Erbfall: Immobilie verschwiegen?

Es betrifft mich nicht persönlich, deshalb kenne ich nicht alle Details. Aber prinzipiell sieht es so aus:
Jemand mit nicht unwesentlichen Schulden stirbt. Alle Erben schlagen das Erbe aus, der Gläubiger hat das Nachsehen.
Es gibt aber eine Immobilie (massiv gebaute Halle) auf einem vor Urzeiten gepachteten Grundstück. Diese Immobilie wurde nicht als Erbmasse angegeben, das Amtsgericht ging davon aus, dass es keine Immobilien gibt. Die Erben haben angeblich keinerlei Unterlagen zu dieser Immobilie.
Im Geoportal des Bundeslandes (Bayern) ist die Immobilie aber eingezeichnet, also muss sie doch „offiziell“ errichtet worden sein?
Jetzt wird das Grundstück verkauft, der Käufer fragt die Erben als die vermeintlichen Eigentümer der Immobilie, wieviel sie dafür haben wollen.
Spätestens beim Notar wird doch auffallen, dass da was nicht mit rechten Dingen zugegangen ist, oder?
Was könnte auf die Erben zukommen?
Oder ist die Konstellation so gar nicht möglich, weil das Amtsgericht automatisch (vom Grundbuchamt?) über Immobilieneigentum benachrichtigt wird, d.h. der Erblasser müsste die Immobilie zu Lebzeiten veräußert, aber niemandem was davon gesagt haben?

Gruß,

Kannitverstan

Nichts, die haben doch ausgeschlagen.

Es erbt ja immer einer, und sei es letztlich der Staat (das Bundesland , hier Bayern).
Die Ausschlagung ist ein formeller Akt, bei der man überhaupt nichts angeben muss, was möglicherweise zum Erbe gehört usw.
Es geht da nur um die Verwandschaftsverhältnisse, wer gesetzlich erben würde.
Kann sein das Nachlassgericht setzt einen Nachlasspfleger ein der sich kümmert. Also ihr Ex-Erben seid völlig raus und habt weder was zu tun noch zu veranlassen. Ihr seid keine Erben !

MfG
duck313

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Von wem, wenn die Erben das Erbe ausgeschlagen haben? Zumal es auch ein verpachtetes Grundstück war, kein Eigentum also …

Na vom Eigentümer. Das Grundstück gehört den Erben ja nicht.

Gruß,

Kannitverstan

Ja eben, deswegen weiß ich nicht, was die Erben noch damit zu tun haben. Wie @duck313 schon erwähnt hat: wenn das Erbe ausgeschlagen wurde, ist man kein Erbe (mehr).

Ich sowieso nicht :wink: (Nein, wirklich nicht).
Aber ja, wenn jeder ausgeschlagen hat, hat keiner was geerbt und die Frage „was ist überhaupt an Erbmasse da?“ hat sich gar nicht gestellt…?
Also erbt der Staat. Der übernimmt aber keine Schulden. Nun gibt es aber ja diese Immobilie (die übrigens von den Erben genutzt wird), die den Gläubiger zumindest zum Teil befriedigen würde.
Wenn dem dieser Umstand bekannt würde, könnte er dann auf den Staat zugehen, oder hat er einfach Pech gehabt? :thinking:

Gruß,

Kannitverstan

Hier stellst du es so da, dass die Erben verkaufen wollen:

Hier so, dass die Eigentümer den Verkauf beabsichtigen, die aber keine Erben sind:

Was denn nun?

Das Grundstück wurde verpachtet und gehört irgendeinem Eigentümer, der Erblasser hat auf dem gepachteten Grundstück gebaut, und die Immobilie, die auf dem (ehemals) gepachteten Grundstück steht, soll (samt Grundstück?) verkauft werden.

Welches Verhältnis hat denn der Grundstückseigentumer zur jetzt vermeintlich eigentümerfreien Immobilie, die auf seinem Grundstück steht?

Ich will hier nicht über den Sachverhalt spekulieren. Der Fragende muss Klarheit schaffen.

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Es ist keine Spekulation, sondern nur eine Anschlussfrage.
A hat ein Grundstück und verpachtet es an B. B baut darauf eine Immobilie (meinetwegen mit Einverständnis von A). B verstirbt und hat keine Erben.
Wem gehört die Immobilie, bzw. wer müsste z. B. Abrisskosten tragen? Risiko von A?

Das ist auch meine erste Frage.
Normalerweise gibt es bei uns keine Trennung von Grund und Boden und Gebäude. Es sei denn es gibt ein Erbbaurecht und da muss es ein Grundbuch dazu geben.

Bitte klären, was da genau vorliegt. Was genau hat wer auf wessen Grundstück mit welcher Genehmigung/Erlaubnis gebaut? Wer steht im Grundbuch? (Das Geoportal lassen wir hier aussen vor, entgegen landläufiger Meinung wird hier die Örtlichkeit so dargestellt, wie sie ist, nicht so, wie sie von der Genehmigungsseite her wünschenswert ist. Also: Schwarzbauten sind dort dargestellt, genehmigte, aber nicht erstellte Gebäude nicht.)
Erst danach müssen wir über die Erbschaft nachdenken.

PS: Ich habe schon von den ulkigsten Fällen, beispielsweise „Grundstückskauf ohne Grundbuch“ gehört. Rechtlich sind diese Geschichten nicht haltbar.

Ich behaupte mal die Immobilie geht - weil sie beim Ende des Pachtverhältnisses (durch den Todesfall) durch den Pächter nicht zurück gebaut werden kann und es auch keine Erben gibt, die der Verpächter in die Pflicht nehmen könnte, in das Eigentum des Verpächters über

dass die Immobilie „schon immer“ dem Grundeigentümer gehört hat, egal wer sie auf wessen Kosten erstellt hat.

Können wir nicht einfach abwarten, was der Fragende noch zur Aufklärung des Sachverhaltes beitragen wird?

Ich verweise auf § 95 BGB.

Okay, ich sehe schon, @Christa liegt richtig. Der Fragende unterscheidet zwischen dem Eigentum am Grundstück und dem an der Immobilie.

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Die Stange und der Nebel:
Eine

scheint mir nicht „vorübergehend“ zu sein.

Darauf warte ich genauso wie Du.

Es kommt aber auf den Willen des Erbauers an. Instruktiv:

BGH: Ist eine Windkraftanlage (nur) ein Scheinbestandteil? | Jura Online (jura-online.de)

Eben. Deshalb auch die Frage nach baurechtlichen Genehmigungen usw.

Aber die Nachkommen des Erblassers haben das Erbe doch ausgeschlagen.
Fällt das Eigentum an der Halle dann nicht an den Staat?
Und was ist überhaupt mit dem Pachtvertrag? Der endet doch nicht automatisch mit dem Tod, sondern müsste vom Verpächter oder den Erben gekündigt werden - aber wie sieht das bei einer Erbausschlagung aus? Können / müssen die Nachkommen dann noch kündigen?
Wenn der Pachtvertrag beendet wurde und man von einer nicht zum vorübergehenden Zweck gebauten Halle ausgehen kann, dann würde die Halle dem Verpächter gehören und er müsste doch eine Entschädigung zahlen, oder?
Aber an wen - Vater Staat?

Wir spekulieren unnötig über einen Sachverhalt, den der Fragende erhellen müsste.

Der Erbe erbt nur, was im Eigentum des Erblassers steht. Das können wir hinsichtlich der Halle derzeit nicht beurteilen.

Warum sollten sie das können oder müssen? Sie haben doch mit der ganzen Sache nichts mehr zu tun.

Siehe § 951 Abs. 1 S. 1 BGB.