ERben und Pflichtanteil

Moin moin,
bei uns gehen die Meinungen auseinander.
Ein Ehepartner stirbt.
Ein Kind - Erbe _ verlangt seinen Pflichtanteil obwohl der Ehepartner noch lebt.
Und als Alleinerbe eingesetzt ist.
Wieviel kann er verlangen?
2. Variante: Beide sterben setzen aber für den ungeliebten Balg nur den Pflichtteil an.
Wie hoch ist der ?
3. Variante:
Ein Kind ist behindert.
Bei vollem Erbe greift der Staat zu. (Man hat schon die Kleiderschränke durchwühlt ob da wohl ncoh Bares zu finden ist von den Zuwendungen der Tanten und Verwandten!!!)
Wir würden das geld lieber einem Sohn mit der Pflicht unserer Tochter zu Lebzeiten bei zu stehen.

Das Beschäftigtuns jetzt
d

Der Pflichtteil beträgt immer die Hälfte des Wertes des gesetzlichen Erbteils (d.h. kein Anspruch auf Nachlassgegenstände sondern nur Geld). D.h. bei einem Kind im Fall des Versterbens des ersten Elternteils stünde diesem Kind 1/2 Erbteil, mithin 1/4 Pflichtteil zu. Nach dem zweiten Elternteil dann 1/1 Erbteil, mithin 1/2 Pflichtteil. Bei mehr Kindern mindern sich die Anteile entsprechend. Dabei immer den Güterstand der Eltern berücksichtigen.

Da es hier offenbar um mehr als ein Kind geht, braucht es die Angabe der Zahl der Kinder und des Güterstands der Eltern für eine entsprechende Berechnung.

Das Thema „Behindertentestament“ ist recht speziell. Normalerweise löst man es über eine Testamentsvollstreckung die dafür sorgt, dass dem betroffenen Kind nur insoweit Mittel zukommen, als dass sie nicht auf sonstige Leistungen angerechnet werden. Da hier diverse Fallstricke zu beachten sind, sollte man sich hier auf jeden Fall eine anwaltliche Beratung gönnen.

Hallo Wiz !
Danke für Deinen Hinweis Behindertebtestament.
d

Hallo,

KEIN Kind hat es verdient „ ungeliebtes Balg! genannt zu werden!
Egal, was es gemacht hat!

Gruß Mela