Ha no, drom sait ma’s oim em Guata!
Nö. Ich habe schon Zwangsversteigerungen miterlebt, da ist der Preis aber rasant durch die Decke gegangen.
Dass der Verkauf von Teileigentum - sofern es nicht an einen Miteigentümer geht - nicht besonders lukrativ ist, liegt nicht an der Fläche, sondern an der Eigentümergemeinschaft, in die man einsteigt.
Die Teilungsversteigerung ist kein Verkauf von Teileigentum. Bei einer Gesamtfläche von unter 400 m² und einem rechnerischen Anteil von 6 m² muss man sowieso damit rechnen, dass man „Geld mitbringen muss“.
Moin,
frag Dich mal im Stillen, ob Dein Beitrag irgendwelche Fragen beantwortet. w-w-w ist kein Obstkistl, auf dem jeder seine Meinung zu irgendetwas verkündet, das keiner wissen will.
@Jörg: Dir scheint auch nicht klar zu sein, warum ich den Post eingestellt habe.
Gruß
Ralf
Doch!
Die einzelnen Humöre können sehr unterschiedlich sein …
Hättest Du schonmal zum Thema GrSt-Erklärung gesurft, wäre es Dir über den Weg gelaufen:
Land- und Forstwirtschaft
Büddebüdde
Servus, Jörg,
dass das Amtsgericht die unbekannten Miteigentümer suchen müsste.
mein Rechtspfleger scheint das anders zu sehen. Weißt Du eine Quelle dazu oder handhaben die Rechtspfleger das nach Gutdünken?
Gruß
Ralf
mein Rechtspfleger scheint das anders zu sehen. Weißt Du eine Quelle dazu oder handhaben die Rechtspfleger das nach Gutdünken?
Es ist bei mir die Erinnerung/Erfahrung. Aber ich werde mal die Rechtspflegerin meines Vertrauens ansprechen.
Du solltest eine PN von mir haben.