Vielleicht hätt ich „Halle“ statt Immobilie schreiben sollen - das Grundstück ist ja auch eine Immobilie…
Also:
Den Erben gehört(e) die Halle.
Die steht auf einem Grundstück, dass der Erblasser irgendwann mal gepachtet hatte.
Der Grundstückseigentümer will das Grundstück nun verkaufen.
Eben nicht „auch“. Es handelt sich bei einem Grundstück und seinen Gebäuden im Regelfall um eine einzige Sache. Folge: Der Eigentümer des Grundstücks erwirbt bei der Errichtung Eigentum an den errichteten Gebäuden.
Naja… sie haben einen Schlüssel und lagern ihre Sachen drin, ohne dass sich jemand dran stört, weil jeder annimmt, dass ihnen die Halle schon gehören wird.
Kontakt zum Grundstückseigentümer gab es seit Jahren nicht mehr.
Mit dessen Verkaufsabsicht wird sich das natürlich ändern
Ok… die Ausnahme von der Regel ist dann das von @Joerg_Zabel erwähnte Erbbaurecht? Wenn es hier sowas gibt, und wenn der Erblasser stirbt, gehört die Halle dem Grundstückseigentümer, der die Erben entschädigen muss.
Die haben nun aber ausgeschlagen.
Kann der Grundstückseigentümer sich jetzt freuen, weil er sich die Entschädigung spart?
Oder klopft der Staat als Erbe bei ihm an und hält die Hand auf?
Und was ist mit dem Gläubiger des Erblassers? Ist der durch die Ausschlagung komplett außen vor oder darf er noch hoffen?
Zunächst ist zu klären, wem die Halle rechtlich gesehen gehört. Da sind mehrere Varianten denkbar. Deshalb habe ich nach den baurechtlichen Genehmigungen gefragt.
Wenn die Halle ihm gehört, ja.
Letztendlich gibt es immer einen Erben. Hier wäre es der Staat.
Moin,
daraus lässt sich wohl nicht genug Eigentumsrecht ableiten, dass man daran auch noch etwas veräußern könnte.
Ich sehe das so: Wenn man ein Erbe ausschlägt ist der Kuchen weg.
Stellt man hinterher fest, dass doch ein paar Rosinen im Kuchen stecken, kann man die aus dem Kuchen, der einem nicht mehr gehört, nun mal auch nicht mehr rauspicken.
Dein Einlass klingt so wie die Ausrede des Teenies, der mit einem gestohlenen Mountainbike von der Polizei angehalten wird, und der sagt, dass er schon lange damit rumfährt und außerdem auch einen Schlüssel dazu hat, und noch niemand gesagt hat, dass er das nicht darf…
Wo ist eigentlich wirklich das Problem?
(Erbe) Ausgeschlagen ist ausgeschlagen, die einzigen, die mit den Besitzverhältnissen (auch an dem Schuppen) rechtlich wirklich zu tun haben, sind Staat (Erbe) und Grundstücksbesitzer (Verkäufer). Die Ex-Erben sind normale Unbeteiligte, die ggf. ein fremdes Gebäude unrechtmäßig benutzen. Ich habe auch keine Aktien an dem Grundstück, selbst wenn ich da hingehe und irgendwas draufstelle…
Grüße
Natürlich nicht. Das war ja auch nur die Antwort auf die Frage, wie man sich die Nutzung vorstellen muss
Die eigentliche Frage ist ja beantwortet (hätte ich mir auch selbst beantworten können, nur irgendwie hatt ich einen Knoten im Kopf): Erbe ausgeschlagen, also hatten die Erben keinerlei Verpflichtung, irgendwelches Vermögen anzugeben und sie haben sich deshalb auch nicht irgendwie „strafbar“ gemacht, weil sie die Halle verschwiegen haben.
Dass sie die Halle evtl. widerrechtlich nutzen, steht auf einem anderen Blatt.
Jetzt ist eigentlich nur noch eine Frage offen:
Und was ist mit dem Gläubiger des Erblassers? Ist der durch die Ausschlagung komplett außen vor oder darf er noch hoffen?
Ich besitze selbst eine Immobilie, die auf einen Pachtgrundstück errichtet wurde, das kein Erbbaurecht ist. Ja, das ist durchaus ein komplexer Fall, wie mir eine befreundete Juristin mal erklört hat, aber nicht unmöglich.
dass die Immobilie „schon immer“ dem Grundeigentümer gehört hat, egal wer sie auf wessen Kosten erstellt hat.
Nein, das ist bei mir definitiv nicht der Fall. Deswegen gibt es im Pachtvertrag auch Regelungen, was mit der Immobilie geschehen muss, wenn der Pachtvertrag endet.
Das ist in Bayern. Das Grundstück wurde zu dem Zweck gepachtet, darauf ein Gebäude zu erreichten, und sollte der Pachtvertrag enden, sieht der Pachtvertrag vor, dass das Grundstück mehr oder weniger „besenrein“ wieder übergeben werden muss.
Hier word ein ähnlicher Fall geschildert:
Insofern wäre es interessant, was in dem Pachtvertrag im vorliegenden Fall steht.