Erbmasse+ Einberechnung von Mietkosten usw

Hallo folgende Fragen haben wir:

  • Eine Schwester von uns wohnt im Haus unerer Eltern mit geringer Kaltmiete und keinen Nebenkosten. Was passiert mit dem Unterschied zu dem Betrag, welcher rechtlich angenommen werden kann (Miete, Strom,Wasser)?
    -Eine Schwester hat auf dem Grundstück unserer Eltern gebaut. Wir sind nicht vom Grundbuchamt informiert worden bez. einer evtl. Änderung,
    -Eine Schwester von uns wohnt im Haus unserer Eltern, wir wurden nicht informiert über eine evtl. Schenkung.
    Ist das Geld verloren?
    Vielen Dank für die Antworten im Voraus.
    Liebe Grüsse

Leben die Eltern noch? Wenn ja ist das die Angelegenheit der Eltern. Wenn beide tot sind fließt der Grundstücksanteil mit dem Haus der Schwester als Schenkung in die Erbmasse ein, die allerdings jährlich um 10% abschmilzt. ramses90

Hallo,
beim Erben geht es um Vermoegen (und Schulden). Wert eines Grundstueckes, Geldbetrag auf dem Sparkonto und aehnlich. Es geht nicht um daraus folgende Einnahmen, wie einen Sparvertrag mit angenommen 7 Prozent Zinsen. Die Frage wieviel die Zinsen in der Zukunft Wert wein werden, ist nicht zu stellen.
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Geh bei Erbschaft den vorgegebenen Weg. Ziemlich vorn in der Reihenfolge steht DEIN Erbschein. Auskunft vom Grundbuchamt kannst Du beantragen, bekommen und bezahlen. Dann weisst Du genauer, was vererbt wurde.
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Bei Grundstuecken wird uebrigens regelmaessig ein Grundstueck vererbt, Gemeinde xy Flurstueck 111/1 mit allem was darauf steht, Wegerecht, Zaun, minus die Schulden. An wen vererbt wird, regelt das Erbrecht oder Testament, zB welchen Anteil. Deinen Blickwinkel, ein Haus zu erben, solltest Du korrigieren.

Dazu müssen die Eltern erstmal tot sein, was anscheinend nicht der Fall ist.

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Auskunft vom Grundbuchamt

Eben, anscheinend, nichts genaues weiss man nicht.
Es reicht der Tod des ersten Elternteils fuer eine vermutete Erbschaft, auf jeden Fall fuer eine Auskunft. Man kann auch Auskunft anfordern und begruenden, ob unberechtigt oder berechtigt beurteilt dann das Amt, sowieso immer, und sagt ggf nichts.

Das sehe ich auch so.

Kann man eigentlich dem 1. Satz entnehmen:

Wer sind „wir“?

Wenn Du g’scheite Antworten haben möchtest, mußt Du ein bißchen mehr Infos rausrücken.
Bis jetzt sieht es nur wie Geschwisterneid aus.
Aber da steckt doch mehr dahinter, oder?

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Hallo,

Da ist garnichts. Das ist die Angelegenheit der Eltern. So lange sie leben, können sie mit ihrem Eigentum tun und lassen, was sie wollen.

Wer ist „wir“ und mit welchem Grund sollte von einer Behörde informiert werden?
Es ist durchaus möglich, dass das neue Gebäude auf dem Grundstück im Grundbuch überhaupt keine Beachtung findet.

Nochmal: Wer ist „wir“? Und warum solltet Ihr informiert werden?
Was wurde verschenkt? Möglicherweise wirkt sich das auf die Berechnung der Erbmasse aus. Dieser Link könnte hilfreich sein:

Gruss
Jörg Zabel

Hallo, Gudrun, wir sind zwei von vier Schwestern. Welche Infos fehlen noch?

Hallo danke für die bisherigen informativen Antworten, wir sind zwei von vier Schwestern.

Ich könnte mir denken, dass es sich dabei um die bereits gestellten Rückfragen handeln könnte. Ich nenn mal ein Beispiel:

Es sind noch mehr Fragen zu finden. Aber die darfst du dir jetzt einfach mal selber raussuchen.

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Hallo,

Umgekehrt: Welche Fragen hast Du noch?

Gruss
Jörg Zabel

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