Wenn man eine wirklich gute Erbschaft gemacht hat (ungefähr 100.000 Euro aus Ersparten, Giro-Konto und Eigentumswohnung, die verkauft werden mußte), sollte man da den Abschluss des Erbes unterschreiben, ohne das man eine konkrete Auflistung bekommen hat?
Die drei Hinterbliebenden gehören zu einer Familie und haben zunächst eine Teilzahlung von 10.000 und dann noch mal 20.000 Euro erhalten und am Schluß (nach zwei Jahren) eine Abschlusszahlung von 1200 Euro, die sie aber auch hinterfragen mußten.
Der von der Erbtante mit den Nachlassregelungen beauftragte Anwalt hat sich dabei um alles gekümmert: Beerdigung, Erbschaftssteuer, Wohnungsverkauf usw.
Es kam aber immer wieder zu „Verhaspelungen“, wo einmal von einem solchen und dann wieder von einer Solchen Summe gesprochen wird. Dazu kommt auch immer wieder zu Verwechslungen mit unseren Namen oder Adressen.
Was nun so wundert ist halt, dass die Erbmasse quasi so gut aufgeht, wobei ich mir auch vorstellen kann, dass der Anwalt „seinen“ Lohn etwas anders gestaltet hat, dass die Summe sauber aufgeht (also dass er quasi von seinem Geld was „gespendet“ hat, damit es aufgeht).
Man hat jetzt einen Schrieb bekommen, den alle Hinterbliebenen Unterschreiben müssen um den Anwalt aus der Nachlasspflicht zu entbinden (Entlassungserklärung).
Sollte man dies nun quasi blind unterschreiben?
Wir wissen ja auch nicht, wie man da normal vorgeht.
Vielen Dank