Eine juristisch-fachliche Antwort überlasse ich denen, die sie profunder geben können. Hier nur einige Erfahrungswerte aus eigenen Erfahrungen und solchen aus dem privaten Umfeld:
Friedlich erben klappt dann, wenn alle Beteiligten friedlich erben wollen. Ist nur einer dabei, der das nicht will, geht das in die Hose. Was man evt. noch versuchen kann, ist der Weg der Mediation. den man grundsätzlich bei (Zivil-)streitigkeiten gehen kann. Wenn einer aber gar nicht reagiert, halte ich das schon für schwierig. Wie war das denn bei der Beerdigung mit der Kommunikation?
Da die eine Seite Kontovollmacht über den Tod hinaus hat und den Wohnungsschlüssel, herrscht deutliche Waffenungleichheit! Es können also bereits (Wert-)Gegenstände an sich genommen worden sein. Ich würde nicht lange warten. Die andere Seite hat dagegen überhaupt keine Not, sondern kann sich das Nichtstun und Schweigen erlauben.
Ich halte es auch für unwahrscheinlich, dass sich das Ganze ohne einen professionellen Dritten lösen lässt, wenn die eine Seite ganz offensichtlich nicht zur Kommunikation bereit ist.
Nicht unkritisch ist auch aus der Perspektive Bruder Bs die Vollmacht über den Tod hinaus, die dieser aber im Zweifel widerrufen kann und das auch tun sollte, wenn der andere Bruder sich stur stellt. Das sind aber alles Dinge, die ich persönlich nicht ohne Anwalt tun würde und ich zweifle auch, dass das jemand tun kann und sollte, der hier solche Fragen stellt.
Noch ein Hinweis zur Vollmacht: Ich habe aus mehrfacher Erfahrung den Eindruck, dass die Sache mit der Vollmacht (über den Tod hinaus) von den Bevollmächtigte häufig missverstanden wird in der Hinsicht, dass man mit der Vollmacht tun und lassen kann, was man will. Schließlich hat man ja ein Vollmacht. Das heißt: Selbstbedienungsladen. Dass tatsächlich der Bevollmächtigte den anderen Erben rechenschaftspflichtig ist, wird übersehen oder ignoriert. Auch hieraus ergibt sich Handlungsbedarf für die nicht bevollmächtigten Erben.