Erbe ausschlagen / Entstehen kosten?

Hallo,
ich beobachte seit einiger Zeit den (meiner Meinung nach) chaotischen Umgang mit Geld meiner Mutter. Es ist kein Testament gemacht und es gibt keine Aufstellung von Konten, Krediten oder Guthaben. So, dass ich nicht wüsste, ob im Falle eines Erbes Finanzielle Verpflichtungen auf mich zu kämen…

Aus diesem Grund würde ich mich vorab gerne Informieren, ob ich ein Erbe ausschlagen kann und damit keinerlei Kosten auf mich zu kämen. Oder gibt es andere Möglichkeiten sich abzusichern?

Das Problem ist, dass ich gar nichts abschätzen kann und will.

Vielen Dank

Hier ist zunächst das „und will“ das Problem, weil es (D)eine Verweigerungshaltung beschreibt!

Beim Sachverhalt wäre sicherlich noch zu ergänzen, ob es noch weitere Erben gibt und in welchem Konkurrenzverhältnis sie zueinander stehen. Wenn mehrere Personen der Mutter gut zureden, macht sie sich vielleicht auch mal Gedanken.

Die Erbenposition kann man beim Amtsgericht (Erbschaftsstelle) ausschlagen, allerdings sind hier Fristen und Formen zu beachten (§§ 1944 ff BGB).

Hallo!

Allerdings stelllt sich hier die Frage, ob die Mutter überhaupt ein Problem damit hat. Vielleicht hat sie ja einen (für sich) ausreichenden Überblick und fühlt sich gut dabei. Nur weil ein Abkömmling sich bereits im Vorfeld um das Erbe Sorge macht, muss die Mutter doch nicht anfangen, auf doppelte Buchführung umzustellen.

Schöne Grüße!

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Naja… wenn ich nich abschätzen WILL heißt das im Klartext, dass ich Spekulationen über die finanzielle Situation für unsinnig halte. Entweder sind die Verhältnisse geklärt (dann kann ich eine Entscheidung treffen) oder nicht (dann kann ich das Erbe ausschlagen)

Ich wäre Alleinerbe (was hoffentlich noch ewig dauert)

Angesprochen habe ich das Thema schon mal, was die Stimmung mehr als versaut hat.

Wenn ich das Erbe frist- und formgerecht ausschlage, entstehen dann keine Kosten? Ich brauche keinen Notar oder Ähnliches - auch wenn sich im Nachhinein rausstellet, dass es was zu erben gegeben hätte (wäre dann halt Pech, aber das ist mir meine Sicherheit wert).

Hintergrund ist, dass ich mal gehört habe, dass im Falle einer Erbaussvhlagung ein Notar tätig werden müsste und dass dessen Honorar an der Höhe des ausgeschlagenen Erbes errechnet würde (klingt nach Quatsch, aber in Deutschland ist alles möglich).

Es geht mir nicht darum etwas erben zu wollen. Es geht mir darum, dass ich keine finanzielle Mehrbelastung vertragen kann und erst recht keine, die ich nicht verursacht habe.

Auf den Notar kann man verzichten, wenn man die Ausschlagung gegenüber der Geschäftsstelle des Nachlassgerichts (beim Amtsgericht) erklärt. Hierfür werden bei negativem Nachlass aktuell € 30 fällig. Bei positivem Nachlass fällt eine halbe Gebühr gemäß der Tabelle B aus dem GNotKG je nach Wert des ausgeschlagenen Nachlasses an, mindestens wieder € 30.

D.h. ja, die Ausschlagung kann je nach Nachlasswert den ein oder anderen Euro kosten. Wenn es jetzt aber nur um „ein paar Tausender“ geht, kommt man mit dem ein oder anderen Zehner davon.

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Das sind deine Ängste und Sorgen. Darunter muss ja nicht unbedingt deine Mutter leiden, oder? Wenn es soweit ist, kannst du das Erbe ausschlagen, also no prob. Jetzt brauchst du aber dein Umfeld nicht wegen deiner Befindlichkeiten aufzuscheuchen.

Stay cool, calm and collected!

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Meine Frage bezog sich auf den Sachverhalt.

Ich weiß, dass das ein heikles Thema ist, deshalb habe ich die Frage hier gestellt, um persönliche Befindlichkeiten auszublenden und das Konfliktpotential zu minimieren.

Um Rat bzgl meiner Ängste und meines Verhaltens habe ich nicht gebeten. Somit ist m. E. Jeder RatSCHLAG dahingehend grenzüberschreitend. Also bitte lassen… Danke

Das ist der Preis dafür, wenn man kostenlosen Rat einfordert: man kann den Antwortenden keine einschränkenden Maßregeln auferlegen. Geh zu einem Rechtsanwalt, bezahl 70 € bis 190 € für eine Erstberatung, dann erhälst du Auskünfte ohne Nebensätze.

Ach, das wolltest du jetzt auch wieder nicht hören?

:smile:

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Sehr cool, das ist die Antwort, die ich gesucht habe.

Also liegt es schon in meinem Interesse, dass hier die Verhältnisse geklärt werden?

Du hast Recht! Danke für deinen Beitrag. Der war bestimmt sehr wichtig und ich habe es einfach nur nicht verstanden.

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Gern geschehen!

http://www.gnotkg.de/mediapool/131/1311006/data/GNotKG-Gebuehrentabelle.pdf

Ich habe mir die Zahlen hier mal angeguckt. Wonach richtet es sich, in welcher Spalte ich gucken muss?

Wenn du Angst hast, dass du später mit

belastet wirst, dann schon!

:stuck_out_tongue_winking_eye:

Es geht drum, was ist wenn mehr da ist als nix. Da ein großes Haus gekauft bzw. Finanziert wurde, ist natürlich zu klären, ob unter dem Strich etwas unter 0€ da ist (das wären die besagten 30€ - um die mache ich mir keinen Kopf) oder je nach dem, wieviel getilgt wurde über 0… (das wären dann variable Kosten) und davon bin ich eben kein Freund…

Ich schrieb doch „halbe Gebühr“, d.h. Du musst in der Spalte 0,5 nachsehen. D.h. ab Nachlasswert € 7.000 übersteigst Du die Mindestgebühr. Bis € 10.000 liegst Du dann bei € 37,50. Bis 65.000 liegst du immer noch unter einem Hunni. Also alles noch „Taschengeld“.

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Als die Oma meiner Freundin gestorben ist, hat ihre Mutter das Erbe ausgeschlagen, musste sich aber trotzdem an den Beerdigungskosten beteiligen. Ich glaub da kommt es auch drauf an wie viel man verdient. im Endeffekt würde ich immer das Erbe ausschlagen, dann bist du auf der sicheren Seite. Und unbedingt die Fristen beachten!!

Da ist aber offensichtlich eine Immobilie vorhanden. Ich würde in so einem Fall nit einfach pauschal das Erbe ausschlagen.

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