Erbberechtigt oder nicht

Guten Tag, wenn man Bevollmächtigter über den Tod hinaus für alle Angelegenheiten ist, einschließlich Bestattung und Beisetzung, zudem im Besitz einer bei der Bank abgeschlossenen Bankvollmacht (auch über den Tod hinaus) ist, wie ist die Situation nach dem Tod des Vollmachtgebers.
Die Beisetzung, alle Verträge usw. wurden vom Bevollmächtigten bereits gekündigt, Konto und Sparbuch wurden aufgelöst, da ja Vollmacht über den Tod hinaus besteht. Es sind keine Erben vorhanden, ein Nachlasspfleger wurde eingesetzt, welcher sämtliche Unterlagen einschließlich Sparbuch, Auszüge und EC-Karte haben möchte. Ist der Bevollmächtigte bei Nichtauffinden von Erben dann der Erbe? Wie soll sich der Bevollmächtigte gegenüber dem Nachlasspfleger verhalten, müssen sämtliche Unterlagen herausgegeben werden?
Danke im Voraus für die Beantwortung
MfG

Servus,

da ist es wieder, das verräterische ja. Die bestehende Vollmacht gab keine Veranlassung, mit den bestehenden Bankkonten irgendwas zu machen - insbesondere nicht, sie mal eben so in Besitz zu nehmen (wohin gelangten denn die Mittel aus der Auflösung?).

Nein - wenn es weder einen per Testament eingesetzten noch gesetzliche Erben gibt, erbt der Fiskus.

Selbstverständlich. Mit dem Pfleger sollte besprochen werden, wie die eingetretene unglückliche Verquickung der beiden Vermögenssphären wieder in Ordnung zu kriegen ist - sinnvollerweise ein laufendes Konto einrichten, auf das die in Besitz genommenen Beträge überwiesen werden und auf dem keinerlei Transaktionen laufen, die den Bevollmächtigten und dessen Eigentum betreffen.

Schöne Grüße

MM

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da hat wohl jemand die Bevollmächtigung mit Adoption verwechselt.

Deiner Empfehlung mit der Kontoeröffnung und Geldtransfer sollte er möglichst schnell nachkommen, wenn er sich richtige Schwierigkeiten ersparen will.

Die Sache hat jetzt schon ein richtig deftiges Gschmäckle.

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Jemand zu bevollmächtigen hat nichts, aber auch gar nichts damit zu tun, jemanden zum Erben einzusetzen (der nicht zufälligerweise auch gesetzlicher Erbe wäre). Bei der Bevollmächtigung über den Tod hinaus geht es ausschließlich darum noch bestimmte Dinge für den Vollmachtgeber zu erledigen, z.B. eine Bestattung und die dazu nötigen Geschäfte inkl. Bezahlung vom Konto und ggf. auch noch das Erbe soweit zu sichern, bis sich die Erben oder eben ggf. auch ein Nachlasspfleger meldet, der den Nachlass dann im Rahmen seiner Tätigkeit im Interesse der Erben vorläufig übernimmt.

BTW: Es stimmt nie, dass bei einem werthaltigen Nachlass keine Erben vorhanden wären! Im Zweifelsfall erbt der Fiskus, wenn keine sonstigen Erben gefunden werden. D.h. ohne ein Dich begünstigendes Testament kannst Du nie Erbe werden (wenn Du nicht ohnehin gesetzlicher Erbe bist).

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Das Wesentliche ist ja schon geschrieben worden. Aber einen weiteren Hinweis kann ich mir nicht verkneifen.

Welch großes Wort da durch deine Tasten rinnt.
Wenn der Erblasser keine Kinder hat, schaut man nach, ob die Eltern noch leben. Tun sie das nicht, guckt man nach weiteren Kindern von diesen. Das ist die Ebene, bis wohin die meisten gucken, wenn sie an mögliche Erben denken. Da fängt der Spaß aber erst an.
Denn danach schaut man, wie das mit den Grosseltern ist, das sind üblicherweise vier Personen. Wieder wird geschaut, ob die noch leben und ob es da ggf . Kinder und weitere Abkömmlinge gibt. Aus Sicht des Erblassers Onkel und Tanten und deren Kinder. Ich schätze, da wird es mit deinem Überblick schon schwer.

Nur ist da die Sache immer noch nicht zu Ende. Denn wenn sich bisher hat niemand finden lassen, geht es eine Ebene weiter zu den Urgroßeltern. Das sind Menschen, die die meisten gar nicht oder vielleicht mal eine Person (meist w evt. Männer sind mit hoher Wahrscheinlichkeit gefallen) als kleines Kind kennengelernt haben und von denen sie in aller Regel nüscht wissen. Biologisch kommen da schon 8 in Frage, leben tun die wohl nicht mehr, aber da gibt es Kinder, Kindeskinder … Das hast du alles gecheckt vor diesem nicht mal Halbsatz, den du geschrieben hast?

Dabei ist das da noch nicht am Ende, weil auch erbberechtigt ist (vorausgesetzt das war vorher keiner), wer von den Eltern der Urgroßeltern abstammt. Nachzulesen samt Beispielen hier

Und nur, um das mal zu illustrieren. Aus anderem Anlass habe ich an einem Strang mal in unserer Familie nachgesehen. Ich (geb Ende 60er) lande bei meinen Urgroßeltern in den 1890ern und Nullern des letzten Jahrhunderts.Bekannt sind mir namentlich 4 Personen, k.A. vom Rest und wer da außer unser Strang noch was an Nachkommen fabriziert hat. Selbst ich, die ich da schon mal geguckt habe, könnte die Frage nach Erben also gar nicht beantworten, selbst wenn die unmittelbar „Sichtbaren“ alle nicht wären.

Das auch als Gruß an andere, die plötzlich das Geschäft wittern und an andere, dass ein Testament schon recht oft keine blöde Idee ist.

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Der

geht hier allerdings ins Leere, weil jene „anderen“ wissen, dass zu den Aufgaben des Nachlasspflegers, der lt. Sachverhalt bereits bestellt ist, auch die Ermittlung von eventuell vorhandenen Erben gehört.

Der Fragesteller jedenfalls scheint das nicht zu wissen und er ist es auch, der eine offensichtlich sehr eingeschränkte Sichtweise darauf hat, wer so alles Erbe ist bzw. sein kann. Denn die Aussage, dass da „keine Erben“ seien, stammt ja nun kaum vorstellbar vom Nachlasspfleger.

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