Erbe USA wer kennt das Procedere?

Moin,
kennt hier jemand das Procedere bei einem Erbe aus den USA? Im speziellen Fall ist in der Erbmasse (sonst relativ einfach innerhalb D) ein Konto in den USA aufgetaucht. Da ist zwar eine Menge drauf, aber es verteilt sich auch auf eine größere Zahl Erben. Ich habe vor ein paar Jahrzehnten einmal etwas in GB geerbt, da läuft das ja oft ähnlich, wie in USA (bzw. umgekehrt) und da hatte ich Kontakt mit einem Notar glaube ich und ein Erbe von 2500 DM mit Abzügen von etwa 350 für irgendwelche Kosten ausgezahlt bekommen.
Da das Konto if not claimed, irgendwann an die Bananenrepublik Trumpistan fällt, möchten die (zwischen 10 und 20) Erben das wenn nicht ausgezahlt bekommen, so doch mindestens an eine Organisation spenden.
Gibt es da ein einfaches Procedere, z.B. einen Bevollmächtigten hier in D einzusetzen, oder einen Friedensrichter oder Notar, der sowas im Normalfall macht?
Schöne Grüße und danke schon mal

Zunächst mal braucht es etwas mehr Hintergrund: Welche Staatsangehörigkeit hatte der Erblasser? Wo war sein letzter regelmäßiger Aufenthaltsort? Hat er Bestimmungen darüber getroffen, nach welchem Erbrecht er vererbt? Gibt es ein Testament/einen Erbvertrag? Nach welchem Erbrecht wurde das übrige Erbe abgewickelt? In welchem Bundesstaat wird das Konto geführt?

Ist das Konto als einziger Nachlassgegenstand eines grundsätzlich nach deutschem Recht abzuwickelnden Erbes betroffen, kann die Sache u.U. recht schnell und einfach gehen (dt. Erbschein mit Haager Apostille). Unterfällt das Erbe amerikanischem Recht, müsste es bereits einen „personal representative“ geben, der sich um das Thema kümmern muss.

Steuerlich ist zu beachten, dass es zwar ein Doppelbesteuerungsabkommen gibt, dieses aber nur für Federal Taxes gilt. D.h. je nach Bundesstaat kann da noch etwas on top kommen.

Hallo Wiz,
erst einmal danke.
Erblasser: D. Vererbt nach deutschem Recht, eigentlich alles ganz normal vererbt, es gibt ein deutsches Testament, Konto in Mo.

demnach: Ja.
dt. Erbschein mit Haager Apostille, ähm, wo findet man, das bzw. wie macht man das? Und kann das einer in Vertretung für alle tun?
Danke und Grüße

Vorgeschaltet: Es ist bereits überprüft worden, dass im Kontoführungsvertrag keine Regelung für den Übergang im Todesfall enthalten ist; Payable-on-Death Bank Account (POD account)? Dann kann die Sache noch einfacher sein.

Hat ansonsten jemand Vollmacht für das Konto und könnte das Guthaben einfach überweisen/das Konto kündigen? Auch das wäre möglich, wenn alle Erben damit einverstanden sind.

Ansonsten: Wenn es bereits einen gemeinschaftlichen Erbschein gibt, dann kann man die Apostille beim Landgericht entweder selbst beantragen oder dies über einen Notar oder Anwalt erledigen lassen. Dazu braucht es dann auch eine beglaubigte Übersetzung des Erbscheins. Sollte der Antrag auf den Erbschein notariell erfolgt sein, wäre dieser Notar eine gute Anlaufstelle. Für den Antrag reicht ein Erbe aus.

Gibt es noch keinen gemeinschaftlichen Erbschein, müsste ein solcher zunächst beantragt werden. In Deutschland gibt es die Möglichkeit auf einen Erbschein zu verzichten, wenn ein Testament notariell errichtet wurde. Das funktioniert international aber nicht zwingend, und aus Gründen der Vereinfachung würde ich gleich zum Erbschein greifen. Auch den kann ein Erbe für alle Miterben beim Notar oder der Geschäftsstelle des Nachlassgerichts beantragen.

Missouri erhebt übrigens keine eigene Erbschaftsteuer.

BTW: Das alles jetzt nur ad hoc mit grundsätzlicher Ausbildung, Erfahung und Wissen zum internationalen und amerikanischen Erbrecht, wie man es hier mal eben machen kann. Das amerikanische Erbrecht ist überwiegend bundesstaatlich organisiert, wobei es Musterregelungen gibt, die einige Staaten verwenden. Gerade Missouri aber nicht. Das heißt aber nicht, dass die Abweichungen groß sein müssen. Die Grundprinzipien sind recht einheitlich. Im konkreten Anwendungsfall mögen sich aber doch Besonderheiten zeigen, auf die man dann reagieren muss. Verbindlichere Auskunft könnte ein Kollege geben, der sich auf das Erbrecht von Missouri spezialisiert hat, oder bereit ist, sich - gegen Einwurf entsprechender Münze - auf einen Fall einzulassen und sich da einzuarbeiten, was ggf. dann auch zu etwas Zusatzaufwand führt.

Vielen lieben Dank für deinen wertvollen Input