Wer weiß, was mit einer „EV“ des Verstorbenen zu tun ist, wenn von allen Angehörigen das Erbe ausgeschlagen wurde. Muss man diese EV zum Gericht bringen? Selbst dass Nachlaßgericht wusste darauf keine Antwort. Am Besten wird sein, wir zerschreddern das, oder?
Hallo!
EV = einstweilige Verfügung?
Gruß,
Eva
Oder Eidesstattliche Versicherung?
Gruß,
Steve
hi
evtl. findest du hier eine Lösung
https://www.erbrecht-ratgeber.de/erbrecht/erbschaft/insolvenzverfahren.html
Gruß h.
Hallo!
Wenn alle das Erbe ausgeschlagen haben, dann darf doch auch keiner der Angehörigen irgendwas in der Wohnung machen, suchen oder gar mitnehmen. Es gibt dann ja einen anderen gesetzlichen Erben oder letztlich erbt der Staat und muss sich auch kümmern.
Und wenn der Verstorbene einmal eine EV vor dem Gerichtsvollzieher abgegeben hatte, so ist das ja amtlich vermerkt, auf die Kopie des Schreibens kommt es nicht an.
MfG
duck313
Eidesstattliche Verfügung, davon sind 16 Jahre abgelaufen, Rest offen
Dankeschön, die Wohnung wurde von der Verwaltung beräumt. Die EV liegt noch bei der Tochter. Sie wollte es bei der Erbausschlagung dort am Nachlassgericht abgeben, das hat man nicht abgenommen. Nun hat sie mich mit dieser Frage hier beauftragt, weil sie kein Internet hat. Mir ist es schon unklar, warum es das N.-Gericht nicht genommen hat. Ich werde wohl nun mit ihr zur Rechtsberatung direkt gehen(Sie ist behindert) Dankeschön für die Antwort
Eidesstattliche Verfügung
Was soll das denn sein.
Bitte gebe doch mal in wenigen Stichworten bekannt, was da drin steht ?
Unter EV versteht man eine Vermögensauskunft, die man vor einem Gerichtsvollzieher abgeben muss wenn man überschuldet ist und Forderungen nicht bezahlen kann. Dazu gäbe es ein Original beim Gericht, das was der Verstorbene hatte war eine Kopie.
Es ist eine vom Gerichtsvollzieher verfasste eidesstattliche Erklärung mit Endurteil vom Gericht. Der Verstorbene hatte eine Firma, ohne Insolvenz-Verfahren o.ä. Wenn das hier nur eine Kopie ist, kann es ja tatsächlich durch den Schredder. Dankeschön, ich werde es der Tochter so erklären. Sie wird sehr froh sein. MfG. M.