Hallo zusammen,
ich bin in einer Erbengemeinschaft und halte 75 % zwei andere Erben halten jeder 12,5 %. Da nun einige Renovierungen an einem Haus notwendig werden frage ich mich wie die Rechnung beglichen wird. Zahle ich davon die 75 % oder wird durch drei geteilt…lieben Dank fürs Lesen.
Hallo!
Ihr könnt das aufteilen, wie ihr wollt. Aber möglicherweise haben deine Miterben einen IQ über 80, dann wird es wohl auf 75 : 12,5 : 12,5 rauslaufen.
Schöne Grüße!
Tach,
es gilt der §2038 BGB:
(1) Die Verwaltung des Nachlasses steht den Erben gemeinschaftlich zu. Jeder Miterbe ist den anderen gegenüber verpflichtet, zu Maßregeln mitzuwirken, die zur ordnungsmäßigen Verwaltung erforderlich sind; die zur Erhaltung notwendigen Maßregeln kann jeder Miterbe ohne Mitwirkung der anderen treffen.
(2) Die Vorschriften der §§ 743, 745, 746, 748 finden Anwendung. Die Teilung der Früchte erfolgt erst bei der Auseinandersetzung. Ist die Auseinandersetzung auf längere Zeit als ein Jahr ausgeschlossen, so kann jeder Miterbe am Schluss jedes Jahres die Teilung des Reinertrags verlangen.
Und hier der §748 BGB:
Jeder Teilhaber ist den anderen Teilhabern gegenüber verpflichtet, die Lasten des gemeinschaftlichen Gegenstands sowie die Kosten der Erhaltung, der Verwaltung und einer gemeinschaftlichen Benutzung nach dem Verhältnis seines Anteils zu tragen.
Wie verbucht ihr denn die Früchte, wie werden laufende Kosten beglichen?
Gibt es kein Gemeinschaftskonto der Erbengemeinschaft?
Genau aber nur mit dem jeweiligen Erbanteil, wie Nur mitlesen schon schrieb: 75, 12,5, 12,5. ramses90