Hallo liebe Userinnen und User,
ich folgende Frage:
Kann ich als Miterbe meine Anwaltskosten zurückholen, wenn sich die restliche Erbengemeinschafft komplett quer stellt?
Hab die Erbengemeinschafft einmal angeschrieben wegen auskunft zum Erbe, ohne Reaktion … auf die erneute Aufforderung wurde zwar reagiert, aber auch nur weil ich mit einem Anwalt gedroht hab. Bin dann trotzdem nach 2 Monaten zum Anwalt.
Google sag zwar ja, weil die Erbengemeinschafft in Verzug sind, aber ich DACHTE meine Anwalt meinte nein, weil ich ja noch nicht weiß, wieviel ich wirklich Erbe.
Danke schon mal für eure Antworten
Liebe Grüße