Liebe/-r Experte/-in,
Wenn ein Mann (A), der in zweiter Ehe mit der Frau (B) verheiratet ist und aus erster Ehe (Ehefrau ist verstorben) 2 Kinder © und (D) hat, stirbt,
dann bekommt doch nach der gesetzlichen Erbfolge grundsätzlich die aktuelle Ehefrau (B) 50 % des Erbes und die beiden Kinder © und (D) erben jeweils 25 %.
Soweit müsste es stimmen, oder?
Jetzt hat (A) ein Vermächtnis/Testament gemacht, nach welchem sein Haus (Verkehrswert 100.000), auf dem noch 25.000 Restschulden bei der Bank lasten, auf sein Kind © übergehen soll. Außerdem muss © an (D) hierfür einen Ausgleich i.H.v. 50.000 zahlen.
(B) soll nichts am Haus bekommen, erhält aber hierfür ein Wohnrecht (im Grundbuch eingetragen) in der Einliegerwohnung des Hauses.
Nun meine beiden Fragen:
-
Was bekommt (B) im Erbfall?
Steht (B) der Pflichtteil aus dem Gebäude zu. Der Wert des Gebäudes beträgt 75.000 (Verkehrswert abzgl. Schulden). Der gestzl. Anteil beträgt 50 % = 37.500. Der Pflichtteil beträgt hiervon die Hälfte, somit 18.750.
Oder bekommt (B) nur das Wohnrecht? -
(B) möchte auf das Wohnrecht verzichten, weil sie nicht in dem Haus wohnen bleiben will. Das Wohnrecht hat einen Kapitalwert von 60.714 (Kaltmiete 500 x 12 Monate = 6000 x 10,119 Vervielfältiger lt. Sterbetabelle für eine 72jährige Frau).
Kann (B) die Auszahlung dieses Kapitalwerts von © verlangen?
Vom übrigen Vermögen (Kfz, Wohnwagen, Bargeld, Bankguthaben, etc.) dürfte (B) wohl der normale gesetzliche Erbteil i.H.v. 50 % zustehen, oder?
Tatsächlich ist es so, dass jetzt © der (B) anbietet, dass sie 5.000 bekommt, wenn sie auf den Pflichtteil bzgl. des Hauses verzichtet. Für den Verzicht des Wohnrechts will er nichts zahlen, da der Verzicht ihre Privatsache sei.
(A) selbst lebt zwar noch, liegt aber gerade im Sterben (Krebs) und schon beginnt der Streit ums Erbe…
Für die Mitteilung ihrer Rechtsauffassung bin ich Ihnen sehr dankbar.