hallo liebe community
folgender (rein hypothetischer) fall: ein ehepaar hat einen gemeinsamen sohn. die ehefrau hat eine tochter aus erster ehe (die im gemeinsamen haushalt des ehepaares gelebt hat) und der ehemann hat ebenfalls eine tochter aus erster ehe (welche im haushalt ihrer mutter verblieb). das ehepaar verfügt ein sogenanntes berliner testament. darin nicht enthalten ist eine pflichtteilstrafklausel. das erbe soll zu 50% dem gemeinsamen sohn sowie zu je 25% den jeweiligen töchtern zustehen. nun stirbt zuerst der ehemann. seine leibliche tochter aus erster ehe fordert ihren pflichtteil, welchen sie auch bekommt. nun ist auch die ehefrau verstorben. die tochter des ehemannes fordert nun ihren zweiten pflichtteil, der ihr (nach meinem verständnis) vom zweiten elternteil auch zustehen würde. nun zu meiner frage: gilt die zuletzt verstorbene ehefrau als zweiter elternteil? und falls nicht, kann die tochter des zuerst verstorbenen ehemannes nochmals ihren erbteil fordern?
fĂĽr eure antworten schon mal vielen lieben dank im voraus