Erbe ermitteln

Hallo, weiß eventuell jemand wie ich vorgehen muss um beim Nachlassgericht (?) in Erfahrung bringen zu können wer „Erbe“ geworden ist ? Ich habe interesse dieses zu erfahren. warum? ich war Bestatungspflichtiger der verstorbenen Person, habe das Erbe ausgeschlagen und kann die kosten jeoch nicht selbst aufbringen (ALGII) und diese werden von der Komune auch nicht übernommen da im nachhinein es wohl einen Erben geben soll welche ich persönlich nicht kenne…
Wie kann ich nun in Erfahrung wer Erbe ist und um die Bestattungskosten nun gegenüber diesem Erben einzufordern ?
Ein Brief an das zuständige Nachlassgericht mit der Bitte um Auskunft ?

Das wäre das Naheliegenste, oder?

ja.
Problem, diese Auskunft unterliegt dem Datenschutz. Du musst also ein berechtigtes Interesse haben den Erben zu erfahren. Ob es dazu reicht, das Du privatrechtlich deine Bestattungskosten (die du unabhängig vom Erbe als naher Verwandter tragen musstest) erstattet haben möchtest ?

Aber den Vorgang verstehe ich nicht so ganz. Du hast Erbe ausgeschlagen (offenbar wegen Überschuldung ?) also warst Du mind. gesetzlicher Erbe gewesen.
Wenn Du selbst von Sozialleistungen lebst, hättest Du doch die Bestattung gar nicht übernehmen müssen. Du hättest einen Übernahmeantrag stellen müssen und das Sozialamt hätte gezahlt.
Und das Amt hätte ja versuchen können den Erben zu ermitteln um von ihm Kosten zurückzufordern.

Aber sag mal, wieso sollte der unbekannte Erbe annehmen ? Gibt es denn was zu erben ? Dann frage ich mich warum hast Du ausgeschlagen und die Bestattung aus eigenem Portemonnaie bezahlt ?
Ich blicke da nicht so ganz durch.

MfG
duck313

Hallo, Danke für Deine Antwort.
Ich war bestattungspflichtiger (einziger leiblicher Sohn) nach dem tot aber gleichzeitig auch bezieher von ALG II … Daraufhin Antrag auf Übernhahme bei der Komune gestellt. Das Erbe selbst habe ich ausgeschlagen (wegen Überschuldung des verstorbenen). Nach einer gewissen Zeit teilte mir dann die Komune mit, das mein Antrag auf Übernahme ebenfalls abgelehnt wird da es laut Nachlassgericht inzwischen einen Erben geben und soll (welchen ich aber nicht kenne, da kein weiterer kontakt zur familie des verstorbenen besteht) dessen Name/anschrift mir natürlich nicht genannt wurde… Somit lasten die Bestattungskosten als Auftraggeber (logisch) nun bei mir… wie ich aber erfahren habe ist es wohl so das wenn ein Erbe doch da ist dieser dann auch für die Bestattungskosten herangezogen werden kann…Aber dafür muss man natürlich wissen wer und wo da ist…