ich habe einen sehr schwierigen Fall. Zur Zeit stecke ich in großen Schwierigkeiten. Mein Arbeitgeber hat mir den Lohn gestrichen, weil er angezweifelt hat, das ich krank bin. Nun habe ich einen guten Kumpel der mir Geld geliegen hat. Das hat mir sehr geholfen. Ich konnte Essen kaufen und Rechnungen bezahlen. Dafür werde ich ihn ewig dankbar sein. Nun habe ich festgestellt, dass er Gefühle für mich hat und mir ständig gesteht wie er mich liebt. Ich empfinde aber nix für ihn, außer Freundschaft. Das habe ich oft versucht ihn klar zu machen, er versteht das aber nicht. Er ist überhaupt nicht mein Typ, aber halt sehr guter Freund. Wie kann ich dieses Dilemma lösen, ohne ihn zu verletzen, aber auch das ich mich wohler fülle und nicht von ihm ständig angefasst werde, obwohl ich das nicht will?
Guck, dass Du als erstes dem Kerl die Kohle zurückzahlst. Jetzt. Mit Zinsen. Und ja - das kann teurer oder doof oder beides werden ist aber Grundvoraussetzung, den Kerl los zu werden.
Guck, dass Du den Kerl loswirst. Ein grapschender Verehrer, für den Du so gar nix empfindest ist das letzte was Du brauchst.
Guck, dass Du das mit Deinem Arbeitgeber klärst. Sooo einfach ist das eigentlich nicht, nur weil man nem Mitarbeiter ne Krankheit „nicht glaubt“ nicht zu bezahlen. Aber dazu fehlt natürlich quasi die ganze Geschichte.
Stimmt Eine ärztlich attestierte Arbeitsunfähigkeit anzuzweifeln wird wohl kaum ein Arbeitgeber wagen. Anders sieht es aber aus, wenn sich der Arbeitnehmer einfach nur "krank"gemeldet hat.
Da bist Du aber so was von auf dem Holzweg! Gerade überschlagen sich geradezu die Urteile zur Angreifbarkeit von AU-Bescheinigungen in durchaus AG freundlicher Weise. Wenn es beim AG jemand gibt, der seinen Job versteht und die arbeitsgerichtliche Rechtsprechung verfolgt, dürfte sich derjenige aktuell geradezu herausgefordert fühlen eine zweifelhafte AU der gerichtlichen Klärung zuzuführen.
Ist diese Interpretation nicht ein wenig forsch?
Was ich mitbekommen habe, ist, dass Gericht nur in sehr besonderen Konstellationen den Beweiswert angegriffen sahen. Die mir bekannten Gründe fand ich nachvollziehbar.
Da ging es einerseits wohl in mehreren im Detail leicht abweichenden Konstellationen um Online- Krankschreibungen, bei denen der Arzt den Patienten nicht kannte, kein persönliches Gespräch stattgefunden hat und die AU sogar noch über längeren Zeitraum gehen sollte.
Die klassische AU-Bescheinigung nach persönlichem Arztkontakt ist davon unberührt. Wobei dazu auch ein Telefonat zählt, wenn man sich kennt.
Und angegriffen wurden auch zeitlich perfekte AU bei einer Kündigung, die just für die Zeit zwischen Kündigung und letztem Arbeitstag ausgestellt sind.
Mit beiden Fällen hatte ich im letzten halben Jahr zu tun und habe das mitbekommen.
Aber dadurch sollte nicht Verunsicherung gesät werden, dass Arbeitgeber einfach so erfolgreich AU-Bescheinigungen angehen können.
Da müsste man in der Tat jetzt mehr zum ganz konkreten Fall wissen. Viele AG agieren aber durchaus auch nach dem Motto: Im Zweifelsfall zahle ich lieber erst nach Gerichtsurteil. Denn zuviel gezahltes Geld im Nachhinein zurückzufordern ist zusätzlicher Aufwand und nicht selten am Ende erfolglos.
Es geht nicht darum die medizinische Kompetenz eines Arztes anzuweifeln, sondern schwarzen Schafen auf Seiten von Arbeitnehmern und Ärzteschaft endlich mal klar zu machen, dass eine Arbeitsunfähigkeit keine Gefälligkeit ist und es auch keinen Anspruch darauf gibt, zum Ende eines Arbeitsverhältnisses einfach „einen gelben Schein“ zu holen, wie das leider vielfach „üblich ist“, …
Lange Zeit galt die AU-Bescheinigung leider vollkommen zu Unrecht als beinahe schon heiliger Gral, obwohl der Missbrauch immer weiter um sich gegriffen hat. Man konnte zwischenzeitlich doch schon die Uhr danach stellen, wie lange es von einer Kündigung bis zur Vorlage einer AU-Bescheinigung kam, die dann auch schön immer wieder bis zum letzten Arbeitstag verlängert wurde (gerne auch mit immer neuen angeblichen Erkrankungen), worauf hin Arbeitnehmer dann am nächsten Tag wieder putzmunter in den Aktivurlaub verreisten oder mit vollem Elan auf einer neuen Stelle starteten.
Jetzt hat die Rechtsprechung einige - in der Vergangenheit in großer Zahl zu beobachtende - Konstellationen anerkannt, in denen der Beweiswert einer AU nicht mehr als so unangreifbar hoch betrachtet wird, und bei Vorlage der tyischen Begleitumstände leichter erschüttert werden können.
Ich habe etwas pointiert geantwortet, weil hier eine Behauptung aufgestellt wurden, die nicht (mehr) stimmt. Und wie Du selbst schreibst, gibt es leider gewissen Massenphänomene, auf die AG in der Vergangenheit kaum mit mehr als Schulterzucken reagieren konnten, weil der Beweiswert einer ärztlichen AU so extrem hoch war, obwohl nicht wenige Ärzte sich hier in Reihe und ohne jegliches Schuldbewustsein strafbar gemacht haben, indem sie ohne auch nur ansatzweise hinreichende Gründe AU „auf Wunsch“ ausgestellt haben.
Besonders dreist sind natürlich Fälle, in denen die AU-Bescheinigungen ohne jeglichen persönlichen Kontakt zum Arzt gegen Geld im Internet zu bestellen, oder in einer Praxis abzuholen sind. Aber es geht eben auch um Fälle, wo Leute nach angeblich langer AU bis Ende der Kündigungsfrist dann von jetzt auf gleich in eine sportlich herausfordernden Urlaub reisen oder putzmunter beim neuen AG aufmarschieren. Auch mit einer AU unvereinbare Paralleltätigkeiten (böses Rücken-Aua, das es leider nicht gestattet an Schreibtisch zu sitzen, aber durchaus erlaubt dem Nachbarn beim Hausbau zu helfen), … wird man jetzt leichter ins Feld führen können, als bislang. Insoweit hat sich hier schon deutlich etwas getan, dessen Auswirkungen ganz erheblich sind.
Ich halte eine solche „Pointierung“ ohne den Hinweis, dass es eine solche ist, in so einem Forum aber nicht für zielführend! Auch wenn es durchaus laxen Umgang gibt, so gilt für die allermeisten AUen, dass sie das auch sind. Wir haben, das bestätigen Untersuchungen, nicht mit einem Land der Blaumacher zu tun, sondern eher mit dem Gegenteil: die Leute schleppen sich eher zu viel zur Arbeit.
Da ist ein solcher Generalverdacht nicht gut. Unter einem Beitrag, wo nicht im Ansatz zu erkennen ist, dass es darum geht, dafür aber jemanden, der offensichtlich wegen eines Zahlungsunwilligen AG in heftige Bredouille geraten ist, schon auf dem Weg zu schäbig.
Und das, was du hier mit einseitigem Verständnis für den AG als Entschuldigung pauschal befürwortest, nämlich einfach mal Geld zurückzuhalten, kostet den AG nichts. Für den AN bedeutet das aber, dass der seine Miete nicht mehr bezahlen kann und andere Verpflichtungen nicht oder nur mit großem Aufwand. Was dann auch zu solchen Konstellationen führt, wie hier beschrieben, nämlich Menschen, die diese Notlage ausnutzen.
Vor diesem Hintergrund hat das schon verachtende Züge, nur den Trauermarsch für den AG zu blasen! Übrigens hat das AG nicht einseitig für AG in Sachen AU entschieden, sondern durchaus klar Kante gezeigt gegenüber AG, die einfach meinen, alles anzweifeln zu können. Àndert aber auch nix daran, dass das Geld dann zu Unrecht ewig einbehalten wurde!
Und das ist Unfug! Das ging noch nie. Sobald man die AU gefährdende Tätigkeiten gemacht hat, war Schicht. Vor dreißig Jahren schon. Das betraf sogar den „falschen“ Urlaub.
Hat auch niemand in Abrede gestellt! Bitte genau lesen, was ich geschrieben habe:
Um nichts anderes geht es hier! Auf der einen Seite die Behauptung:
Und auf der anderen Seite die Feststellung, dass gerade ein Ruck durch die Rechtsprechung geht, was den Beweiswert von AU-Bescheinigungen in Fällen angeht, die drei Meilen gegen den Wind stinken. Ich habe nichts in Bezug auf AU-Bescheinigungen insgesamt und allgemein geschrieben, sondern mich ausschließlich auf solche Fälle bezogen. Also bell bitte einen anderen Baum von wegen „Generalverdacht“ an.
Habe ich mit keinen Wort getan! Ich habe lediglich ganz objektiv dargestellt, dass es vielfach so gehandhabt wird und die Gründe hierfür genannt, ohne jegliche persönliche Bewertung eines solchen Verhaltens vorzunehmen.
Bitte mal auf dem Boden der Tatsachen bleiben: Es geht hier um ein Detailproblem, bei dem die Rechtsprechung leider tatsächlich massenhaft AG, die sich nichts vorwerfen lassne müssen, über viele Jahre lang hat im Regen stehen lassen. Die ärtzliche AU-Bescheinigung war nahezu ein goldenes Kalb, und der Missbrauch bestimmter Konstellationen (z.B. krank nach Kündigung) war schon fast der Regelfall, der zwar regelmäßig drei Meilen gegen den Wind stank, in dem den betroffenen AG aber Rechtsschutz in einer schon lange nicht mehr hinnehmbaren Art und Weise versagt wurde. D.h. die jetzt stattgefundene Korrektur war schon lange mehr als überfällig, um wieder eine gewisse Waffengleichheit herzustellen und den vollkommen überhand genommenen Missbrauch von AU in bestimmten Konstellationen wieder in den Griff zu bekommen. Das hat alles nichts mit einem generellen Vorwurf von Blaumachertum o.ä. zu tun. Die Hürden über eine ärtzliche AU-Bescheinigung hinweg zu kommen, sind auch weiterhin hoch, und das ist auch gut und richtig so, weil der Regelfall der AU-Bescheinigungen nun einmal ein anderer ist. Aber man muss Missbrauch auch benennen und bekämpfen und darf von einem solchen Missbrauch betroffene auch rechtlich nicht im Regen stehen lassen, auch wenn es sich „um grundsätzlich immer ganz böse AG“ handelt.
Natürlich gab es auch in der Vergangenheit immer wieder Fälle, in denen eine falsche AU aufgeflogen und erfolgreich angegangen worden ist, aber der Beweiswert der AU war so hoch, dass die Anforderungen an den Gegenbeweis ins teilweise Lächerliche gingen und viele mehr als drei Meilen gegen den Wind stinkende Fälle für die AG mit einer Niederlage ausgingen. Die neuere Rechtsprechung (insbesondere auch vor dem Hintergrund der neuen Rechtslage nach dem 24.11.2021) rückt hier die Verhältnisse endlich wieder zurecht und erkennt an, dass nicht so ganz wenige Mediziner und die von ihnen ausgestellen AU-Bescheinigungen nicht den Vertrauensvorschuss genießen, den man ihnen bislang pauschal zugebilligt hat.
Bleib doch birte bei dem, was du geschrieben hast. Natürlich hast du verallgemeinert! Du sprichst von „Massenphänomenen und vom angeblichen Ruck, dabei gilt das Meiste, was du angesprochen hast, schon lange.
Das ist unbelegtes RTL II Niveau, mehr nicht. Und der Boden der Tatsache ist, dass du hier unter einer Frage, die sogar nir indirekt mit einer AU zu tun hat, zu einer von dir Pointierung genannten Tirade ausgeholt hast, die eben sehr wohl verallgemeinert hat und es bis zu den beiden Kommentaren ja noch tut. Du verallgemeinerst, um dann vorzuwerfen, ich hätte nicht gelesen, dabei ist das zitierfähig und zu lesen. Und wenn es angeblich dann doch ein juristisches Detailproblem ist, was soll dann dieser Schwall samt dem indirekten Vorwurf im Beziehungsbrett, wo überhaupt nicht eine nur ansatzweise juristische Frage gestellt wurde?
Und warum kann man nicht einfach mal die Zügel ziehen und einräumen, dass der eigene Gaul durchgegangen ist, anstatt die Fehler bei anderen zu suchen!