Erbrecht Grundstück

Hallo,

meine Stiefmutter besitzt ein großes Feld, welches als Bauland ausgewiesen wurde. Geplant sind 7 Grundstücke a 500 qm. Die Gemeinde hat einen genauen Plan erstellt, wie die Grundstücke angeordnet werden sollen. Nun möchte meine Stiefmutter mir ein Grundstück gerne vererben.
Nun sind ein paar Fragen aufgetaucht, vielleicht könnt ihr helfen. Das Feld ist zwar schon als Baugrund ausgewiesen, allerdings noch nicht freigegeben, da eine Bäuerin mit benachbartem Feld noch ein wenig uneinsichtig ist.
Wenn die Bäuerin nun endlich ihr Einverständnis gibt, wie wäre da die beste Vorgehensweise? Muss meine Stiefmutter das Feld komplett an die Stadt verkaufen oder steht ihr frei wem Sie was verkauft bzw. wie viel Grund Sie wem veräußert oder muss sie sich an den vorgegebene Plan halten, also nur die Grundstücke wie geplant veräußern / vererben? Ich kenne mich da leider nicht aus, aber auf ihrem Feld würde noch eine Straße etc. gebaut werden und bevor es richtig bebaut wird, müssen ja Kanäle etc. gelegt werden, daher denke ich sie müsste es an die Stadt verkaufen oder?

Viele Grüße

Hallo,

Nett von ihr.

Das bedeutet genau was?
„Uneinsichtig sein“ ist hier doch die Umschreibung einer bestimmten Rechtsposition. Welcher?

Da gibt es sicher mehr als eine Möglichkeit. Aber dazu muss bekannt sein, wie der Stand der Angelegenheit ist und wie die Kommune die Sache weiter behandeln wird/möchte.

Stimmt

Das muss nicht zwingend sein. Es sind auch andere Möglichkeiten denkbar. „Denkbar“ bedeutet aber nicht, dass alles möglich sein könnte. Je nachdem, was die Stadt vorhat und auch woanders so handhabt, ist möglicherweise ein (oder mehrere) Weg(e) vorgezeichnet.

Wie wäre es, wenn man erstmal mit der Stadt über das weitere Vorgehen redet und im zweiten Anlauf die Eigentumsübertragung ins Spiel bringt?

Gruß
Jörg Zabel

Mal vorab.

Vererben setzt den Tod voraus. Ist das geplant ?

Sicher nicht !

Man kann schenken.
Das kann man jederzeit machen und das hat für den Beschenkten die gleichen steuerlichen „Nachteile“ wie im Erbfall. Es gelten gleichhohe Freibeträge(hier 20.000 €) und Steuersätze. Und man kann sogar alle 10 Jahre erneut beschenkt werden und nochmals die vollen Freibeträge nutzen.

Zum Rest kann ich nicht viel sagen. Ist mir reichlich unklar.

Wenn man an Gemeinde verkauft, dann wird man ja einen m²-Preis aushandeln. Und als Verkaufsbedingung kann man aufnehmen, die Gemeinde muss ein Grundstück an den Stiefsohn kostenfrei abgeben.
Das wird den Preis wohl etwas drücken.

Man kann grundsätzlich auch vorher das Feld teilen und ein Teil dem Sohn überschreiben. Nur hier sehe ich dafür keinen richtigen Sinn.
Schließlich soll die Gesamtfläche erst als Bauland hergerichtet werden. Das geht rein praktisch nicht ,weil man noch nicht weiß, wo welches Grundstück liegen wird.

MfG
duck313

Hallo,
das hat mit Erben nichts zu tun!
Sucht Euch einen seriösen Projektentwickler, der aus dem Acker Bauland macht. Der verwandelt die „Riesenfläche“ dann in eine Straße (die hoffentlich im Rahmen eines Erschließungsvertrags von der Stadt übernommen wird) und iin möglichst viele Baugrundstücke, die zum anscheinend vorhandenen Bebaungsplan passen und verkauft sie anschließend bzw. überträgt Dir eines davon. Das dürfte die Stiefmutter überleben, deshalb ist es kein Erbe ;-).

Wie das geht, übersteigt eine normale Email :slight_smile: Hier fehlen außerdem derart viele Angaben, dass eine detaillierte und gleichzeitig noch seriöse Antwort nicht möglich ist.

Gruß vom
Schnabel