Es betrifft mich nicht persönlich, deshalb kenne ich nicht alle Details. Aber prinzipiell sieht es so aus:
Jemand mit nicht unwesentlichen Schulden stirbt. Alle Erben schlagen das Erbe aus, der Gläubiger hat das Nachsehen.
Es gibt aber eine Immobilie (massiv gebaute Halle) auf einem vor Urzeiten gepachteten Grundstück. Diese Immobilie wurde nicht als Erbmasse angegeben, das Amtsgericht ging davon aus, dass es keine Immobilien gibt. Die Erben haben angeblich keinerlei Unterlagen zu dieser Immobilie.
Im Geoportal des Bundeslandes (Bayern) ist die Immobilie aber eingezeichnet, also muss sie doch „offiziell“ errichtet worden sein?
Jetzt wird das Grundstück verkauft, der Käufer fragt die Erben als die vermeintlichen Eigentümer der Immobilie, wieviel sie dafür haben wollen.
Spätestens beim Notar wird doch auffallen, dass da was nicht mit rechten Dingen zugegangen ist, oder?
Was könnte auf die Erben zukommen?
Oder ist die Konstellation so gar nicht möglich, weil das Amtsgericht automatisch (vom Grundbuchamt?) über Immobilieneigentum benachrichtigt wird, d.h. der Erblasser müsste die Immobilie zu Lebzeiten veräußert, aber niemandem was davon gesagt haben?
Gruß,
Kannitverstan