Erbe abschließen ohne Auflistungen?

Wenn man eine wirklich gute Erbschaft gemacht hat (ungefähr 100.000 Euro aus Ersparten, Giro-Konto und Eigentumswohnung, die verkauft werden mußte), sollte man da den Abschluss des Erbes unterschreiben, ohne das man eine konkrete Auflistung bekommen hat?

Die drei Hinterbliebenden gehören zu einer Familie und haben zunächst eine Teilzahlung von 10.000 und dann noch mal 20.000 Euro erhalten und am Schluß (nach zwei Jahren) eine Abschlusszahlung von 1200 Euro, die sie aber auch hinterfragen mußten.

Der von der Erbtante mit den Nachlassregelungen beauftragte Anwalt hat sich dabei um alles gekümmert: Beerdigung, Erbschaftssteuer, Wohnungsverkauf usw.

Es kam aber immer wieder zu „Verhaspelungen“, wo einmal von einem solchen und dann wieder von einer Solchen Summe gesprochen wird. Dazu kommt auch immer wieder zu Verwechslungen mit unseren Namen oder Adressen.

Was nun so wundert ist halt, dass die Erbmasse quasi so gut aufgeht, wobei ich mir auch vorstellen kann, dass der Anwalt „seinen“ Lohn etwas anders gestaltet hat, dass die Summe sauber aufgeht (also dass er quasi von seinem Geld was „gespendet“ hat, damit es aufgeht).

Man hat jetzt einen Schrieb bekommen, den alle Hinterbliebenen Unterschreiben müssen um den Anwalt aus der Nachlasspflicht zu entbinden (Entlassungserklärung).

Sollte man dies nun quasi blind unterschreiben?
Wir wissen ja auch nicht, wie man da normal vorgeht.

Vielen Dank

Ich mache gelegentlich auch noch die ein oder andere Nachlassabwicklung/Testamentsvollstreckung nebenbei. Und das 1. Gebot hierbei ist Transparenz! D.h. die Erben zu jedem Zeitpunkt über den Wert des Nachlasses und die Höhe bekannter Nachlassverbindlichkeiten zu informieren. D.h. frühestmöglich eine erste Aufstellung zu machen, und die dann über die Zeit fortzuschreiben. D.h. neu bekannt gewordene/inzwischen beglichene Nachlassverbindlichkeiten ebenso wie Konkretisierungen von Nachlassgegenständen oder neu bekannt gewordene Nachlassgegenstände wie eine Art laufenden Kontoauszug den Erben zur Verfügung zu stellen.

D.h. in einem Fall wie deinem wird aus einer ca. € 100.000,-- teuren Eigentumswohnung dann nach einem Verkehrswertgutachten eine Wohnung mit eher € 90.000,-- Wert und nach Verkauf dann ein Barbetrag, der exakt € 95.000,-- beträgt sowie Nachlassverbindlichkeiten für ggf. im Zusammenhang mit dem Verkauf entstandenen Kosten. Wichtige Belege über interessantere Beträge lege ich auch immer gleich in Kopie bei. Der Rest kann selbstverständlich jederzeit abgefordert/eingesehen werden, wenn Interesse besteht. Ich will jetzt nicht verhehlen, dass es mir auch schon mal passiert ist, dass ich am Ende des Tages vergessen habe noch einmal für die letzten paar Kleinigkeiten noch mal einen aktualisierten Auszug verschickt zu haben, aber dann hatte ich zumindest auf Anruf hin sofort die Auskunft parat, dass da noch € 123,-- für … abgegangen sind, was dann ja auch unproblematisch ist, wenn sich die Erben damit dann zufrieden geben.

Auf einem anderen Blatt steht ein eigentlich notwendiges notarielles Nachlassverzeichnis, auf das aber bei entsprechend transparenter und vertrauensvoller Zusammenarbeit häufig aus Kostengründen verzichtet wird.

Und insbesondere ist es natürlich auch wichtig den Erben zu erklären, wie sich die eigene Vergütung zusammensetzt, die dann ja auch vom auszuzahlenden Erbe abgeht.

D.h. soweit hier keine saubere Darstellung des Nachlasswerts und der Nachlassverbindlichkeiten gemacht wurde/vorliegt, und insoweit auch Zweifel bestehen, sollte man auf einer solchen Darstellung bestehen, bevor man jemanden aus der Verantwortung für die Abwicklung des Nachlasses entlässt.

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