Ich haben von meinen Neurologen die Erlaubnis bekommen wieder Auto zu fahren. Er hat mir das Autofahren damals nicht verboten sondern nur davon abgeraten( ich besitzte meinen Führerschein noch)
Brauche ich jetzt ein Schreiben von ihm?
Ich haben von meinen Neurologen die Erlaubnis bekommen wieder Auto zu fahren. Er hat mir das Autofahren damals nicht verboten sondern nur davon abgeraten( ich besitzte meinen Führerschein noch)
Brauche ich jetzt ein Schreiben von ihm?
Ja! Ein entsprechendes Schreiben ist wichtig, um z.B. im Falle eines von Ihnen verursachten Unfalls, der durch einen Anfall und der damit verbundenen Fahruntüchtigkeit passiert ist, nachweisen zu können, dass eine med. begründbare Grunderkrankung vorliegt. Die damit verbundene verminderte Schuldfähigkeit kann somit gleich belegt werden!
Sollten Sie weitere Fragen haben, erreichen Sie mich heute bis 20.oo Uhr unter der Rufnummer '015251635307. Rückruf mögl., falls erwünscht!
Mit besten Grüßen
Stefan Schulz
Hallo 1989Girl,
eigentlich ist das eine rechtliche Frage, deswegen kann ich dir nur berichten, wovon ich gehört habe.
Soweit ich weiß, braucht es kein extra Schreiben vom Arzt, dass man wieder Auto fahren darf.
Wenn du dich damit allerdings sicherer fühlst, kannst du ihn sicherlich trotzdem darum bitten.
Im Falle eines Autounfalls, den du verschuldet hast würde deine Versicherung sicherlich klären wollen, ob die Epilepsie daran schuld ist. In diesem Fall würde man den Neurologen um ein Gutachten bitten.
Vorher sollte eine „Fahrerlaubnis“ vom Arzt aber nicht nötig sein.
Ich wünsche dir alles Gute!
Liebste Grüße
Regenmädchen
Bekommst du denn noch Anälle? Scheinbar ja nicht wenn er dir nur davon abgeraten hat. Oder zu welcher Tageszeit bekommst du die Anfälle denn?
Ich würde es mir auf jedenfalls schriftlich geben lassen für die Versicherungen so bist im Falle des Falles auf der sicheren Seite Ist immer besser.
Hallo 1989Girl,
ich mute mir nicht zu diese Frage zu beantworten. Es ist sicherlich im Falle eines Unfalles eine juristische Frage die von einem Richter geklärt wird. Meine Erfahrung ist, das vor Gericht und auf hoher See bist Du in Gottes Hand.
LG
ricardes
Hallo,
ich würde es mir auf jeden Fall bescheinigen lassen, denn wenn es wirklich wärend der Autofahrt zu einem Anfall kommen sollte und Du keinen Beweis hast, das Du wieder fahren darfst, kann man Dir Fahrlässigkeit vorwerfen.
Und so wärst Du abgesichert!!
Rechtlich gesehen weiss ich aber nicht ob so ein Attest bei wirklich schwerwiegenden Fällen später bestand hat.
Hoffe ich konnte dir ein wenig weiterhelfen
Liebe Grüsse
Norbert
Hallo,
das wird er nicht tun. Mir ging es genauso wie dir. nur mit dem unterschied das das verbot meine neurologin im arztbrief versehen hatte. und ein Attest das ich wieder fahren darf, habe ich trotz Anfrage im januar bis heute nicht bekommen
Hallo ihr Lieben ich denke ich habe selbst eine Antwort gefunden für alle die es interessiert:
http://www.schlaganfall-was-nun.de/Auto/auto.htm
Dem Neurologen werde ich zusätzlich das Schreiben,dass mein behandelnder Neuro mir wieder erlaubt Auto zu fahren,weil ich Anfallsfrei bin) vorlegen.
hallo 1989girl,
schoen, dass du wieder fahren darfst.
ich habe ein jahr „fahrverbot“. mir wurde der fuehrerschein auch nicht abgenommen. ich glaube das ist nur selten der fall.
soweit ich weiss, ist dieses fahrverbot eine empfehlung, an die sich die meisten aerzte zur eigenen absicherung auch halten. pruefen tut das niemand. daher brauchst du meiner meinung nach auch kein schreiben vom arzt.
viele gruesse
Hallo Girl
Wenn Du in Deutschland wohnst, kann ich Dir die Frage nicht beantworten.
In der Schweiz ist es so, dass das Strassenverkehrsamt alle paar Jahre ein Arztzeugnis verlangt, um den Führerschein behalten und zu dürfen.
Viele Grüsse
Morlox
Hallo,
Nein. Die rechtliche Regelung: Nach 1 Jahr Anfallsfreiheit darf man einen PKW (bis 3,5 Tonnen)wieder steuern.
Empfehlenswert: Die Ämter für Verkehr (meist im Landratsamt) handhaben unterschiedlich. Kurz anrufen
und kleine Details absprechen. Das selbe gilt für die KfZ Versicherung. Beide sind zwar an das Recht gebunden, haben aber eine unterschiedliche Handhabung.
Da mußt dich dich am besten mal erkundigen,das weiß ich nicht, es kommt manchmal drauf an. Eigentlich weiß ich nur das man wenn man den Führerschein nicht abgenommen bekommt und es einem auch nicht nahegelegt wird ohne weitere Bescheinigung fahren darf!
Da ich deinen Fall aber nicht kenne frag lieber sicherheitshalber nach.
moin 1989Girl,
Leider kann ich jetzt erst antworten.
Eigentlich hätte dein Arzt damals dir Fahrverbot schriftlichen geben müssen.
So verhält es sich auch mit der Aufhebung des Fahrverbotes.
Es muss zu deinen Schutz und des Arztes der Vorgang so sein.
Die Empfehlung zum fahren, müsstest du versuchen auch einzuhalten ( Deine Sicherheit ).
Ein Entzug des Führerschein gibt es in der regeln nicht.
Ich habe es damals jeden falls so gehabt.
Darf immer noch nicht fahren.
mfg epi-siggi