leider völlig unklar, um was es überhaupt geht, sei es eine Fahrerlaubnis, sei es eine innerbetriebliche Umsetzung bzw. Änderung der Arbeitsaufgaben.

Wenn Du gleichgestellt bist, war dann das Integrationsamt im Vorfeld beteiligt ?

Nimm Einblick in Deine Personalakte.

Hallo,was werde ich da finden ?Warum ich nicht mehr Staplerfahren kann?

Der Grund der genannt wird ,ist der dass ich Depressionen habe und er es nicht verantworten kann das ich damit fahre,ich habe mehrmals gesagt das das mit dem privat leben zutuen hat und nicht mit der Arbeit? 2x in kürzester Zeit G25 Untersuchung gemacht jedes mal ohne Einschränkung erhalten

Wegen meinen Depressionen,wo ich aber schon letztes Jahr innerhalb der wieder Eingliederung gefahren bin,da ich ein Attest eingereicht habe das ich nur Vormitags arbeiten kann ,hat er ab den Tag wo das Attest da war mir die Fahrerlaubniss entzogen

Hallo,

irgendwie bringst du da etwas durcheinander.

Du hast einen Staplerschein gemacht. Dieser weist nach dass du alle eingetragenen Fahrzeugarten bedienen kannst und kann dir vom Arbeitgeber nicht entzogen werden.
Das heißt aber nicht dass du einfach auf den nächsten Stapler aufspringen und damit rumfahren darfst. Ein PKW-Führerschein berechtigt dich ja auch nicht zur Nutzung des Firmenwagens. Damit du einen bestimmten Stapler bedienen darfst und der Versicherungsschutz gewährleistet ist, benötigst du eine Einweisung in das Gerät und einen Fahrauftrag. Die Einweisung und den Fahrauftrag bekommst du vom Arbeitgeber und dieser kann den Auftrag natürlich jederzeit ohne Begründung wieder entziehen.

Geänderte Arbeitszeiten und Behinderungen haben mit dem Fahrauftrag nichts zu tun.

Gruß
Tobias