Erben/Mietwohnung kündigen

Hallo,
folgende Frage: Erben (3 Geschwister/Nichten/Neffen/keine Eltern/keine Ehefrau/keine Kinder) schlagen Erbe aus. Die Familienangehörige müssen die Beerdigungskosten tragen. Finanziell können sie das aus eigener Tasche bezahlen.
Sie, die 3 Geschwister, kündigen die Wohnung des Verstorbenen (alleine gelebt) mit dem Vermerk das sie das Erbe ausschlagen. Müssen sie die Wohnung trotzdem renovieren?
Ich bitte um Antwort. Vielen Dank!

Diese Kündigung hätten sie nicht aussprechen müssen (vermutlich nicht mal rechtswirksam aussprechen können). Wenn sie das Erbe ausschlagen, es keine weiteren möglichen Erben gibt, erbt der Fiskus. Die Guthaben, die Schulden aber auch die Pflichten wie den Mietvertrag.

Grüße
Pierre

Nachtrag

Dazu auch mal von der Deutschen Anwaltshotline Dahag:

https://www.dahag.de/c/ebs/erbrecht/erben-des-mieters-schlagen-erbe-aus-und-wollen-die-wohnung-nicht-raeumen-519

aber der Staat wird nicht die Wohnung räumen oder gar renovieren. Das bleibt alles beim Vermieter hängen, ist halt normales Geschäftsrisiko. Vielleicht kann man aus der Mietkaution einen Teil zur Deckung heranziehen.

MfG
duck313

Ja, so sieht es aus.
Wer Erbe ausschlägt erbt ja auch nicht (weder Schulden noch Vermögen) und ist auch kein Rechtsnachfolger und tritt in den Mietvertrag ein.
Die Beerdigung ist ja eine Pflicht für Verwandte, nicht in erster Linie für Erben. Die muss man übernehmen sofern finanziell möglich.

MfG
duck313

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Ja natürlich kommen da nicht die Beamten Mayer und Müller und räumen aus. Im gepostet Link wird dem fragenden Vermieter aber der Weg aufgezeigt, wie er zumindest versuchen kann, seine geldwerten Ansprüche gegen den Erben Fiskus wirksam werden zu lassen kann.

Das habe ich auch gepostet, falls sich @Hirschkuh2011 fragt „der arme Vermieter, wie soll der damit umgehen“. Und wie Du schon sagst: sein unternehmerisches Risiko. (Ja, auch der kleine Schrauber, der sich eine Wohnung kauft, diese vermietet, stellt für mich einen Unternehmer dar.)

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Nein, aber der bestellt einen Nachlassverwalter und dieser beauftragt einen Entrümpler. Etwaige Mietaußenstände oder Renovierungsarbeiten können so ggf. auch aus dem Erlös der Möbel/Einrichtungsgegenstände beglichen werden.
Ich weiß nicht, ob das der Gesetzeslage entspricht, aber so war es bei uns, als eine Mieterin ohne Angehörige verstarb.

Schöne Grüße
Ann da Cava