Erbfolge / Anspruch auf Erbteil

Hallo.
Ich habe eine Frage bzgl. Erbfolge bzw. Anspruch auf Erbteil und hoffe auf aufschlussreiche Antworten.
Folgende Ausgangslage :
Ein Onkel meiner Frau ist verstorben, er selbst hatte keine Kinder,ein Testament gibt es nicht. Es lebt noch ein weiterer Onkel (Bruder des verstorbenen).Dieser ist jedoch nicht mehr geschäftsfähig und wird von seinem Sohn (Cousin meiner Frau) vertreten.Insgesamt gibt es 4 Neffen,bzw. Nichten des verstorbenen. Erhält nun der noch lebende Onkel (bzw. sein Sohn als gesetzlicher Vertreter) die gesamte Erbschaft, oder haben die Neffen/Nichten einen Anspruch auf einen Erbteil?
Vorab vielen Dank,
Grüsse, Martin.

Hallo,

war der Erblasser ledig?
Hatte der Erblasser noch lebende Eltern?
Stammen alle 4 Nichten und Neffen von demselben Bruder ab oder gibt/gab es noch weitere Geschwister?

By the way: Geschäftsunfähigkeit ändert grundsätzlich nichts am Erbrecht.

&tschüß
Wolfgang

P.S.: Warum Du die Frage nicht im Rechtsbrett gestellt hast, sondern hier im internen Forum, bleibt Dein Geheimnis. Vielleicht kann ein Mod das ja noch verschieben.

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Ok,danke schonmal für die Antwort und entschuldige die falsche Forumsparte. Bin neu hier und habe in den verfügbaren Foren nichts gefunden.Habe wohl nicht gründlich genug geschaut!
Trotzdem noch die Antworten zu Deinen Fragen:
-ja, der Erblasser war ledig, nie verheiratet.
-keine Eltern mehr da
-Es waren ursprünglich 4 Brüder und von den 3 anderen leben noch 4 Kinder !
Martin.

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Klar!
[x] erledigt.

Bei fehlen eines Testamentes tritt die gesetzliche Erbregelung in Kraft.
Das Erbe geht zum Teil jeweils an den nicht geschäftsfähigen Bruder und nach dessen Tod an seine Kinder.
Die anderen Teile gehen an die 4 Kinder der inzwischen verstorbenen Brüder.
ramses90

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Die drei Brüder würden jeder ein Drittel erben. Lebt ein Bruder nicht mehr, aber seine zwei Kinder, teilen die sich das Drittel, also jeder ein Sechstel.
Oder ist ein Bruder verstorben und Nachkommen gibt es auch nicht?

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Ich versuche mal, etwas aufzuräumen.

Einer davon ist gestorben, kinderlos, ledig, Eltern leben nicht mehr.

Das ist erstmal irrelevant.
Zwei der anderen drei Brüder sind (ebenfalls) verstorben, und der einzige überlebende Bruder ist geschäftsunfähig, richtig?

Wie bereits erwähnt, wäre noch wichtig zu wissen, ob es ein Testament gibt. Wenn nicht, wie ebenfalls erwähnt

Das bedeutet, je nach Anzahl der Kinder (die untereinander Cousins/Cousinen sind), erben diese anteilig das, was ihren Vätern zugestanden hätte.
Sagen wir mal, die Brüder heißen Anton, Bert, Cäsar und David.
Anton ist gerade kinderlos verstorben.
Bert und Cäsar sind auch verstorben (noch vor Anton), Wer davon hatte wieviel Kinder? Einer davon muss mindestens eine Tochter gehabt haben (deine Frau). Aber wen gibt es noch auf der Ebene?
David lebt noch, ist aber geschäftsunfähig (irrelevant für die Erbschaft) und hat einen Sohn, oder hat er mehrere Kinder?

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Guten Morgen und danke für die Antworten.
Also wenn ich das richtig verstehe, bleiben wir mal in der A,B,C,D, Folge!
Anton ist gerade kinderlos verstorben.Bert und Cäsar sind auch verstorben (noch vor Anton)
Bert hat einen Sohn.
Cäsar hat einen Sohn und eine Tochter
David hat einen Sohn der sein Vormund ist.
d.h. jeder Bruder ,( egal ob verstorben oder nicht) hat Anspruch auf 1/3 und die Kinder von Cäsar teilen sich Ihren Anteil.

Genau, also wie bereits von @Karl geschildert zu jeweils 50 % (also jeweils 1/6).
Und der Sohn von Bert bekommt als Einzelkind das Drittel seines Vaters.

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OK ,dann danke ich allen Beteiligten für Eure hilfreichen Antworten und beende diesen Thread !
Martin.