Hallo Wissenden,
der erwachsene Sohn stirbt ohne Ehegatte, ohne Kinder. Seine Mutter und vier Geschwister leben noch. Seine Eltern sind geschieden. Aus der zweiten Ehe des verstorbenen leiblichen Vaters sind Kinder da. Wie sieht die Erbfolge aus? Erbberechtigt sind die Eltern. Die Mutter erbt, das steht außer Frage. Erben die Kinder des verstorbenen Vaters auch?
MfG
Was steht denn im Testament?
selbst wenn steht die Debatte über Pflichtanteile noch im Raum
Bin kein Jurist - aber zuerst erben beide Eltern andersrum die Kinder.
Wenn dann ein Elternteil bereits verstorben ist, tritt meines bescheidenen Wissens die Erbfolge des verstorbenen Vaters in Kraft. Würde bedeuten: Ja, Deine Halbgeschwister und/oder die Frau des Vaters…
Da könnte ich natürlich spitzfindig einwerfen, dass Pflichtteile kein Erbe sind. Ohne Kenntnis etwaiger Verfügungen von Todes wegen (Testament, Erbvertrag) kann niemand die Frage besser als nur zufällig richtig beantworten.
Es gibt kein Testament.
Die Frage war, ob der leibliche, geschiedene Vater (oder seine Abkömmligen) trotz Scheidung noch Erbberechtigt ist (sind). Die zweite Frau erbt eh nicht.
Momentan sieht’s nach gesetzlicher Erbfolge aus.
wäre zumindest dieser Seite nach erbberechtigt.
- Ordnung (§ 1925 BGB): Eltern des Erblassers, Geschwister und Nichten und Neffen; auch geschiedene Elternteile der verstorbenen Person sind Erben zweiter Ordnung
Wie es sich mit den Stiefgeschwistern verhält, weiß ich nicht.
Danke für die Antworten
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