Juristischer Text
Lieben Dank erst mal für die Antwort
hier wäre ein Auszug vom Vertrag
Grundbuch Auszug vom 1998
Zwischen den Erwerbern nämlich Frau XY (in dem nachfolgenden Absatz als „Übergeber“ bezeichnet)
und Herr YX (im nachfolgenden Absatz als „Erwerber“ bezeichnet) wird vereinbart.Für den Fall,das die Ehe der Vertragsteile aufgehoben oder Antrag auf Scheidung gestellt werden sollte,ist der Erwerber verpflichtet,den überlassenen Miteigentumsanteil zu ein Halb an den Übergeber auf dessen Verlangen zurückzuübertragen
Belastungen in Abteilung II und III sind zu fernen Duldung
und Erfüllung,Darlehenslasten im Wege der befreienden Schuldübernahme zur alleinigen Verzinsung und und Tigung zu übernehmen…Die anläßlich der Rückübertragung anfallenden Kosten und etwaigen Steuern tragen die heutigen Vertragsteile zu gleichen Anteilen
Ein Zugewinnausgleich zwischen den heutigen Vertragsteilen ist so durchzuführen, wie wenn die heutige Überlassung und anschließende Rückübertragung
nicht stattgefunden hätten.Vermögenswerte,insbesondere Geld-und Sachleistungen,die der Erwerber auf den Vertragsgrundbesitz bereits vor der Eheschließung erbracht hat oder auch in Zukunft erbringt aus Mitteln und Werten,die er bereits in die Ehe eingebracht bzw.während der Ehe durch Schenkung oder Erbfall erworben hat,sind in diesem Fall als zinsloses Darlehen
gewährt und dementsprechend vor der Berechnung des in der Ehe entstandenen Zugewinnausgleiches vorab zurückzugewähren…
Während der Ehe wurde ein Haus darauf gebaut…die Ehe ist seit 2010 geschieden…Inzwischen ist der Erwerber
Verstorben hat mich zu seinem Erben gemacht…Ich versteh in dem notarischen Text das ich das Grundstück als Erbe der Erwerbers zurückgeben muss…
Meine Frage: Erbe ich die Hälfte des Wohnhauses oder ist es das gleiche wie beim Grundstück das ich es auch zurück überlassen muss?
Ich wäre ihnen sehr dankbar wenn sie mir nochmals helfen
könnten denn ich versteh den Text überhaupt nicht…
Mit freundlichen Grüßen
Shakarina