Liebe Gemeinde,
meine Mutter hat mich informiert, dass ihr Cousin (den ich nicht kenne), verstorben ist und diverse Schulden hinterlassen hat. Es gibt keine weiteren Verwandten, auch meine Mutter hatte keinen Kontakt zu ihm. Die Beerdigungskosten trägt jetzt die Stadt.
Meine Mutter geht davon aus, dass sie die Schulden erben wird und hat deshalb bereits das Erbe ausgeschlagen. Wir (meine Schwester und ich) sollten dies ebenfalls tun, auch unsere Kinder.
Meine Frage: ist das notwendig? Sind wir wirklich in einer offiziellen Erbreihenfolge vorgesehen? Wie gesagt, der Cousin meiner Mutter….
Wir müssen das jetzt innerhalb von 6 Wochen machen.
Leider hat Google dazu nichts Verständliches ausgespuckt.
Vielleicht könnt ihr etwas Licht ins Dunkel bringen.
Danke
Hallo,
„Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, in welchem der Erbe von dem Anfall und dem Grunde der Berufung Kenntnis erlangt (§ 1944 Abs. 2 BGB).“
Ich würde da also nicht meine Zeit mit verschwenden.
Gruß,
Steve
Hallo Steve,
das verstehe ich, die Frage ist, ob wir überhaupt zur gesetzlichen Erbfolge gehören, wenn es so etwas gibt.
LG
Mumpine
Hallo,
https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1926.html
Theoretisch geht der dritte Grad wohl bis zu dir, da ihr ja die selben Großeltern habt.
Gruß,
Steve
äh… mit dem Cousin meiner Mutter habe ich nicht dieselben Großeltern. Ich bin verwirrt.
Dann gibt es doch überhaupt kein Problem
Auch nicht zum Teil?
Was sind das bloß für Kommentare hier? Scherz? Natürlich hat Mumpine mit ihrem Großcousin nicht die gleichen Großeltern, nur die gleichen Urgroßeltern. Es sei denn, der Stammbaum wäre sehr verwickelt, ein Onkel hätte verbotener Weise seine Nichte geheiratet oder so…
Hoffentlich kann ein juristisch bewanderter hier zum eigentlichen Thema weiterhelfen.
Ja, denn Du bist ein Abkömmling der Großeltern des Erblassers.
Nein.
Ein Großeltern-Paar des Erblassers ist ein Urgroßeltern-Paar des Fragestellers.
Das kann doch nicht so schwer sein.
Was sind das bloß für Kommentare hier?
Das kannste laut sagen!
Großcousin
Vorsicht!!!
Dieser Begriff wird regional unterschiedlich verwendet.
Einheitlich ist nur: Fragesteller ist Nichte/Neffe zweiten Grades des Verstorbenen.
https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1926.html
Theoretisch geht der dritte Grad wohl bis zu dir, da ihr ja die selben Großeltern habt.
Im Gesetz steht dritter Ordnung.
Fragesteller kann ja nicht dieselben Großeltern haben, wenn er eine Generation jünger ist.