Erbe durch uneheliches Kind

M+V haben zusammen ein uneheliches Kind K. M und V haben beide neue Partner sind dort jeweils verheiratet und haben mit ihren neuen Partnern jeweils weitere (dann eheliche) Kinder (M hat 3 weiter Kinder, V 2 weitere).
Hypothetische Fälle:

  1. K verstirbt. Hat dann M Erbansprüche, für den Fall dass auch V verstirbt. Oder geht der Erbanspruch von V nur an seine Partnerin und seine ehelichen Kinder?

  2. V+K sind in einen Unfall verwickelt. V verstirbt sofort, K zwei Tage später im Krankenhaus. Wie sieht das dann aus mit dem Erbe. Erhält M etwas von V?

Moin,

für das Erben ist die Unehelichkeit nicht von Belang.

Gruß
Ralf

Es erben nur Lebende bzw. in bestimmten Konstellationen deren Nachkommen.
Wenn das Kind zuerst stirbt und keine eigenen Nachkommen hinterläßt, wird es von seinem Vater nichts erben.

Indirekt erhält M etwas von V. .
Mutter erbt nichts von Vater, aber Kind erbt von Vater und dann erbt Mutter von Kind.

Gruß