Erbengemeinschaft Klärung

Hallo zusammen,

ich brauche eure Hilfe. Mein Bruder und ich sind in einer Erbengemeinschaft durch ein Testament meines Vaters. Leider sind wir nicht die besten Freunde mein Bruder und ich. Deswegen läuft jetzt auch nicht alles so wie es laufen soll.

Mein Bruder zahlt nichts an Nebenkoste, obwohl er die Hälfte des Hauses bezieht. Ich haben versucht, mit einer Anwältin und im am tisch zu sitzen ohne Erfolg.

Mein Bruder hat auch einmalig die Abfallversorgung Bezahlt, weil ich mit Schlaganfällen in der Strocke Unit lag und mich darum nicht kümmern konnte. Kurz darauf hat er die Restmülltonne weg gesperrt. Dadurch ist die Werkstatt abgeschlossen und wir können die Tonne nicht mehr benutzen.

Zu allem Überfluss habe ich jetzt bei allen Grundversorger ein Lastschriftmandat einrichten müssen, weil sich mein Bruder um nichts gekümmert hat.

Mit meinem Bruder kann ich auch nicht mehr reden. Er steht mit knapp 8.000 Euro bei mir in der Kreide.

Vor knapp 7 Wochen habe ich einen Erbschein veranlasst und eine Grundbucheintragung beantrag. Es sind noch 120.000 Euro Schulden auf dem Haus offen.

Was kann ich in dieser Situation tun? Wielange hat mein Bruder zeit eine eigene Grundbucheintragung zu bekommen?

Vielen Dank für eure Hilfe.

Lg Micha

Das klingt alles sehr nebulös.

Zunächst einmal braucht es einen Erbschein. Bei einer Erbengemeinschaft ist das ein gemeinsamer Erbschein, der die Anteile der Erben (hier je 1/2 der beiden Brüder) ausweist.

Damit kann dann nur die Erbengemeinschaft ins Grundbuch eingetragen werden, weil beide Miterben ideell je zu 1/2 an allen Nachlassgegenständen berechtigt sind. Insoweit kann es da noch keine „eigene Eintragung“ des Bruders geben.

Jetzt wäre zunächst einmal zu klären, um was für ein Haus es sich handelt. Sind das zwei Eigentumswohnungen, oder ist das Haus noch nicht nach Wohnungseigentumsgesetz geteilt/ggf. sogar gar nicht teilbar?

Wenn das Haus bereits in Eigentumswohnungen geteilt ist, muss die Erbengemeinschaft zunächst zumindest bzgl. des Hauses auseinandergesetzt werden. Damit werden dann konkrete Wohungen den einzelnen Erben zu Alleineigentum zugewiesen und dann auch auf eigenen Namen im Grundbuch eingetragen.

Ist das Haus noch nicht geteilt aber problemlos teilbar müsste zunächst die Teilung beantragt und im Grundbuch eingetragen werden. Dabei werden dann auch Wohnungsgrundbuchblätter angelegt, über die es dann wie oben weiter geht.

Ist das Haus nur mit zusätzlichem baulichen Aufwand teilbar, müsste zunächst dieser betrieben werden.

Das alles setzt aber Mitwirkung des Bruders voraus. Eine gedeihliche Hausgemeinschaft erzielt man aber auch dann vielfach nicht, und was man auf keinen Fall längerfristig so lassen sollte, ist eine gemeinsame Nutzung im Rahmen der Erbengemeinschaft ohne entsprechende Regelungen. Dann besser auf Auseinandersetzung der Gemeinschaft klagen und das Haus dann zwangsversteigern. Das ist natürlich, wenn wir nicht gerade von einem Objekt sprechen, nachdem sich alle die Finger lecken, immer finanziell gegenüber einem freihändigen Verkauf die schlechtere Lösung. Aber eben oft die einzige. Wobei die Drohung hiermit und insbesondere das Aufzeigen des hierbei entstehenden finanziellen Nachteils oft die Kompromissbereitschaft der anderen Seiten erhöht.

Bzgl. aktuell alleine getragener Kosten kann man den Bruder natürlich auf Ausgleich der Hälfte aufgrund der Bruchteile der Erbengemeinschaft im Innenverhältnis verklagen. Das Problem ist nur, dass eine Erbengemeinschaft nach außen hin als Gesamtschuldner haftet. D.h. ein Gläubiger kann sich einen Erben aussuchen, von dem er sein Geld verlangt, und der muss dann zunächst zahlen. D.h. auch wenn Du heute die bislang auf seinen Bruchteil aufgelaufenen Kosten erfolgreich einklagst, hast Du morgen die nächsten Kosten zunächst zu tragen und musst den Anteil des Bruders hieran wieder einklagen. Wobei die Kosten, die dein Bruder für jede Klage zu tragen hat, in der er unterliegt, natürlich auf die Zeit hin ebenfalls die Kompromissbereitschaft steigern könnten. Zumindest wenn der Bruder solvent ist. Ansonsten schaut man als Kläger natürlich mit den ganzen Kosten in die Röhre.

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Servus,

was möchtest Du denn im Grundbuch eintragen lassen?

Ist Dir bewusst, was eine Erbengemeinschaft ist?

Und was wollt Ihr mit den geerbten Schulden machen?

Wie wollt ihr den Pflichtteil für den enterbten Bruder aufbringen?

Schöne Grüße

MM

Das haus ist nichts mehr wert eine Schätzung von Seiten Sparkasse ist schon passiert und mit meinen kleinen Bruder ist auch schon geredet.
Die Grundbuchänderung hat der Nota veranlasst und der sollte es doch wiesen er hatte ja auch das Testament gelesen.
Die Bank bei der die Grundschuld existiert ist Informiert und will auch mit mir weiter Arbeiten.
Ich verdiene auch nicht schlecht wenn ich das sagen darf.
Da ich auch 38.000 in den teil des Hauses rein gesteckt habe wo ich wohne will ich das auch nicht verlieren schließlich ist es mein Zuhause und mein Eltern Haus.
Mich hat nur Interessiert wie es mit meinen anderen Bruder weiter läuft wenn ich Die Grundbuch Änderung habe.
Und Ja ich bin über eine Erbengemeinschaft gut aufgeklärt des wegen habe ich mich auch über die Grundbuchänderung so gewundert.

Lg

Micha

Servus,

nochmal:

Was genau soll denn im Grundbuch geändert oder eingetragen werden? Welche Grundbuchänderung wirst Du irgendwann haben?

Und was genau ist beim Notar gelaufen?

Das kann man alles nur wissen, wenn Du es sagst.

Schöne Grüße

MM

  1. Geht es gar nicht, dass Du hier anwaltliche Schreiben aus einem realen Rechtsfall mit voller Namensnennung (über deinen Namen sind dann auch die Brüder recht problemlos zu identifizieren) postest!

  2. Geht es ebenfalls überhaupt nicht, dass Du, nachdem man Dir mit viel Aufwand eine Antwort zu dem ursprünglich geschilderten Fall geschrieben hat, diesen jetzt umfangreich erweiterst/abwandelst und damit von Anfang an wichtige Informationen nachschiebst, die zu einer anderen Beurteilung der Situation führen müssen, und dann auch noch auf dieser Basis mit Unverständnis auf die (natürlich nur auf den ursprünglich geschilderten Fall passende) gegebene Antwort reagierst. Und damit bin ich dann auch hier raus!

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Hallo noch mal ja das mit dem Original Text war dumm Hätte ich mehr drauf achten sollen das Namen drin stehen.
Was ich aber nicht verstehe sind die Kommentare hier ich habe eine klare Frage gestählt ich werde in das Grundbuch eingetragen über nehme den Laufenden Kredit bei der Bank der noch bis ende Nächstes Jahr läuft.
So ist es auf Jeden fall mit der Bank Schriftlich verfasst.
Und das einzige was ich an der Sache wiesen wollte ist was heißt das für meinen Bruder wenn ich im Grundbuch stehe er aber nicht.
Kann man doch beantworten, ich habe auch das Amtsgericht noch mal gefragt nur ich werde eingetragen so ist beim Nota ach veranlasst.
Er wahr ja auch nicht bei Nota dabei wie ich vereinigt wurde und unterschrieben habe.
Mehr wollte ich ich nicht wiesen.

Lg

Micha

Servus,

im Grundbuch stehen verschiedene Dinge.

Unter anderem gibt es dort auch die Eintragung von Eigentümern.

Wenn eine Erbengemeinschaft (vor Auseinandersetzung) Eigentümerin eines Objekts ist, kann nicht eine einzelne Person, auch wenn sie zu dieser Erbengemeinschaft gehört, als Eigentümer dieses Objekts eingetragen werden.

Deswegen die Frage, was bei dem Notar eigentlich genau gelaufen ist, was genau Du dort unterschrieben hast und was genau denn da eigentlich eingetragen werden soll. Wenn Du beim Notar irgendetwas beurkunden lässt, muss dieser sich davon überzeugen, dass Du verstanden hast, was Du beurkunden lässt. Außerdem bekommst Du von jedem einzelnen Schriftstück, das da eine Rolle spielt, eine Kopie. Die kannst Du in die Hand nehmen und lesen, was da steht, und das dann hier schreiben. Ging es dabei vielleicht um den Übergang der Erbengemeinschaft in eine Bruchteilsgemeinschaft?

Man kann Deine Frage nicht beantworten, wenn Du nicht schreibst, was Sache ist.

Schöne Grüße

MM

Ich denke die Anwältin wird das können. Sie ist die Einzige, die die ganze Geschichte kennt und (hoffentlich) alle Unterlagen gesehen hat. Mir ist die ganze Sache unklar, teilweise suspekt.
Einen Termin machen und ihr Löcher in den Bauch fragen.

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Ich fürchte, dass nicht - ob sie von diesem seltsamen Notartermin etwas weiß, den @MichaX alleine wahrgenommen hat, ist fraglich. Und nach dem, was sie schreibt, weiß sie von dem, was da ins Grundbuch eingetragen werden soll, jedenfalls überhaupt nichts.

Mir scheint, dass @MichaX, möglicherweise vom Erblasser mit einer umfassenden und über dessen Tod hinaus gültigen Vollmacht ausgestattet, da Einiges im Alleingang durchzieht, ohne seinen Miterben in Kenntnis zu setzen, und jetzt Muffe hat, dass er sich damit eine Menge Zores eingehandelt hat…

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Trotzdem sollte er sich von ihr beraten lassen. Möglicherweise kann sie auch den völlig unklaren Notartermin aufklären. Ein Anruf von ihr bei diesem Notar sollte einiges Licht ins Dunkel bringen.

Oh ja, das ist sicherlich angezeigt.

Hoffen wir das Beste…

Alles Mutmaßungen von Ihnen klar weiß die Anwältin alles auch das mit dem Nota.
Das mein Bruder nicht dabei wahr liegt an im selbst da er sich um nichts kümmern will deswegen zahlt er ja auch keine Kosten egal was z.b. Grundversorgung.
Wenn der Fall so einfach wehre würde ich hier nichts schreiben ich möchte einfach mehrere Meinung zu der Sache .
Heute noch beim Nota gewesen aber die Sachbearbeiterin war nicht da ich wollte mich jetzt noch mal vergewissern.
Das alles so ist wie es mir gesagt worden ist.
Das meine Anwältin diese schreiben so aufgesetzt hat liegt daran das ich darum geben habe ich möchte frieden sonst nichts.
Auch wenn es nicht einfach ist mit meinen Bruder aber alles andere ist doof Erbengemeinschaft aufteilen ist auch nicht so Tool.
Naklar wenn es nicht anders geht muss ja eine Lösung her da ich auch nicht vom Fach bin frage ich was wie wo und am besten wo es geht.
Vielleicht ist ja mal eine Info dabei mit der ich wider ein stück weiter komme.

Lg

Micha

Bevor ich noch die Krätze kriege: kannst du bitte ein für allemal zur Kenntnis nehmen, dass das Notar heißt? Eine Nota ist völlig etwas anderes (und ist außerdem weiblichen Geschlechts):

Danke!

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in der Tat. Mit einem richtigen Vortrag des vollständigen Sachverhaltes bräuchte man keine Mutmaßungen, sondern wüßte, was Sache ist, und könnte dazu vielleicht auch was sagen.

Vielleicht schafft es ja die Rechtsanwältin, Antworten mit Hand und Fuß zu bekommen.

Viel Erfolg wünscht

MM

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