Hallo,
Artikel 16 GG:
(1) Die deutsche Staatsangehörigkeit darf nicht entzogen werden. Der Verlust der Staatsangehörigkeit darf nur auf Grund eines Gesetzes und gegen den Willen des Betroffenen nur dann eintreten, wenn der Betroffene dadurch nicht staatenlos wird.
Andreas Zielcke, Autor des SZ-Artikels, hat IMHO (IANAL) den Artikel des GG nicht richtig verstanden. Er trennt hier scharf zwischen Verlust und Entzug. Es handelt sich jeweils um den Wegfall. Der Entzug ist der unfreiwillige Wegfall (Verlust) gegen den Willen des Betroffenen.
BTW: Selbst die Staatenlosigkeit wird durchaus unter sehr engen Grenzen in Kauf genommen.
Wieso meint Zielcke, es müsse das GG geändert werden? Faktisch müsste doch nur das Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG) geändert werden, um Doppelstaatlern die dt. Staatsbürgerschaft gegen ihren Willen zu entziehen.
Irre ich, oder ergeht sich Zielcke nur in schwabulierendem Gejammere über eine angebliche Doppelbestrafung und die Aufwertung von Terrororganisationen? Teils völlig groteske Behauptungen wie die, dass Strafverfolgung so nicht möglich wäre, weil der mutmaßliche Terrorist zu ihrem Zwecke ohne dt. Staatsbürgerschaft nicht mehr einreisen könne. Oder die, dass man damit D in die Nähe von Diktaturen rücken würde (frei übersetzt).
Vielleicht kann man vom ehemaligen Chef des Kulturresorts bei der SZ einfach nichts anderes erwarten als Bla. Ja, er war mal als Anwalt tätig.
Gruß
vdmaster