M+V haben zusammen ein uneheliches Kind K. M und V haben beide neue Partner sind dort jeweils verheiratet und haben mit ihren neuen Partnern jeweils weitere (dann eheliche) Kinder (M hat 3 weiter Kinder, V 2 weitere).
Hypothetische Fälle:
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K verstirbt. Hat dann M Erbansprüche, für den Fall dass auch V verstirbt. Oder geht der Erbanspruch von V nur an seine Partnerin und seine ehelichen Kinder?
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V+K sind in einen Unfall verwickelt. V verstirbt sofort, K zwei Tage später im Krankenhaus. Wie sieht das dann aus mit dem Erbe. Erhält M etwas von V?