Hallo!
Ganz allgemein - wie muss ich mir das vorstellen? Wenn von einem Ehepaar einer stirbt und Partner sowie Kinder und Enkel schlagen das Erbe wegen Überschuldung aus: Kommt dann jemand und räumt den persönlichen Kleiderschrank aus, nimmt Bücher und Schallplatten mit und allen anderen Kleinkram aus Schubladen und Kästen? Kramt in der Schmuckschatulle nach irgendwelchen versteckten Fünfkarätern? Oder geht es da nur um überzogene Konten und nicht bezahlte Rechnungen?
Gruß,
Eva
Grundsätzlich ist es so, daß man Erinnerungsstücke an den Verstorbenen behalten darf. Derart wertloses Zeug kann man recht regelmäßig darunter fallen lassen, sofern man dem Gericht mitteilt, daß man Erinnerungsstücke an sich genommen hat und bereit ist sie herauszugeben. Wegen der Wertlosigkeit wird allerdings durchgehend darauf verzichtet.
Genau so ist es. Das Erbe fällt durch die Ausschlagung an den Staat und der kümmert sich dann um alles Weitere. Die ausschlagenden Erben dürfen auch nichts aus Wohnung, Keller, Garage, Konto etc. an sich bringen!
Da: https://www.anwalt.de/rechtstipps/was-passiert-wenn-der-nachlass-ueberschuldet-ist-erbausschlagung-nachlassverwaltung-oder-insolvenz_020375.html wird das sehr gut erklärt.
ramses90
Stelle ich mir bedrückend für den überlebenden Partner vor, der noch in der Wohnung lebt und das mitansehen muss …
Danke für Deine Auskunft.
Gruß,
Eva
Tja, was ist wertlos? Der Ring der Mutter, mit viel gutem Willen vielleicht 200 Euro wert? Man sollte sich das mit der Ausschlagung gut überlegen, zumal ich im Netz gefunden habe, dass man nicht mit dem eigenen Vermögen haftet. Zu spät, seufz!
Danke Dir und Gruß,
Eva
Das wird sicher nicht so schlimm wie´s erstmal scheint. Das Gericht bestellt dafür einen Nachlaßverwalter. Der kommt, wird sich in der Wohnung und paar Schränken umschaauen und sehr schnell feststellen, dass da nichts verwertbares zu holen wäre ohne dem Lebenspartner die Lebensgrundlage zu entziehen.
Das gleiche Verfahren geht natürlich nach dessen Tod wieder aufs Neue laos. ramses90
Das müsstest Du mal genauer erklären.
Wenn die Frau das Erbe ausschlägt (um einer Haftung für den Mann zu entgehen) dann ist das mit der Ausschlagung und einer möglichen Verwertung des Nachlasses des Mannes ( des Anteils des Mannes am gemeinsamen Hausrat) erledigt. Für immer !
Ihr zukünftiger Nachlass ist davon unbeeinflusst.
Und sollten es gemeinsame Schulden des Ehepaares gewesen sein, so hätte die Erbausschlagung gar keinen (finanziellen) Sinn gehabt.
MfG
duck313
Ganau, da hast Du recht, mein Fehler! Sorry. ramses90
Danke euch für die Antworten!
Gruß,
Eva