Erbrecht Deutschland Spanien

Muss eine Immobilie auf Mallorca beim nachlassgericht in Deutschland angegeben werden. Ständiger Wohnsitz war Deutschland. Danke

Servus,

ja.

Das Nachlassverzeichnis muss das gesamte Vermögen enthalten, das beim Erwerb von Todes wegen anfällt. § 1922 BGB unterscheidet nicht zwischen verschiedenen Teilen des Vermögens, und gem. § 12 Abs 1 Nr 1a ErbStG besteht beim Nachlass natürlicher Personen, die ihren Sitz im Inland haben, persönliche d.h. auf das gesamte Vermögen des Erblassers bezogene Steuerpflichtt.

Eine Doppelbesteuerung bei ErbSt Spanien / Deutschland ist nicht ausgeschlossen, weil es für ErbSt kein Doppelbesteuerungsabkommen zwischen diesen Ländern gibt.

Wegen einer Anrechnung spanischer ErbSt auf die deutsche vgl. § 21 ErbStG.

Schöne Grüße

MM

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Vielen lieben Dank für die Info.