Hi hier eine Frage zu den ERA Niveaubeipielen:
IG Metall Tarifgebiet Mitte
Darf ein Arbeitgeber eine Eingruppierung vornehmen, die durch ein mitteln zweier Niveaubeispiele entsteht?
Bsp: Niveaubeispiel E4 und Niveaubeispiel E6 nehmen und eine Eingruppierung E5 festlegen. Ist dies erlaubt oder muss die höhere oder niedrigerer Eingruppierung verwendet werden?