Hi, auch bei d. gesetzlichen Erbfolge ist d. Bruder d. Frau,
die ja nun schon verstorben ist, NICHT erbberechtigt! Es erbt
d. Ehemann zu 1/2 u. d. Kind/er anteilmässig die andere
Hälfte.
Wozu dieser Hinweis? Wir wissen doch aus dem UP, daß die Frau keine Kinder hat.
Nur wenn d. Ehepaar kinderlos wäre, würde d. Bruder d.
Frau erben u. zwar zu 1/4!
Falsch. Es kommt nicht auf die Kinder des Ehepaares an, sondern darauf,
ob der Erblasser Kinder hat oder nicht.
http://www.juraforum.de/gesetze/BGB/1924/1924_BGB_ge…
Das ist der falsche §. § 1925 BGB wäre der richtige gewesen.
Und wenn es ein Testament gibt in dem irgend jemand, aber
nicht d. Erben 2. Ordnung zum Erben erklärt wurden, dann sind
auch keine Erben der 2. Ordnung erbberechtigt. In dem Fall
wären sogar Erben der 1. Ordnung nur pflichtteilsberechtigt!
Wozu über testamentarische Folgen diskutieren, wenn wir doch aus dem UP wissen, daß es (noch) kein Testament gibt?
Und wenn d. Frau zuerst verstirbt, fällt der Bruder d. Frau
NACH dem Tode d. Mannes sowieso nur unter: sonstige Erben.
Diese Aussage fällt noch unter gute-Frage-Niveau. Leider.
Nach dem Tod des Ehemannes ist der Bruder der bereits vorverstorbenen Ehefrau überhaupt kein gesetzlicher Erbe, weil er mit dem Erblasser nicht verwandt ist.
Ausserdem war d. nicht d. Frage d. TE,
Doch. Eine der Fragen betraf den Bruder der Ehefrau.
irgendwie ist das hier
auf einen Nebenschauplatz abgedriftet.
An dem vermeintlichen Nebenschauplatz hast Du einen wesentlichen Anteil.
Der Thread ist zum Kuddelmuddel verkommen, weil nicht präzise auf die Fragen geantwortet wurde, sondern in lapidaren 3 - 4 Sätzen alles mögliche zum Erbrecht unters Lese-Volk gestreut wurde - ohne Rücksicht auf die mitgeteilten Fakten.
Die Fakten sind:
Mann + Frau verheiratet, kein Testament, Güterstand unbekannt.
Frau: kinderlos + Bruder
Mann: eine Tochter
Man sollte den ganzen Thread vor dem Archiv bewahren und nochmal von vorne anfangen.
Gruß Gudrun